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Lehrplan in Gebärdensprache wird konkret

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Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10.12. nimmt der ÖGLB in Anspruch, die Erklärung der Menschenrechte um einen "31. Artikel" zu ergänzen – Das Recht auf Muttersprache. „Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtkonvention 2008 fordern wir Schulunterricht in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) für gehörlose Kinder und Kinder gehörloser Eltern. Endlich zeichnet sich ein Durchbruch ab“, freut sich Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes (ÖGLB).

Im Sinne einer inklusiven Bildung wird jetzt ein kompetenzorientierter, bedarfsgerechter und differenzierter Lehrplan zu ÖGS entwickelt. Beteiligt sind Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis. Die Ausrollung der Verordnung zum Einsatz des ÖGS-Lehrplans soll mit dem kommenden Schuljahr 2024/25 erfolgen.

„Das ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Rechte gehörloser Menschen, der Schlüssel zu einer chancengleichen Bildung und ein deutliches Signal der Wertschätzung und gesellschaftlichen Sichtbarkeit der Österreichischen Gebärdensprache“, so Jarmer.

Artikel 31 – Das Recht auf Muttersprache: 

(a)Jeder Mensch hat das Recht auf die Verwendung seiner Muttersprache, ungeachtet ob Lautsprache, Gebärdensprache oder taktile Gebärdensprache.

(b)Jeder Mensch hat das Recht auf die Wahl seiner kulturellen und sprachlichen Identität.

(c)Jeder Mensch hat das Recht auf eine hochqualitative und chancengleiche  Bildung in der Sprache seiner Wahl.

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