„Bürgeranwalt“: Unverschuldet verletzt – Wann zahlt die Versicherung des schuldigen Lenkers für Folgeschäden?
Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 30. Dezember 2023, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:
Keine Abfertigung: Bekommen Lehrkräfte nichts, wenn sie von einem Bundesland in ein anderes wechseln?
17 Jahre lang hat Frau B. in der Steiermark als Pflichtschullehrerin gearbeitet. Aus privaten Gründen musste sie allerdings ihren Wohnsitz nach Niederösterreich verlegen. Mit der Bildungsdirektion der Steiermark vereinbarte Frau B. deshalb eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Der Haken daran: Bei einer einvernehmlichen Auflösung besteht im öffentlichen Dienst kein Rechtsanspruch auf Abfertigung. Die Bildungsdirektion kann eine freiwillige Abfertigung vereinbaren, allerdings muss dafür der Bund zustimmen. Im Fall von Frau B. ist dies nicht geschehen. Sie hat sich daher an die Volksanwaltschaft gewandt.
Weniger Fluglärm? Was macht man, wenn die Polizei die Nachtruhe stört?
Gerald T. aus Schwechat hat sich an die Volksanwaltschaft gewandt und beklagt die Lärmbelastung durch Polizeihubschrauber in Mannswörth in Niederösterreich. Diese würden vor allem in den Abendstunden oftmals in niedriger Flughöhe über bebautes Gebiet fliegen und so eine unnötige Belastung für die Anrainer:innen darstellen. Laut Innenministerium seien die Überwachungsflüge allerdings notwendig, um sensible Infrastruktur zu schützen. Ist seit der Beschwerde vor einen Jahr eine Verbesserung eingetreten?
Unverschuldet verletzt – Wann zahlt die Versicherung des schuldigen Lenkers für Folgeschäden?
Die heute 58-jährige Frau M. wurde vor mehr als zwölf Jahren bei einem Autounfall, an dem sie keine Schuld hatte, schwer verletzt. Sie leidet bis heute an den Folgen dieses Frontalzusammenstoßes, der ihr Leben nachhaltig veränderte. Sie ist arbeitsunfähig und verzweifelt. Denn nach Ansicht der Versicherung des Unfallgegners habe sie keinen Anspruch auf Bezahlung der Kosten ihrer Therapien. Ihre Beschwerden seien altersbedingt und würden in keinem Zusammenhang mit dem Unfall stehen.
Warum dürfen in Siedlungen mit Einfamilienhäusern große Wohnbauprojekte errichtet werden?
In der „Bürgeranwalt“-Redaktion häufen sich Beschwerden darüber, dass in den vergangenen Jahren in Gegenden, wo früher nur Ein- oder Zweifamilienhäuser gestanden sind, von Bauträgern groß ausgebaut wird. Bei einem Park in Wien Hietzing soll anstelle des ehemaligen Gasthauses eine Wohnhausanlage mit 42 Wohnungen samt Büros und Tiefgarage gebaut werden. Ist das rechtens?
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