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Gesundheitsministerium startet mit Umsetzung der Gesundheitsreform

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Im neuen Jahr treten wichtige Reformen in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales in Kraft. Im Zentrum steht für Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch die Umsetzung der umfassenden Gesundheitsreform. Am 1. Jänner steigen zudem sämtliche Sozial- und Familienleistungen sowie 2,2 Millionen Pensionen um 9,7 Prozent. Dem diplomierten Pflegepersonal wird es erstmals möglich, Pflegegeldeinstufungen durchzuführen und Medizinprodukte zu verschreiben. Psychologische Behandlungen werden der Psychotherapie in der Sozialversicherung gleichgestellt. Ebenfalls in Kraft tritt die Novelle des Tierarzneimittelgesetzes, die den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung stark reduziert. ***

 

Die Qualität der medizinischen Versorgung in Österreich liegt im internationalen Vergleich auf hohem Niveau. Um das Gesundheitssystem für die kommenden Jahre zu rüsten, einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf eine umfassende Gesundheitsreform. Sie wurde im Dezember vom Nationalrat beschlossen. 

 

Die nötigen Gesetzesänderungen treten bereits am 1.1.2024 in Kraft. Die Sozialversicherung erhält jährlich 300 Millionen Euro zusätzlich, unter anderem zur Schaffung mehrerer hundert neuer Kassenstellen. 600 Millionen pro Jahr stehen für strukturelle Reformen im Spitalsbereich zur Verfügung, etwa um spezialisierte Fachambulanzen auszubauen und Tageskliniken einzurichten. 

 

Um die Zahl der gesunden Lebensjahre in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, werden jährlich 60 Millionen Euro in Gesundheitsförderung und Vorsorge sowie 90 Millionen Euro für den Ausbau von öffentlichen Impfprogrammen investiert. Mit jährlich 51 Millionen Euro werden die digitalen Angebote im Gesundheitssystem weiterentwickelt. So sollen die Elektronischen Gesundheitsakte ELGA und die Gesundheitshotline 1450 weiter ausgebaut werden. Für den einfachen Einsatz von Gesundheitsapps werden außerdem die Rahmenbedingungen geschaffen. 

 

“Den Grundstein ist gelegt, damit Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung für alle spürbar werden. Jetzt geht es ans Umsetzen, damit die Maßnahmen auch dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: bei den Patientinnen und Patienten”, betont Gesundheitsminister Rauch. Entscheidungen über die Verwendung eines Großteils der Budgetmittel trifft die Bundeszielsteuerungskommission im ersten Halbjahr. Dort sind Bund, Länder und Sozialversicherung vertreten.

 

Zuschuss der Krankenkassen für psychologische Behandlungen

Das neue Jahr bringt außerdem deutliche Verbesserungen in der psychosozialen Versorgung. Ab 1. Jänner sind psychologische Behandlungen und Psychotherapie im Sozialversicherungsgesetz gleichgestellt. Patient:innen erhalten damit auch bei psychologischen Behandlungen einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse, wie das derzeit bei der Psychotherapie der Fall ist. Dafür stellt der Bund 50 Millionen Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung.

 

Absicherung der Pflegereform und Kompetenzerweiterungen

Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal erhält ab 1. Jänner 2024 neue Kompetenzen. Es darf Pflegegeldeinstufungen durchführen und Erstverschreibungen von Verbands- und Medizinprodukten bei Patient:innen vornehmen. Das Pflegegeld steigt zum Jahresbeginn um 9,7 Prozent auf bis zu 2061,8 Euro in der höchsten Pflegestufe 7. Der Angehörigenbonus verdoppelt sich im kommenden Jahr auf 1.500 Euro.

 

Langfristig abgesichert werden die beiden Pflegereformen. Dazu zählen die Entgelterhöhungen für Pflegekräfte. Sie betragen im kommenden Jahr 2.460 Euro pro Mitarbeiter:in. Auch der Ausbildungszuschuss von 600 Euro pro Monat bleibt bestehen. Das erfolgreiche Pilotprojekt Community Nurses in Gemeinden wird in die Regelstrukturen überführt. Es unterstützt Menschen, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. 

 

Sozialleistungen und Pensionen steigen deutlich

Bereits zum zweiten Mal werden sämtliche Sozial- und Familienleistungen um die Inflation erhöht. Sie steigen um 9,7 Prozent – das entspricht der durchschnittlichen Inflation von August 2022 bis Juli 2023. Umfasst sind etwa Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Schüler- und Studienbeihilfe und viele weitere Unterstützungsmaßnahmen. 

 

Die Erhöhung um 9,7 Prozent gilt auch für rund 2,2 Millionen Pensionist:innen. Höchstpensionen von mehr als 5.850 Euro monatlich steigen um einen Pauschalbetrag von 568 Euro. Ebenfalls um 9,7 Prozent erhöht sich der Ausgleichszulagenrichtsatz. Davon profitieren rund 200.000 Mindestpensionist:innen und 190.000 Bezieher:innen von Sozialhilfe.

 

Um negative Auswirkungen der hohen Inflation auf das Pensionskonto zu verhindern, tritt kommendes Jahr eine Schutzklausel in Kraft. Rund 95 Prozent aller Neupensionist:innen erhalten dadurch die Differenz zwischen der erwarteten Aufwertung von 3,5 Prozent und dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 9,7 Prozent ausgeglichen. Ausgenommen sind nur Personen, die im kommenden Jahr in Korridorpension gehen und vorher nicht arbeitslos waren.

 

Strengere Regeln für Antibiotika in der Tierhaltung

Mit 1.1.2024 tritt auch das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Es bringt strengere gesetzliche Vorschriften für den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung. Damit sollen Antibiotika-Resistenzen verhindert werden. Ausdrücklich verboten ist künftig etwa der Einsatz von Antibiotika zur Ertragssteigerung oder zum Ausgleich von schlechten Haltungsbedingungen. Ein Monitoring-System wird eingeführt. Die wichtigsten Antibiotika dürfen künftig nur in Verbindung mit einem Erregernachweis eingesetzt werden.

 

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