HIV und Aids: Was geht das den Arbeitgeber an? ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin beantwortet die wichtigsten Fragen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

HIV und Aids: Was geht das den Arbeitgeber an? ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin beantwortet die wichtigsten Fragen

0 202

In Österreich bekommt jeden Tag mindestens eine Person die Diagnose HIV-positiv. Weltweit leben etwa 39 Millionen Menschen mit einer HIV-Infektion – ungefähr 53 Prozent davon sind Frauen. Der Welt-Aids-Tag am 1. Dezember soll daran erinnern, dass infizierte Menschen einen verantwortungsbewussten, menschenwürdigen Umgang verdienen. 

In der Gesellschaft, also auch am Arbeitsplatz, ist das Thema HIV/AIDS aber immer noch ein Tabu. Gerade deswegen leiden Betroffene oft unter Diskriminierung oder der Angst, ausgegrenzt zu werden.  Auch viele Arbeitnehmer:innen sind verunsichert.  

ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Martina Lackner gibt Antworten auf oft gestellte Fragen: 
  
Darf ich beim Bewerbungsgespräch „Haben Sie AIDS?“ oder „Sind die HIV-negativ?“ gefragt werden?  
Grundsätzlich nein. Fragen beim Bewerbungsgespräch müssen etwas mit dem Job zu tun haben, um den man sich beworben hat. Die Privat- und Intimsphäre dürfen nicht verletzt werden. Hat die Frage nichts mit dem Job zu tun, kann man sie auch falsch oder gar nicht beantworten.  

Allerdings: Wenn im neuen Job bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen gefordert sind oder wegen der Tätigkeit ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für andere Personen besteht, können derartige Fragen erlaubt sein. Etwa bei Berufen im Gesundheitswesen – beispielsweise für invasive Tätigkeiten, bei Eingriffen in die Körpersubstanz und/oder Kontakt mit offenen Wunden (z. B. im Bereich der Chirurgie). Man darf dann auch nicht falsch antworten.    

Muss ich im Job eine HIV-Infektion bekannt geben?  
Nein, das muss ich nicht. Es besteht keine Auskunftspflicht. Wer nach seinem HIV-Status gefragt wird, braucht die Frage nicht beantworten bzw. kann sie falsch beantworten. Generell sind Arbeitnehmer:innen nicht verpflichtet, bei Erkrankung eine Diagnose bekannt zu geben oder ärztliche Befunde vorzulegen.  

Darf der Arbeitgeber einen HIV-Test verlangen? 
Nein. Der Arbeitgeber darf von den Beschäftigten nicht verlangen, dass sie einen Antikörpertest machen.   

Kann ich wegen bzw. trotz HIV/AIDS gekündigt werden? 
Prinzipiell kann der Arbeitgeber jederzeit eine Kündigung aussprechen, er braucht dafür keinen Grund. Aber: Gibt der Arbeitgeber als Grund für die Kündigung eine HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung an, dann kann man sich dagegen wehren und die Kündigung wegen Diskriminierung anfechten. 

Muss der Betriebsarzt dem Arbeitgeber sagen, dass ich HIV-positiv bin?  
Nein. Ärzte und Ärztinnen (auch Betriebsärzte und Betriebsärztinnen) unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und machen sich strafbar, wenn sie jemanden über eine Infektion mit dem HI-Virus oder eine AIDS-Erkrankung informieren. 

Mehr Infos auch auf oegb.at: https://is.gd/y5D5ob

Fotos der ÖGB-Expertinnen und -Experten für Ihre Berichterstattung finden Sie unter folgendem Link: https://www.oegb.at/expertinnen-und-experten-des-oegb 

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.