Fahrradbot:innen-KV: 2,5 Prozent-Angebot der Arbeitgeber ist Schlag ins Gesicht der Beschäftigten
Gestern, Mittwoch, ist die erste Runde der KV Verhandlungen für die Fahrradbot:innen ergebnislos unterbrochen worden. „Das Angebot der Arbeitgeberseite, eine Lohnerhöhung von 2,5 Prozent, ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten“, ist Markus Petritsch, Vorsitzender des Fachbereichs Straße in der Gewerkschaft vida, empört. „Dieses Angebot stellt einen in dieser Branche noch nie dagewesenen Affront dar, mit dem die hohe Teuerung nicht ansatzweise abgegolten wäre. Das Angebot ist uns daher nicht diskussionswürdig erschienen“, ergänzt Toni Pravdic, Verhandlungsleiter der Gewerkschaft vida. Für den 11.1. 2024 ist eine weitere Verhandlungsrunde angesetzt. In der Zwischenzeit werde man in den Gewerkschaftsgremien über Kampfmaßnahmen beraten, kündigen die beiden vida-Gewerkschafter an und fügen hinzu: „Sollten uns die Arbeitgeber schon früher ein besseres Angebot unterbreiten, sind wir jederzeit verhandlungsbereit.“
„Es hatte in den Verhandlungen den Anschein, als ob die Abgeltung der rollierenden Inflation von den Arbeitgebern grundsätzlich in Frage gestellt werden sollte. Das und auch die an uns gerichteten unverschämten Gegenforderungen werden wir nicht akzeptieren“, verweist Petritsch darauf, dass die Arbeitgeber als Gegenleistung für die 2,5 Prozent wie zum Hohn eine Streichung des Sonntagszuschlags sowie eine Senkung des Kilometergeldes verlangt haben.
„Die Wirtschaftskammer betreibt offenbar bevorzugt Interessenpolitik für milliardenschwere ausländische Konzerne, die hinter fast allen Lieferdiensten in Österreich agieren. Die Beschäftigten lassen die Arbeitgeber dafür trotz anhaltend hoher Inflation und weiterhin steigender Verbraucherpreise bei einem Mindestlohn, der noch weit unter 2.000 Euro brutto im Monat liegt, offenbar lieber bis nächstes Jahr im Regen stehen, betont Petritsch, dass die Gewerkschaft an ihren Forderungen für die Beschäftigten festhält:
Abgeltung der rollierenden Inflation in Höhe von 8,7 Prozent plus angemessener Anteil am Produktivitätszuwachs, zumindest jedoch 2.000 Euro brutto Mindestlohn
Lohnerhöhung muss für KV- und IST-Löhne gelten
Verbesserungen im KV-Rahmenrecht:
automatische Gehaltssprünge bei längerer Betriebszugehörigkeit; Einführung einer witterungsbedingten Zulage (bei Extremwetterbedingungen während der Dienstzeit); Einrichtung eines „Fairnessfonds“, gespeist aus Mitteln der Arbeitgeber, aus dem freie Dienstnehmer:innen u.a. bei Krankenstand oder Arbeitslosigkeit finanziell unterstützt werden sollen.
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