Globale Mindeststeuer heizt Steuerwettbewerb weiter an
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac übt scharfe Kritik an der Globalen Mindeststeuer für Konzerne, die nach den Vorgaben der OECD ab 2024 in der EU und Österreich eingeführt wird. Letzten Endes droht der ruinöse zwischenstaatliche Steuerwettbewerb paradoxerweise nicht gestoppt, sondern angeheizt zu werden. (1) Die Ausgestaltung der Mindeststeuer belohnt zudem ausgerechnet jene Staaten, die seit Jahrzehnten die Steuerbasis anderer Länder aushöhlen. „Die Mindeststeuer von bis zu 15 Prozent ist nicht nur viel zu niedrig, sie ist auch ungerecht, ineffektiv und unergiebig“, kritisiert David Walch von Attac Österreich.
Steuerwettbewerb wird verschärft
Die Mindeststeuer bedeutet nicht, dass jedes Land seine Unternehmenssteuern auf mindestens 15 Prozent festsetzen muss. Sie ermöglicht es den Niedrigsteuerländern aber, Großkonzerne mit über 750 Mio. Euro Umsatz durch eine „nationale Ergänzungssteuer“ mit bis zu 15 Prozent zu besteuern. (2) Dabei werden jedoch Gewinne in Höhe von je fünf Prozent der Lohnsumme und der Sachanlagen ausgenommen („Carve Outs“) – zu Beginn sogar deutlich mehr. (3) Das hat absurde Effekte: Ein Steuersumpf wie etwa die Schweiz wird durch die nationale Ergänzungssteuer zusätzliche Einnahmen verzeichnen, bleibt aber weiterhin für Gewinnverschiebungen aus Hochsteuerländern attraktiv. Da Lohnsumme und Sachanlagen eines Konzerns die Mindeststeuer verringern, werden nun verstärkt Produktionsabwanderungen aus steuerlichen Gründen attraktiv, wovor auch aktuelle Studien und Ökonomen wie Gabriel Zucman warnen. Realwirtschaftliche Aktivitäten werden daher mit weit weniger als 15 Prozent besteuert.
Steuersümpfe können Steuersätze behalten oder senken / Hochsteuerländer gehen fast leer aus
Gleichzeitig können Steuersümpfe (trotz Mindeststeuer) ihre niedrigen Steuersätze für Unternehmen unter 750 Mio. Euro Umsatz beibehalten – oder dank der neuen Einnahmen aus der nationalen Ergänzungssteuer sogar weiter bis hin auf null senken. Es ist daher kein Wunder, dass Staaten wie die Schweiz, Singapur, Luxemburg oder Irland die Mindeststeuer am schnellsten einführen wollen. Ungarn mit seinem Steuersatz von 9 Prozent brüstet sich sogar damit, sich in den Verhandlungen zur Mindeststeuer durchgesetzt zu haben. „Die Mindeststeuer ist ein Belohnungsprogramm für Steuersümpfe“, erklärt Walch.
Großteils leer ausgehen werden hingegen Hochsteuerländer, also die bisherigen Verliererstaaten des Steuerdumpings. (4) Das belegen auch die ersten Aufkommensschätzungen Österreich (100 Mio. Euro) oder Deutschland, wo kaum nennenswerte Einnahmen zu erwarten sind. „Die Mindeststeuer setzt zwar eine sehr niedrige Untergrenze für die Steuerleistung von wenigen sehr großen Konzernen, nicht aber für das ruinöse Steuerdumping zwischen den Staaten“, kritisiert Walch.
Großer Anreiz, Mindeststeuer zu umgehen
Die Mindeststeuer ist enorm komplex, der österreichische Gesetzesentwurf umfasst 55 Seiten. Das verursacht für betroffene Unternehmen zusätzlich hohe Compliance- und Verwaltungskosten. „Es besteht daher zusätzlich ein großer Anreiz für Konzerne, sich in kleinere Unternehmensgruppen unterhalb der viel zu hohen Umsatzgrenze von 750 Mio. Euro aufzuteilen, um die Mindeststeuer zu umgehen“, erklärt Walch.
Die Lösung heißt Gesamtkonzernsteuer
Um Konzerne endlich dort gerecht zu besteuern, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, fordert Attac eine sogenannte Gesamtkonzernsteuer. Dabei werden Konzerntöchter auf Basis des global erzielten Gewinns eines Konzerns besteuert. Dieser Gewinn wird je nach realer Wertschöpfung anteilig auf Länder aufgeteilt und dann entsprechend besteuert. Kombiniert mit einem echten Mindeststeuersatz von 25 Prozent hätten die Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne damit ein Ende. Die aktuelle Mindeststeuer hingegen erweckt den Eindruck, als sei der politische Wille für eine gerechte Besteuerung multinationaler Konzerne gar nicht vorhanden, kritisiert Attac.
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(1) Der weltweite durchschnittliche Steuersatz von Konzernen hat sich in den vergangenen vier Jahrzehnten von knapp 50 auf rund 23 Prozent mehr als halbiert.
(2) Entscheidet sich ein Niedrigsteuerland gegen die Einführung der nationalen Ergänzungssteuer (Qualified Domestic Minimum Top-up Tax, QDMTT), können jene Staaten, in denen der Hauptsitz des Konzerns ist, die Differenz zum Mindeststeuersatz von 15 Prozent einheben. Auch hier gelten wiederum die angeführten „Carve Outs“.
(3) In einer Übergangszeit von 10 Jahren werden 8 Prozent des Buchwerts der Sachanlagen und 10 Prozent der Lohnsumme ausgenommen, wobei der Betrag für Sachanlagen in den ersten 5 Jahren jährlich um 0,2 Prozentpunkte und in den letzten 5 Jahren um 0,4 Prozentpunkte, bei der Lohnsumme stets um 0,8 Prozentpunkte pro Jahr sinkt. Langfristig sind 5 Prozent des Wertes der Sachanlagen und 5 Prozent der Lohnsumme von der Steuer ausgenommen.
(4) Die Gewinnsteuersätze im globalen Süden, wo etwa viele Schweizer Konzerne ihre Werte schaffen, liegen in der Regel zwischen 25 und 35 Prozent.
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