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Koza/Grüne: Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte und Arbeitnehmer:innen mit wechselnden Erwerbsformen beschlossen

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„Wir passen die Altersteilzeit an moderne Erwerbsverläufe an und ermöglichen so tausenden Menschen über altersgerechtere Arbeitszeiten in die Pension zu ‚gleiten‘“, freut sich Markus Koza, Sprecher für Arbeit und Soziales der Grünen, über die heute im Nationalrat beschlossenen Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen mit wechselnden Erwerbsformen und Teilzeitbeschäftigte.

„In Zukunft fallen Zeiten als Selbständige:r nicht mehr in die sogenannte Rahmenfrist von 25 Jahren, die Frist wird quasi ‚gestreckt‘. Der Zugang zu Altersteilzeit wird vereinfacht, Arbeitsbedingungen im Alter werden verbessert“, erklärt Koza. In der modernen Arbeitswelt gibt es immer mehr Menschen, die längere Zeit als Arbeitnehmer:innen und phasenweise als Selbständige gearbeitet haben. Solche Menschen fielen bisher oft um die Möglichkeit um, in Altersteilzeit gehen zu können, weil sie die notwendigen Voraussetzungen – 15 Arbeitsjahre als Arbeitnehmer:innen in den letzten 25 Jahren – nicht erfüllen. „Nachdem die Altersteilzeit zuletzt mit der Möglichkeit, Arbeitszeiten um bis zu 80% zu reduzieren, flexibler und attraktiver gestaltet wurde, wird nun auch der Zugang für Menschen, die in ihrem Leben in unterschiedlichen Erwerbsformen ihr Geld verdient haben, verbessert. Die Änderung unterstützt auch das Ziel, das effektive Pensionsantrittsalter zu erhöhen“, sagt Koza.

Weiters wurde heute im Nationalrat eine Schadenersatzregelung für Teilzeitbeschäftigte beschlossen, die nicht rechtzeitig über ausgeschriebene Vollzeitstellen im Betrieb informiert werden. „Bereits jetzt müssen Teilzeitbeschäftigte informiert werden, wenn im Betrieb Vollzeitstellen oder höhere Teilzeitstellen ausgeschrieben werden. Weil es aber keine wirksame Strafe für die Missachtung dieser Pflicht der Arbeitgeber:innen gibt, war dieses Gesetz bisher kaum wirksam. Mit der neu geschaffenen Regelung haben Teilzeitbeschäftigte, die nicht rechtzeitig über Stellenausschreibungen im Betrieb informiert wurden, einen Anspruch auf Schadenersatz. Wir versprechen uns von dieser Neuregelung einen nachhaltigen Effekt, weil der Schadenersatzanspruch für jede:n betroffene:n Mitarbeiter:in bei jedem Versäumnis entsteht und daher der Anreiz für Unternehmen, sich an die Informationspflicht zu halten, stark erhöht wird“, sagt Koza.

Für den Betrieb ist es ein Vorteil, wenn Teilzeitbeschäftigte, die schon lange im Betrieb arbeiten und somit in den täglichen Arbeitsablauf integriert sind, gerne Stunden aufstocken möchten und so Suchkosten und Anlernzeiten entfallen. „Nur Arbeits- und Fachkräftemangel zu beklagen ist zu wenig. Arbeitnehmer:innen in Teilzeit die Chance zu geben, ihre Arbeitszeiten zu erhöhen und damit ihr Einkommen und ihre Jobperspektiven zu verbessern, bietet eine Möglichkeit, bislang ungenutzte Potenziale von Arbeitnehmer:innen zu aktivieren und den Fachkräftemangel zu lindern. Mit den heutigen Beschlüssen wird jedenfalls der Anreiz dazu erhöht“, sagt Koza.

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