Bundesrat: Förderschiene für Qualitätsjournalismus nimmt letzte Hürde
Qualitätsjournalismus in Print- und Onlinemedien soll künftig mit 20 Mio. € jährlich unterstützt werden. Das sieht der dritte Teil des von der Regierung bereits im Frühjahr vorgestellten Medienpakets vor, das den Bundesrat heute mit Stimmenmehrheit passierte. Medienministerin Susanne Raab hob in der Debatte die große Bedeutung eines starken Medienstandorts für die Demokratie hervor. Neben ÖVP und Grünen signalisierten auch die Sozialdemokrat:innen ihre Zustimmung für diese Regelung. Kritik kam hingegen von den Freiheitlichen, die "regierungsgefällige" Berichterstattung kritisierten und einen unabhängigen objektiven Journalismus einforderten.
Außerdem standen auf der Tagesordnung Nachbesserungen beim Pflegebonus für Angehörige, das Einfrieren der Nachtschwerarbeits-Beitrag sowie eine Vereinbarung zwischen Bund und dem Land Wien über eine Realkostenabrechnung in der Grundversorgung. Diese wurden ebenfalls angenommen.
Der umstrittene Sager von FPÖ-Mandatar Christoph Steiner in der heutigen Plenarsitzung war auch im weiteren Sitzungsverlauf Thema. So betonte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) in einer Wortmeldung, dass der Begriff "Volksaustausch" keine "Nazidiktion" sei und dass seine Fraktion den Ordnungsruf nicht zur Kenntnis nehme. Eine gewählte und unmissverständliche Wortwahl würde Ordnungsrufe verhindern, meinte Harald Himmer (ÖVP/W) dazu in Richtung der FPÖ.
Neue Förderschiene unterstützt Qualitätsjournalismus mit jährlich 20 Mio. €
Die Bundesrät:innen gaben mit Stimmenmehrheit grünes Licht für einen neuen Fördertopf für Qualitätsjournalismus. Dieser ist mit jährlich 20 Mio. € dotiert. Die Mittel sollen nicht nur Printmedien, sondern auch reinen Online-Medien zugutekommen, sofern diese bestimmte Kriterien erfüllen. Die Höhe der Grundförderung hängt von der Zahl der angestellten Journalist:innen ab. Dazu kommen Bonuszahlungen für Redaktionsstatuten, Fehlermanagementsysteme zur Richtigstellung von Falschmeldungen, Qualitätssicherungssysteme – etwa zur Gewährleistung von Quellentransparenz – und für Frauenförderpläne. Auch regionale und internationale Berichterstattung wird belohnt, wenn sie ein bestimmtes Ausmaß überschreitet. "Demokratiefeindliche" Medien – also etwa solche, die in der Vergangenheit wiederholt zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe aufgestachelt haben oder wegen Verhetzung verurteilt worden sind – sind hingegen von den Förderungen ausdrücklich ausgeschlossen. Wie schon bisher werden außerdem die Aus- und Weiterbildung von Journalist:innen, Initiativen zur Vermittlung von Medienkompetenz, Selbstkontrolleinrichtungen wie der Presserat, Presseclubs und Forschungsprojekte im Medienbereich gefördert. Die Vergabe der Fördermittel wird der KommAustria obliegen, zu ihrer Beratung wird ein Fachbeirat eingerichtet.
Ein starker Medienstandort habe einen großen Wert für die Demokratie, hob Medienministerin Susanne Raab in ihrem Statement hervor. Mit der Gesetzesänderung werde die Presseförderung in ein neues Zeitalter transformiert. Bei der Erstellung sei es ihr wichtig gewesen, dass nicht entschieden werde, was ein gutes Medium sei. Vielmehr habe man als Entscheidungsgrundlage Kriterien gefunden, die ein gutes Arbeitsumfeld für Journalist:innen generieren.
Mit der Gesetzesänderung werde die heimische Medienlandschaft gestärkt, zeigte sich Sandra Lassnig (ÖVP/K) überzeugt. Unabhängiger Journalismus sei für Demokratien unverzichtbar befürwortete sie die Förderung einer vielfältigen Medienlandschaft – auch für die Jugend, um Fake News und Propaganda zu begegnen.
