100 Millionen an EU-Förderung ab Jänner 2024 auch für Gruppenpraxen
Im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020-2026 stellt die Europäische Union 100 Millionen Euro für die „Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung“ zur Verfügung. Bisher konnte diese Förderung nur für Primärversorgungseinheiten beantragt werden, was von Seiten der Ärztekammer für Niederösterreich deutliche Kritik ausgelöst hat. Dr. Harald Schlögel, Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich, hat sich daher gemeinsam mit dem Land NÖ frühzeitig und erfolgreich um eine Ausweitung der Förderung auf Gruppenpraxen eingesetzt: „Ab Jänner 2024 können nun auch Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie für Kinder- und Jugendheilkunde, die gewisse Kriterien erfüllen, von dieser Investitionsförderung profitieren. Ich werde mich dafür einsetzen, dass in einem weiteren Schritt die Förderung auch für unsere Einzelordinationen, die für die Versorgung im Flächenbundesland Niederösterreich unverzichtbar sind, geöffnet wird.“
Auch das Land Niederösterreich war sehr interessiert an einer Ausweitung der Fördermöglichkeit auf Gruppenpraxen. „Gruppenpraxen sind ein Erfolgsmodell in Niederösterreich. Mit den Fördergeldern werden wir die Anzahl weiter steigern und bereits bestehende Gruppenpraxen können ihr Leistungsangebot weiter ausbauen. Wir stellen damit die Gesundheitsversorgung auf breitere Beine und können im besten Fall den Druck auf unsere Kliniken verringern. Digital vor ambulant vor stationär – das muss unser Ziel sein und diesem kommen wir mit den Geldern wieder etwas näher“, zeigt sich auch Landesrat Ludwig Schleritzko über die weitere Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die niederösterreichische Bevölkerung erfreut.
Voraussetzungen für eine Förderung sind eine wöchentliche Mindestöffnungszeit von 40 Stunden, die Einbindung von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal in der Ordination, das Angebot von Hausbesuchen sowie die Teilnahme an Disease-Management-Programmen. Gefördert werden können vor allem Kosten für den Neu-, Um- und Ausbau von Gruppenpraxen sowie die Kosten für medizinische Ausstattung.
Gemeinsames Bekenntnis von Land und Ärztekammer zur positiven Entwicklung von Gruppenpraxen
Schlögel und Schleritzko sehen die Änderung der Förderrichtlinien zugunsten der Gruppenpraxen ausgesprochen positiv und ergänzen: „Die Möglichkeit, dass auch Gruppenpraxen von den EU-Fördergeldern profitieren können, wird sowohl dem Erhalt als auch dem Ausbau der Versorgung im niedergelassenen Bereich zugutekommen. Dies ist aufgrund des Ärztemangels und der stetig steigenden Arbeitsbelastung sowohl im niedergelassenen als auch im Spitalsbereich äußerst wichtig. Die Ärzteschaft leistet großartige Arbeit, um das vom Gesundheitsminister ausgegebene Motto `digital vor ambulant vor stationär´ aber erfüllen zu können, muss die Versorgung im niedergelassenen Bereich unbedingt weiter ausgebaut werden.“
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