Gewerkschaftlicher Druck wirkt: Schutzklausel 2024 ausgeweitet
Am Mittwochnachmittag hat der österreichische Nationalrat die von der Arbeiterkammer (AK) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) geforderte Schutzklausel für Pensionsantritte im Jahr 2024 verabschiedet. Diese Regelung bietet dem größten Teil der Personen, die 2024 ihre Pension antreten, den dringend benötigten Schutz vor den negativen Auswirkungen der anhaltend hohen Inflation. „Unser gewerkschaftlicher Druck hat gewirkt“, sagt Ingrid Reischl, Bundesgeschäftsführerin des ÖGB, und verweist darauf, dass die Bundesregierung mit der Schutzklausel laut dem ursprünglichen Ministerratsbeschluss jene bestraft hätte, die 2024 etwa in Schwerarbeitspension oder im Zuge der Langzeitversichertenregelung in den Ruhestand gehen können. „Es ist gut, dass der Lückentext von damals nun nachgebessert wurde“, so Reischl weiter.
Die Schutzklausel 2024 gilt nun für alle regulären Alterspensionsantritte, alle Schwerarbeitspensionsantritte, alle Langzeitversicherten-Antritte und alle Invaliditätspensionist:innen. Korridorpensionsantritte 2024 sind nur dann erfasst, wenn Anwärter:innen die Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2023 erfüllt haben und noch beschäftigt waren oder wenn sie arbeitslos sind und die Korridorpension 2024 antreten. „Dennoch ist es bedauerlich, dass die Schutzklausel nicht für alle Korridorpensionsantritte 2024 gilt“ so Reischl.
Was für 2024 auf Druck von ÖGB und AK umgesetzt wurde, fordert Reischl nun auch für Pensionsantritte 2025: „Derzeit sieht die Regierung die Schutzklausel nur für jene vor, die 2024 in Pension gehen“, so Reischl und schließt: „Wir sollten froh sein, dass tausende Arbeitnehmer:innen freiwillig ihren Pensionsantritt aufschieben. Die Bundesregierung sollte ihnen aber auch die Sicherheit geben, dass sie dadurch nicht zu Verlierer:innen werden.“
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