Das Ende des "Gießkannenprinzips", den Einbau von Qualitätsmerkmalen und die Förderung regionaler und internationaler Berichterstattung befürwortete Stefan Schennach (SPÖ/W). Kritik fand bei ihm aber die Einschränkung auf textbasierte Medien und die Förderung von Gratiszeitungen. Zudem schlug Schennach vor, die Förderung der Medien an eine Mitgliedschaft im Presserat zu binden.
Es brauche Redaktionen, die den Mut haben, komplexe Themen zu analysieren, Hintergrundinformationen zu liefern und mehrere Perspektiven darzustellen, forderte Marlies Doppler (FPÖ/S). In der Realität gebe es hingegen aber unter dem Motto "wer zahlt, schafft an" allzuoft "regierungsgefällige" Berichterstattung, forderte Doppler eine unabhängige objektive Berichterstattung wieder in den Vordergrund zu stellen. Es gehe der Regierung mit der Gesetzesänderung um eine weitere Machtposition, um auf Inhalte einwirken zu können, kritisierte Klemens Kofler (FPÖ/NÖ). Medien sollen die Politik kontrollieren und nicht umgekehrt, betonte er.
Die Digitalisierung habe dazu beigetragen, dass die Bereitschaft, für gut recherchierte Artikel zu zahlen, gesunken sei, meinte Marco Schreuder (Grüne/W). Damit sei Qualitätsjournalismus unter hohem Druck geraten. Als demokratiegefährdend befand Schreuder Plattformen, die ausschließlich auf Algorithmen basieren und so zur Verbreitung von Fake News beitragen.
Nachbesserungen beim Pflegebonus für Angehörige
Ein Antrag der Koalition sieht legistische Nachbesserungen im Bundespflegegeldgesetz vor. Diese betreffen unter anderem den Einkommensnachweis, den Personen, die nahe Angehörige pflegen, vorlegen müssen, wenn sie den Angehörigenbonus beantragen. Außerdem braucht es für die vorgesehene Zuständigkeit der Sozialgerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten eine gesetzliche Grundlage, die nunmehr nachgeholt wird. Dabei geht es etwa um Beschwerden von Angehörigen, die aus ihrer Sicht zu Unrecht keinen Angehörigenbonus erhalten, und um etwaige Rückforderungsansprüche. Die Bundesrät:innen legten mit Stimmenmehrheit keinen Einspruch ein.
Berufe zur Pflege und Betreuung von kranken, pflege- und betreuungsbedürftigen sowie behinderten Menschen sollen in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen werden, forderte Bundesrat Christian Fischer (SPÖ/NÖ) in der Debatte. Damit würde den betroffenen Personen ein verbesserter Zugang zur Schwerarbeitspension ermöglicht. Der dafür im Zuge der Debatte eingebrachte Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.
Nachtschwerarbeits-Beitrag bleibt eingefroren
Unternehmen müssen für Beschäftigte, die Nachtschwerarbeit leisten, einen besonderen Beitrag an die Pensionsversicherung leisten. Damit wird das Sonderruhegeld, auf das Nachtschwerarbeiter:innen Anspruch haben, mitfinanziert. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hätte dieser Beitrag im Jahr 2024 auf 5,2 % der Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung angehoben werden müssen. Eine entsprechende Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz sieht nunmehr vor, dass diese weiterhin bei 3,8 % eingefroren bleibt. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.
Bund und Wien schließen Vereinbarung über Realkostenabrechnung in der Grundversorgung
Um das Angebot an Unterkünften im Rahmen der Grundversorgung weiterhin und nachhaltig sicherstellen zu können, soll dem Land Wien, auf das 35 bis 45 % aller grundversorgten Personen entfallen, ermöglicht werden, berechtigte Kosten anteilig abgegolten zu bekommen. Ziel der zu diesem Zweck vereinbarten 15a-Vereinbarung des Bundes mit Wien ist es, die tatsächlich anfallenden Kosten im Bereich der Grundversorgung abrechnen zu können, und zwar für alle hilfs- und schutzbedürftigen Fremden und sämtliche in organisierten Unterkünften und in Einrichtungen der Pflege, Betreuung, der Behinderten- und der Kinder- und Jugendhilfe untergebrachten vulnerablen Personen. Auch gegen diese Vorlage legte der Bundesrat mit Stimmenmehrheit keinen Einspruch ein. (Fortsetzung Bundesrat) pst
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