Landestierschutzreferent*innenkonferenz: Wien mit neuen Vorschlägen gegen Qualzucht
Bei der heutigen Landestierschutzreferent*innenkonferenz in St. Georgen in Kärnten wird sich Wien mit neuen Vorschlägen zum Thema Qualzucht zu Wort melden.
Um in Österreich eine Hobby-Hunde – oder Katzenzucht – offiziell bei der Behörde zu melden, muss man derzeit nicht einmal angeben, mit welchen Tieren welcher Rasse man züchten möchte. Das Nennen der Tierart „Hund“ reicht vollkommen aus. Die Zuchtstätten müssen auch nicht automatisch von den zuständigen Behörden kontrolliert werden. Wird die Zucht dann irgendwann beendet, gibt es keine Verpflichtung, dies auch offiziell bekannt zu geben.
Um in Zukunft noch besser gegen Qualzuchten vorgehen zu können, schlägt das Wiener Veterinäramt nun vor, dass bei der Meldung einer Zucht auch die Rasse verpflichtend angegeben werden muss.
„Wenn uns die Zucht einer Rasse, bei der gehäuft Qualzuchtmerkmale auftreten, bekannt ist, können wir als Behörde schneller einschreiten“, ist Wiens Veterinäramtschefin Ruth Jily überzeugt. Zusätzlich sollen alle neu gemeldeten Hunde- und Katzenzuchten innerhalb von sechs Monaten durch die Behörden kontrolliert werden müssen. Wenn eine Zuchtstätte geschlossen wird, so soll dies ebenso gemeldet werden.
„Durch eine bundesweite Regelung könnte besser gewährleistet werden, dass alle Hunde- und Katzenzuchten in Österreich bei Neumeldung kontrolliert werden und die Züchter*innen über das Thema Qualzucht ausreichend informiert sind. „Darüber hinaus können zu diesem Zeitpunkt Tiere mit Qualzuchtmerkmalen von der Zucht ausgeschlossen werden“, betont Wiens Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky.
Verbesserungen für Fundtiere
Ein weiteres Anliegen Wiens ist die Verbesserung der Situation für Fundtiere in Österreich. Derzeit müssen Fundtiere gemäß den Vorgaben des Tierschutzgesetzes für 30 Tage in der Obhut der Behörde bleiben, um den Tierhalter*innen ausreichend Zeit zu geben, ihre Tiere wieder abzuholen. Danach dürfen sie neu vergeben werden.
Die Erfahrung der Stadt Wien zeigt, dass über 90 Prozent der gefundenen Tiere von ihren Besitzer*innen vermisst und innerhalb von fünf Tagen wieder aus dem Tierheim abgeholt werden. Nur in Einzelfällen melden sich Tierhalter*innen auch noch etwas später. Es gibt jedoch keinen Fall, in dem ein Tier erst nach über zwei Wochen wieder abgeholt wurde.
„Daher wird die die Stadt Wien – Veterinäramt und Tierschutz vorschlagen, in Zukunft die 30 Tage Frist auf zwei Wochen zu verkürzen“, so Ruth Jily. „So könnten Tierheime entlastet werden, weil kein Tier unnötig lange im Tierheim bleiben muss!“
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