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Regierung erweitert Schutzklausel für das Pensionskonto

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Die Bundesregierung hat sich auf eine Erweiterung der Schutzklausel für Neupensionist:innen geeinigt: Sie gilt für 95 Prozent aller Personen, die im kommenden Jahr neu in Pension gehen. Sie erhalten die hohe Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten. Ausgenommen sind nur Personen, die im kommenden Jahr freiwillig vorzeitig in Pension gehen, also eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor arbeitslos waren. Ein entsprechender Antrag wurde von den Koalitionsparteien ÖVP und Grüne heute, Mittwoch, im Sozialausschuss eingebracht. Er umfasst auch die Pensionserhöhung 2024: Pensionist:innen erhalten 9,7 Prozent mehr Pension. Über eine Erhöhung der Ausgleichszulage steigen auch Mindestpensionen und Sozialhilfe um 9,7 Prozent. Der Beschluss durch den Nationalrat ist am 18. Oktober geplant. ***  

Grundlage der Pensionserhöhung 2024 ist der gesetzliche Anpassungsfaktor von 9,7 Prozent. Er wird auf Basis der Inflation von August 2022 bis Juli 2023 berechnet – der Zeitraum, als die Inflation am höchsten war. Rund 2,2 Millionen Pensionist:innen in der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich bekommen damit die Teuerungsraten der vergangenen zwölf Monate ausgeglichen. Spitzenpensionen von mehr als 5.850 Euro monatlich steigen um einen Pauschalbetrag von rund 568 Euro.  

Im selben Ausmaß wie die Pensionen steigt im kommenden Jahr auch die Ausgleichszulage. Der Richtsatz erhöht sich von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro. Von der Erhöhung um 9,7 Prozent profitieren rund 200.000 Mindestpensionist:innen und 190.000 Bezieher:innen von Sozialhilfe. Die entsprechende Novelle des ASVG wurde heute im Sozialausschuss eingebracht und von den Koalitionsparteien beschlossen. Der Beschluss durch den Nationalrat soll am 18. Oktober erfolgen.  

95 Prozent aller Neupensionist:innen von Schutzklausel umfasst  

Für das kommende Jahr hat die Bundesregierung zudem eine umfassende Schutzklausel für Neupensionist:innen vereinbart. Sie soll die hohe Inflation auf dem Pensionskonto von Personen ausgleichen, die im Jahr 2024 in Pension gehen. Nach Verhandlungen in den vergangenen Wochen hat sich die Regierung auf eine Regelung geeinigt, von der 95 Prozent aller Neupensionist:innen profitieren. Sie gilt für alle rund 95.000 Neupensionist:innen, die sich den Zeitpunkt ihres Pensionsantrittes nicht aussuchen können. Ausgenommen sind nur Personen, die im kommenden Jahr in Korridorpension gehen und nicht vorher arbeitslos waren. Damit wird ein Anreiz geschaffen, nicht frühzeitig in Pension zu gehen.  

Die gesetzliche Pensionserhöhung verursacht strukturelle Kosten von 5,3 Milliarden Euro (ohne Beamtenpensionen). Für die Schutzklausel des Pensionskontos fallen im kommenden Jahr Kosten von 74 Millionen Euro an. Budgetär sind ist das nach Ansicht der Regierung verkraftbar: Neben den steigenden Einnahmen aus Pensionsversicherungsbeiträgen aufgrund der künftigen Lohnentwicklung wird sich auch die stufenweise Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von Frauen positiv auf die Beitragseinnahmen auswirken. 
Sozialminister Johannes Rauch: “Mit einer Erhöhung der Pensionen um 9,7 Prozent sorgen wir auch im kommenden Jahr für eine spürbare Entlastung. Besonders wichtig ist das für Mindestpensionist:innen und für Bezieher:innen von Sozialhilfe, die sehr unter den stark gestiegenen Preisen leiden. Die deutliche Erweiterung der Schutzklausel für das Pensionskonto stellt sicher, dass alle Personen, die nächstes Jahr in Pension gehen müssen, keine Nachteile haben. Wir schaffen damit einen Anreiz, nicht vorzeitig in Pension zu gehen. Verlässlichkeit und soziale Verantwortung lassen sich verbinden – das zeigt diese Pensionserhöhung.”

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