Achitz: Mindestsicherung in existenzsichernder Höhe notwendig | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Achitz: Mindestsicherung in existenzsichernder Höhe notwendig

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Die Bundesregierung hat sich „zum Ziel gesetzt, durch verschiedene Maßnahmen in der kommenden Legislaturperiode den Anteil von armutsgefährdeten Menschen im ersten Schritt zu halbieren“, heißt es im Regierungsprogramm 2020 – 2024. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Armut (17. Oktober) den Nationalrat auf, entsprechende Schritte in Angriff zu nehmen. Eine Möglichkeit wäre, statt der Sozialhilfe wieder eine echte Mindestsicherung einzuführen. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz hat sowohl den Zugang als auch die Höhe der Sozialhilfe begrenzt. „Die Bundesländer haben dadurch kaum mehr Spielraum, in ihren Ausführungsgesetzen einer Verfestigung von Armut entgegenzuwirken. Eine Mindestsicherung in existenzsichernder Höhe wird wegen der aktuellen Teuerung dringend gebraucht, ebenso höheres Arbeitslosengeld“, so Achitz: „Um Eingriffe in bewährte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu erschweren, müssen Soziale Grundrechte in der Verfassung verankert werden.“ Einen umfassenden österreichischen Grundrechtskatalog schnellstmöglich in Angriff zu nehmen, ist ebenfalls im Regierungsprogramm vorgesehen. ++++

Viele Vorschläge für Soziale Grundrechte, die in die Verfassung gehören

Die Volksanwaltschaft drängt auf eine Verankerung der sozialen Grundrechte in der Verfassung und übermittelte einen Sonderbericht an den Nationalrat und den Bundesrat. „Es gibt einen breiten Konsens, dass Österreich ein Sozialstaat ist – das bildet die Verfassung aber nicht ab“, sagt Achitz. Die Volksanwaltschaft sammelte im Rahmen des NGO-Forums 2022 Vorschläge von zahlreichen Organisationen. Eine der sechs Arbeitsgruppen widmete sich dem Thema Armutsvermeidung, eine andere der sozialen Absicherung.

„In Österreich gibt es nach wie vor Lücken im sozialen System. Wenn die sozialen Grundrechte in der Verfassung verankert wären, dann wäre ein Lückenschluss leichter durchsetzbar“, so Achitz. Die Arbeitsgruppe Armutsvermeidung stellt etwa fest: „Ein großes Problem ist, dass es bei der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung keine verbindlichen Mindeststandards gibt, sondern festgesetzte Höchstbeträge. Da auch Kinderarmut steigt, ist eine Kindergrundsicherung notwendig.“

Sonderbericht der Volksanwaltschaft „NGO-Forum Soziale Grundrechte“: https://tinyurl.com/2ycs837s

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

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