Fehlerhafte Registrierung: Nur jeder vierte Hund kann im Notfall zurück nach Hause kehren
677 Hunde sind heuer bis Ende November im TierQuarTier Wien aufgenommen worden. Nur 170 davon sind in der Heimtierdatenbank des Bundes auf ihre*n korrekte*n Halter*in registriert. „Das bedeutet, dass theoretisch drei Viertel der Tiere statt zurück nach Hause zu kommen im Tierheim bleiben müssen“, so Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau, und Thomas Benda, Betriebsleiter des TierQuarTier Wien. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat der Anteil der fehlerhaft registrierten Tiere sogar zugenommen. Die Tierschutzombudsstelle und das TierQuarTier Wien fordern konkrete Maßnahmen, um die Umsetzung der bestehenden Chip- und Registrierungspflicht in Österreich sicherzustellen.
„Das sogenannte Heimtierpaket, die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes mit Fokus auf den Schutz von Hund, Katze und Co., muss hier dringend Verbesserungen bringen“, betont Eva Persy. Konkret sollten im Tierschutzgesetz zwei Punkte ergänzt werden: die Verpflichtung für Tierärzt*innen, die einen Vierbeiner chippen, diesen auch direkt in der Heimtierdatenbank des Bundes zu registrieren, sowie die Ausweitung der Chip- und Registrierungspflicht auf alle Hauskatzen. Bislang ist diese nur für Zuchtkatzen verpflichtend.
„Mit diesen Erweiterungen würden Hunde und endlich auch entlaufene Katzen, die aktuell nur selten identifiziert und zu ihren Halter*innen zurückgeführt werden können, wesentlich besser geschützt“, so TierQuarTier-Leiter Thomas Benda. Der Stress, den ein kurzfristiger „Zwangsaufenthalt“ im Tierheim für entlaufene oder aufgefundene anonyme Vierbeiner bedeutet, könnte vermieden werden. Ebenso die Kosten für die temporäre Versorgung der Schützlinge im Tierheim, die von den Besitzer*innen zu tragen sind.
Daten der Halter*innen immer seltener korrekt
Wie dringend notwendig die gesetzlichen Anpassungen sind, zeigt auch ein Blick in die Statistik des TierQuarTier Wien: Die Anzahl der korrekt registrierten Hunde ist von 2022 auf 2023 um rund 10 Prozent gesunken. Im Vorjahr waren die Halter*innendaten in der Heimtierdatenbank bei rund 35 Prozent der eingelieferten Vierbeiner richtig. Aktuell trifft dies nur mehr bei 25 Prozent der Tiere zu. Für Katzen wird diese Statistik nicht erhoben. „Der Anteil der Katzen, die überhaupt einen Chip tragen, ist so gering, dass eine Zusammenführung mit den Besitzer*innen auf diese Weise leider kaum möglich ist“, so Benda.
Neben den geforderten gesetzlichen Änderungen setzt Tierschutzombudsfrau Eva Persy auf die fortlaufende Aufklärung der Bevölkerung und die Unterstützung der Tierärzt*innenschaft bei diesem wichtigen Thema. „Es gibt zum Beispiel Halter*innen, die ihr Tier zwar gechippt und vielleicht sogar auf einer Plattform registriert haben, jedoch nicht in der offiziellen Heimtierdatenbank des Bundes.“ Daher sei es auch wichtig, bei jedem neuen Kontakt mit einem unbekannten Vierbeiner in der tierärztlichen Ordination die ordnungsgemäße Registrierung zu checken und gegebenenfalls nachzuholen.
Eva Persy und Thomas Benda empfehlen allen Tierhalter*innen, die korrekte Eintragung in der Heimtierdatenbank jetzt zu überprüfen bzw. das Chippen und Registrieren nachzuholen. „Besonders zum Jahresende, wenn auch tagsüber schon Silvester-Böller gezündet werden, ist die Gefahr, dass Hunde vor Schreck weglaufen oder Freigänger-Katzen sich irgendwo verängstigt verkriechen und nicht heimkehren, hoch. Bitte schützen Sie Ihren Vierbeiner und sich vor unnötigem Leid und kontrollieren Sie Chip und Registrierung!“
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