Blimlinger und Pöttinger hocherfreut über die Novelle zum Denkmalschutzgesetz | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Blimlinger und Pöttinger hocherfreut über die Novelle zum Denkmalschutzgesetz

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Die Beschlussfassung des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1923 war ein Meilenstein für die Erhaltung des jahrhundertealten österreichischen kulturellen Erbes. Österreichs gebaute und bebaute Umwelt ist zu großen Teilen ein kultureller Schatz an sich, der auch eine wesentliche Grundlage des Tourismus ist. Denkmalschutz und Denkmalpflege leisten darüber hinaus wesentliche Beiträge für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Die Erhaltung, Nutzung und Bewirtschaftung von Denkmalen sind vielfach ökologisch und ressourcenschonend, nicht zuletzt, da mit der Nutzung bestehender Bauten die Neuproduktion von Baustoffen und Bauschutt vermieden und der Versiegelung wertvoller Flächen Einhalt geboten wird.

Nun ist es erstmals seit Jahrzehnten gelungen, eine umfassende Novelle auf den Weg zu bringen. „Wir freuen uns sehr, dass es nach vielen Gesprächen mit Stakeholdern, Expert:innen und Interessierten nun zu diesen wesentlichen Änderungen im Sinne einer Verbesserung und auch administrativen Vereinfachung des Denkmalschutzes in Österreich kommen wird“, so die beiden Kultursprecher:innen Eva Blimlinger (Die Grünen) und Laurenz Pöttinger (ÖVP).

Die wesentlichen Eckpunkte der Reform: Der Schutz des UNESCO-Welterbes wird in Zukunft im Denkmalschutzgesetz verankert und das Bundesdenkmalamt (BDA) eine zentrale Koordinationsrolle einnehmen und damit der internationalen Empfehlung von ICOMOS folgen.

Ein weiteres Vorhaben ist die höhere Dotierung des Förderbudgets: „Aufgrund der Erhaltungsverpflichtung wird es eine um sechs Millionen erhöhte Dotierung für denkmalrelevante Restaurierungen pro Jahr geben“, unterstreichen Blimlinger und Pöttinger das Maßnahmenpaket.

Unter Wahrung der Rechte der Betroffenen, soll das Bundesdenkmalamt in einem rascheren Verfahren Gebäude-Ensembles unter Schutz stellen können. Durch eine Verordnungsermächtigung, ein klar geregeltes Erlassungsverfahren sowie individuelle Einspruchsmöglichkeiten werden hier deutliche Verbesserungen bei der Erhaltung erzielt werden.

„Immer wieder ist das Bundesdenkmalamt damit konfrontiert, dass Eigentümer:innen denkmalgeschützte Bauten absichtlich verfallen lassen. Nun wird das Bundesdenkmalamt dem entgegentreten können. Österreich kommt damit endlich internationalen Standards nach, wie sie etwa in der Europaratskonvention von Granada festgehalten sind“, sieht Blimlinger Verbesserungen in Form einer Stärkung des BDA.

„Ein immer wieder heftig diskutiertes Thema ist die Haftungsfrage, an der wiederholt Restaurierungen gescheitert sind. Nun werden spezielle Haftungsregelung eingeführt, die insbesondere das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Denkmals berücksichtigen“, zeigt sich Pöttinger erfreut über diese Lösung.

„Und noch etwas: endlich wird es eine Modernisierung der Bestimmungen des Ausfuhrverbotes geben, das ja vor allem historische Gründe hat. Wollte man doch nach dem Ende der Donaumonarchie sicherstellen, dass die Kunstschätze in Österreich bleiben und nicht in die Nachfolgestaaten verbracht werden. In Zeiten der Internationalisierung des Kunstgeschehens muss es hier eine Lockerung geben, die nun in der Novelle normiert wird“, so Blimlinger und Pöttinger abschließend.

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