VfGH-Urteil zu Vollspaltenböden: Großer Erfolg für das Burgenland
Aufgrund eines Antrags des Burgenlandes hat der VfGH entschieden, dass die lange Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten des Verbots der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung nicht gerechtfertigt ist. 2022 war diesbezüglich eine Beschwerde des Burgenlandes eingebracht worden. Die Bundesregierung hat aber mit dem juristischen Trick einer Gesetzesänderung während des Verfahrens vor dem VfGH eine erneute Antragsstellung durch das Burgenland notwendig gemacht. Trotz dieser Verzögerungstaktik hat sich der VfGH dem Standpunkt des Burgenlandes angeschlossen, wonach ein Verbot der Vollspaltenböden zeitnahe und nicht erst im Jahre 2040 notwendig ist. Konkret handelte es sich um ein sogenanntes Normprüfungsverfahren, im Rahmen dessen vom VfGH geprüft wird, ob Bundesgesetze der Bundesverfassung entsprechen. Das Burgenland hat sich somit mit seiner Kritik an der 17-jährigen Übergangsfrist beim Verbot vom Vollspaltenböden in der Schweinehaltung durchgesetzt. Die entsprechende Bestimmung im Tierschutzgesetz wird nun mit 1. Juni 2025 aufgehoben, gab der Verfassungsgerichtshof am Montag bekannt. „Diese Entscheidung ist ein Erfolg für den Tierschutz und für eine verantwortungsvolle Landwirtschaft – auch im Interesse vieler Bauern, die diese qualvolle Form der Tierhaltung jetzt schon ablehnen. Das Burgenland hat sich mit seiner Kritik durchgesetzt, die Bundesregierung ist mit ihrer Trickserei ins Leere gelaufen“, stellt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil zur aktuellen Entscheidung des Höchstgerichts fest.
Die schwarz-grüne Bundesregierung habe ein Verbot von Vollspaltenböden zwar „als Alibi beschlossen, aber das Inkrafttreten auf das Jahr 2040 hinausgeschoben und gleichzeitig von einem undurchsichtigen Evaluierungsprozess abhängig gemacht“, führt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil aus. Dieser Praxis hat der VfGH nun einen Riegel vorgeschoben. Laut Höchstgericht ist es sachlich nicht gerechtfertigt, bei der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz mit einer Frist von 17 Jahren einseitig auf den Investitionsschutz abzustellen.
Das Burgenland mit LH Hans Peter Doskozil ist schon lange gegen die tierquälerische Praxis der Schweinehaltung in Ställen mit Vollspaltenböden aufgetreten und hat so beispielsweise im Rahmen der Biowende festgelegt, dass keine neuen Ställe mit Vollspaltenböden bewilligt werden, für einen Eingriff in bestehende Ställe war aber eine Änderung des Bundesgesetzes notwendig.
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