FPÖ – Vilimsky: „EU braucht dringend Asylstopp“
„Wir brauchen angesichts der anhaltenden Massenzuwanderung dringend einen Asylstopp in der EU“, forderte Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament. Hintergrund sind die nun inoffiziell bekannt gewordenen Antragszahlen für 2023. Demnach wurden in der EU im Vorjahr 1,13 Millionen Asylanträge gestellt.
„Das ist der höchste Wert seit der Migrationskrise und liegt fast auf dem Niveau von 2015/16. Seit 2015 wurden rund 7,7 Millionen Asylanträge in der EU gestellt. Daran sieht man die gewaltige Dimension, die die Massenzuwanderung unter Missbrauch des Asylrechts hat. Daran sieht man auch, dass die EU völlig unfähig ist, dieses Problem auch nur im Ansatz zu lösen“, érklärte der freiheitliche EU-Abgeordnete.
„Solange man nicht endlich damit aufhört, jedem ein Asylverfahren zuzugestehen, der es bis an die Außengrenze schafft, werden Jahr für Jahr weiterhin Millionen Menschen ihr Glück in der EU versuchen. Schließlich wissen sie: Selbst dann, wenn sie keinen Schutzanspruch haben – was bei zwei Drittel der Fall ist – können sie bleiben, weil kaum abgeschoben wird. Der EU kann man mit diesem völlig dysfunktionalen Asylrecht nur einen Kontrollverzicht zulasten der eigenen Bevölkerung vorwerfen. Die Lösung kann nur heißen: Beschränkung des Asylrechts auf Menschen aus EU-Nachbarländern, dafür Alternativen in den jeweiligen Regionen“, betonte Vilimsky.
„Im Gegensatz zu dem, was uns Brüssel weismachen will, wird der EU-Migrationspakt daran genau nichts ändern. Denn er adressiert das Kernproblem überhaupt nicht, das in den de facto für jeden offenen Außengrenzen besteht. Der Pakt sieht lediglich vor, einen sehr geringen Teil an Asylwerbern einem Schnellverfahren zu unterziehen, wobei aber in keiner Weise geklärt ist, wie Personen ohne Schutzanspruch dann abgeschoben werden sollen. Mehr als 80 Prozent der Personen, die die Aufforderung erhalten, die EU zu verlassen, weil sie kein Recht haben, hier zu sein, tun dies schlicht und einfach nicht. Nur wer gar nicht erst hereingelassen wird, muss auch nicht abgeschoben werden“, so Vilimsky.
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