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Grüne Mariahilf berufen Sondersitzung für mehr Transparenz im 6. Bezirk ein

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Zahlreiche Skandale haben in den letzten Monaten gezeigt, dass Bezirkspolitik besonders anfällig für Freunderlwirtschaft ist. Um für höhere Transparenz-Standards zu sorgen, haben die Grünen Mariahilf eine außerordentliche Bezirksvertretungssitzung zum Thema einberufen. Auch die Kleingarten-Affäre soll thematisiert werden. 

„Seit Monaten schweigt SPÖ-Bezirksvorsteher Markus Rumelhart beharrlich zur Involvierung seiner Stellvertreterin und Parteikollegin Julia Lessacher in die Kleingarten-Affäre“, sagt Paul Stein, Bezirksvorsteher-Stellvertreter (Grüne). Lessacher habe einem Protokoll des Kleingartenvereins Breitenlee zufolge eine aktive Rolle in Verhandlungen mit Magistraten für eine profitable Umwidmung gespielt. In Folge haben die Grundstücke einiger SPÖ-Politiker:innen – auch das Grundstück von Lessacher – massiv an Wert dazugewonnen. Im Fall des Donaustädter Bezirksvorstehers Ernst Nevrivy (SPÖ) berichtet die Wiener Zeitung von einer Wertsteigerung von mindestens  212.100 Euro. Rücktritte folgten dem Skandal keine.

Kleingarten-Affäre, Berichte über jahrzehntelang ausbleibende Mieterhöhungen in SPÖ-Parteilokalen in Gemeindebauten oder über einen Inseratenskandal in einer SPÖ-nahen Bezirkszeitung zeigen die Notwendigkeit von mehr Transparenz und Kontrolle in der Lokalpolitik. „Intransparenz ist ein Nährboden für Machtmissbrauch und sorgt dafür, dass viele das Vertrauen in die politischen Institutionen verlieren“, so Stein.

In der Sondersitzung wollen die Grünen Mariahilf daher mit einer Reihe von Anfragen und Anträgen für mehr Transparenz und Kontrolle in der Lokalpolitik sorgen. „In der Vergangenheit hat die SPÖ Mariahilf bei verschiedenen Transparenz-Initiativen wenig Begeisterung gezeigt. Alle Fraktionen, denen Transparenz ein echtes Anliegen ist, können das jetzt in der Sondersitzung durch die Zustimmung zu unseren Vorschlägen unter Beweis stellen. Wir laden alle Parteien ein, auch eigene Vorschläge für mehr Transparenz in Mariahilf einzubringen“, so Stein abschließend.

Die außerordentliche Sitzung muss nun innerhalb von vier Wochen abgehalten werden.

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