Pensionistenverband/Kostelka zu VfGH-Spruch: Bedauerlich, dass Aliquotierung der Pensionsanpassung 2023 bleibt
Zur großen Überraschung des Pensionistenverbandes Österreichs – und vor allem zum Leidwesen zehntausender Betroffener – hat der Verfassungsgerichtshof heute bekanntgegeben, dass er die 2023-er-Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung für alle, die 2022 in Pension gingen, für verfassungskonform erachtet und diese nicht gleichheitswidrig war. Dr. Peter Kostelka, Präsident des unabhängigen Pensionistenverbandes Österreichs, der zahlreiche Betroffene beim Gang vor den VfGH unterstützte, bedauert diese Entscheidung, stellt aber klar: „Der Spruch des VfGH ist anzuerkennen. Aber umso mehr wird der unabhängige Pensionistenverband weiterhin dafür eintreten, dass diese Regelung, die einer Geburtstags-Lotterie gleichkommt, in Zukunft dauerhaft abgeschafft wird.“
Aktuell ist die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung für die „Pensionsjahrgänge“ 2023 und 2024 ausgesetzt. Das bedeutet allerdings, dass sie – Stand heute – für alle, die 2025 und später in Pension gehen werden, wieder gilt. Kostelka: „Das wollen wir mit aller Kraft verhindern!“
Zum aus der Sicht des Pensionistenverbandes negativen Spruch des VfGH erklärt Kostelka abschließend: „Dieses Urteil wird viele Experten überraschen. Denn viele hatten eine von diesem Spruch abweichende Rechtsmeinung. Das war auch der Grund, warum sich der Pensionistenverband mit einer großangelegten Aktion zur Unterstützung der Betroffenen mit viel Einsatz in unzähligen Arbeitsstunden engagiert hat. Dieser Einsatz war auf jeden Fall gerechtfertigt. Leider hat er sich nicht zum Nutzen der aktuell Betroffenen ausgewirkt. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass er positive Wirkung für die Zukunft zeigt.“ (Schluss)
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