Gesundheit – SPÖ-Chef Babler will für Termingarantie auch Wahlärzt*innen in die Pflicht nehmen
In seiner Pressekonferenz zum Gesundheitsschwerpunkt der SPÖ hat SPÖ-Bundespartei- und Klubvorsitzender Andreas Babler heute, Mittwoch, seine Forderung nach einer Termingarantie beim Facharzt innerhalb von 14 Tagen bekräftigt und betont, dass im Notfall auch Wahlärzt*innen Kassenpatient*innen behandeln sollen. „Die Notlage, die wir in der Gesundheitsversorgung erleben, ist ein dringendes Thema. Wir müssen ärztliche Versorgung für Menschen, die Schmerzen haben und Therapien brauchen, absichern“, sagt Babler, der festhält, dass es zu wenig Termine für Patient*innen gibt. Babler hat in Vorbereitung seiner Reformkanzlerschaft mit dem Rechtsanspruch auf rasche medizinische Versorgung ein ganz konkretes Modell zur Stärkung des Gesundheitssystems vorgelegt. Dazu braucht es zum einen mehr Ärzt*innen im öffentlichen Gesundheitssystem. „Die Sozialversicherung ist aufgerufen, in der finanziellen Abgeltung den Faktor Zeit mitzudenken, um den Ärzt*innen mehr Zeit für Therapie und Behandlung ihrer Patient*innen zu geben“, so Babler. Zum anderen fordert Babler, dass „Wahlärzt*innen im Notfall ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung leisten sollen“. Der SPÖ-Chef schlägt diesbezüglich ein Behandlungssicherheitsgesetz vor, in dem für Notfälle eine Behandlungsquote bei Wahlärzt*innen von 10 Prozent verankert wird. ****
Im öffentlichen Gesundheitssystem fehlen Ärzt*innen, Operationstermine werden verschoben. „Wer die Kreditkarte zückt, bekommt eine schneller medizinische Versorgung“, spricht Babler akute Probleme in der Gesundheitsversorgung an. Dem will Babler mit der Termingarantie entgegenwirken. Bablers Plan sieht vor, dass die Gesundheitshotline 1450 zu einer Terminvermittlungs-Plattform ausgebaut wird. „Wer binnen zwei Wochen keinen Termin bei der Fachärztin, beim Facharzt bekommt, kontaktiert 1450. Die Hotline vermittelt dann wohnortnahe einen Termin bei einem Arzt der betreffenden Fachrichtung“, so Babler.
Bei der Wahlarztverpflichtung geht es dem SPÖ-Chef darum, im Notfall Versorgungslücken zu schließen. Wenn die Gesundheitshotline 1450 alle Möglichkeiten öffentlicher Versorgungssysteme ausgeschöpft hat, sollen Wahlärzt*innen in die Pflicht genommen werden können, Kassenpatient*innen zu behandeln. Die Verpflichtung ist eine ultima ratio, das heißt, sie wird nur im Bedarfsfall nach Ausschöpfung anderer öffentlicher Versorgungssysteme (Kassenvertragsärzt*innen, Primärversorgungszentren, Erstversorgungszentren und eigene Einrichtungen der SV-Träger) schlagend. Die Behandlung erfolgt im Fachbereich des Wahlarztes sowie gegen Abrechnung mit einem Krankenversicherungsträger zum Kassentarif. Bevor die gesetzliche Verpflichtung schlagend wird, muss es die Möglichkeit einer vertraglichen (Selbst-)Verpflichtung zur Teilnahme am Notfallversorgungsprogramm geben.
„Es geht nicht darum, nur kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, sondern mittel- und langfristig das System abzusichern“, so Babler, der betont, dass zur Stärkung unseres Gesundheitssystems an mehreren Schrauben gedreht werden muss: „Pflegeschüler*innen sollen während der Ausbildung ein Gehalt von 2.300 Euro brutto pro Monat bekommen“, so Babler, der die Ausbildungsgebühren für Pflegekräfte abschaffen möchte. Darüber hinaus müssen „die Jobs attraktiver gemacht werden“, fordert Babler bessere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal durch neue Arbeitszeitmodelle.
SERVICE: Alle Infos zum Gesundheitsschwerpunkt der SPÖ finden Sie hier: https://www.spoe.at/gesundheit/
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