Modernes Dienstrecht für 20.000 Kommunalbedienstete
Die Gemeinden und Städte Niederösterreichs sind mit rund 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber des Landes. Immer mehr Aufgaben, bessere Angebote und hohe Serviceorientiertheit führen dazu, dass die Kommunen nicht nur immer mehr Personalbedarf haben, sondern auch die besten Bewerber für diese Jobs benötigen.
Zur Deckung dieses Personalbedarfs ist ein modernes Dienst- und Besoldungsrecht die wichtigste Grundvoraussetzung.
Seit 2017 waren die Sozialpartner in intensiven Gesprächen über die Eckpfeiler einer Reform. In harten aber fairen Verhandlungsrunden einigten sich Vertreter des Gemeindebundes, des sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbandes und des Städtebundes auf Arbeitgeberseite mit den Arbeitnehmervertretern der Gewerkschaft Younion auf ein wegweisendes, neues Dienstrecht.
Die wichtigsten Eckpfeiler
- Attraktive Arbeitsplätze und marktgerechte Entlohnung
- Funktionsorientierte statt ausbildungsorientierte Bezugshöhe
- Höhere Einstiegsgehälter und abgeflachte Gehaltskurve
Weitere markanteste Details
- Eine Anrechnung von Berufserfahrung und besonderer Qualifikation bei Quereinsteigern;
- Klare Regelungen für Telearbeit (Homeoffice);
- Alterssabbatical für einen längeren Verbleib im Arbeitsleben;
- Eine Gesamtpausenzeit von 30 Minuten bei Dienstzeiten über 6 Stunden zählt zur Dienstzeit;
- Reduktion und Modernisierung der bisherigen Dienstzweige;
- Einführung von sieben Entlohnungsstufen mit automatischen Vorrückungen alle 6 Jahre;
- Lockerung der Kündigungsmöglichkeiten für Dienstnehmer und Dienstgeber in den ersten Dienstjahren;
- Neue Funktionsdienstposten: Leitung, Schlüsselkräfte und Fachexperten;
- Völlige Übernahme aller Bediensteten der Musikschulen in das neue Dienstrecht, damit verbunden eine deutliche Vereinfachung.
Am 14. Dezember 2023 wird die Neuregelung vom NÖ-Landtag beschlossen. Ab 1. Jänner 2025 soll das neue Dienstrecht dann mit Übergangsfristen in Kraft treten.
Bestehende Dienstverträge sind nicht betroffen, für Neuzugänge gibt es drei Jahre lang die Möglichkeit, zwischen bisherigem und neuem System zu wählen.
Statements:
NÖ Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl:
"Wenn Gemeinden die besten Köpfe für die wachsenden Herausforderungen wollen, dann müssen sie auch die Möglichkeit haben, flexibel auf die Bedürfnisse der potenziellen Mitarbeiter einzugehen. Zum Beispiel die Möglichkeit, Expertenwissen und Vordienstzeiten aus der Privatwirtschaft anzurechnen, wird den Gemeindedienst für viele Experten noch attraktiver machen."
NÖGVV-Präsident Rupert Dworak:
„Das neue Dienstrecht für die 20.000 NÖ Gemeindebediensteten macht die Kommunen als Arbeitgeber attraktiver. Wir haben in einem langen Diskussionsprozess gemeinsam mit der Gewerkschaft die Grundlagen geschaffen, dass wir die Anforderungen der Zukunft in den Gemeindestuben für die Landsleute bewältigen können.“
NÖ Städtebund Vorsitzender Matthias Stadler:
„Als moderne Dienstgeber wollen wir Anlaufstelle für die klügsten Köpfe und geschicktesten Hände sein. Davon profitieren dann im Endeffekt alle Bürger:innen. Im Wettbewerb am Arbeitsmarkt können wir uns als verlässliche Partner –oft für ein ganzes Berufsleben – positionieren. Dabei müssen wir besonders auf aktuelle Themen setzen – etwa flexiblere Arbeitszeiten, neue Gehaltsmodelle, Weiterbildungsmöglichkeiten oder Zuschüsse im Bereich der aktiven Mobilität.“
NÖ Landesvorsitzender Gewerkschaft Younion Christian Storfa:
„Das neue Dienstrecht macht die wichtigen Berufe in den Städten und Gemeinden wesentlich attraktiver. Dadurch wird das bestehende Personal entlastet. Ich bedanke mich bei allen Verhandlungspartner:innen für die von Respekt und Wertschätzung getragenen Gespräche.“
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