Wöginger/Hammer: Pensionsanpassung ist gutes und ausgewogenes Paket, um der Teuerung entgegenzuwirken
"Die Pensionsanpassung 2024 ist sozial treffsicher, gerecht und eine wichtige Unterstützung in herausfordernden Zeiten. Nach Maßnahmen in Höhe von rund 40 Milliarden Euro, darunter die Abschaffung der Kalten Progression oder die jährliche Valorisierung von Familien- und Sozialleistungen, sorgen wir jetzt dafür, dass die Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, mit der Pensionsanpassung 2024 jene Wertschätzung erfahren, die sie verdienen und die Unterstützung, die sie brauchen", so ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger und ÖVP-Abg. Michael Hammer. Ein entsprechender Antrag der Koalitionsparteien wurde im Sozialausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ beschlossen.
"So gibt es plus 9,7 Prozent für alle Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsfaktor", zeigt sich Hammer erfreut. Ausgenommen davon sind Pensionen ab 5.850 Euro, diese erhalten einen Pauschalbetrag von 567,45 Euro. Es sei dies "eine faire Lösung", um der Teuerung entgegenzuwirken. Man habe "verantwortungsbewusst gehandelt".
Verankert wird auch eine großzügig ausgelegte Schutzbestimmung – der so genannte Leistungsbonus – für jene, die im kommenden Jahr neu in Pension gehen. Damit soll die Differenz zwischen Aufwertung und Anpassung ausgeglichen werden, erläutert Wöginger. Vorgesehen ist, dass "reguläre" Alterspensionen, Schwerarbeitspensionen, vorzeitige Alterspensionen für Langzeitversicherte sowie Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspensionen erhöht werden, wenn ihr Stichtag in das Jahr 2024 fällt. Auch Hinterbliebenenpensionen sind davon umfasst. "Damit werden inflationsbedingte Nachteile ausgeglichen", so der Klubobmann. Gleiches gilt für Korridorpensionen, die aufgrund des Erlöschens des Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfeanspruchs mit Stichtag im Jahr 2024 angetreten werden. Sonstigen Korridorpensionen mit Stichtag im Jahr 2024 gebührt der Erhöhungsbetrag hingegen grundsätzlich nur dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen bereits am 31. Dezember 2023 vorliegen. Für diese Personengruppen gilt ein Leistungsbonus in Höhe von 6,2 Prozent. Dem öffentlichen Dienst steht ebenfalls eine Erhöhung zu. Die voraussichtlichen Kosten betragen etwa 150 Millionen Euro pro Jahr.
Eine begleitende Evaluierung der Wirkungen des Leistungsbonus, insbesondere auf das Antrittsverhalten und die Kosten, soll im ersten Halbjahr 2025 vorliegen, um auf künftige, vergleichbare Situationen adäquat reagieren zu können.
Bereits bisher habe diese Regierung die Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher maßgeblich entlastet, so Wöginger und Hammer. Beide verwiesen unter anderem auf die zahlreichen anderen Hilfspakete gegen die Teuerung. So wurden die schleichenden Steuererhöhungen nach Pensionserhöhungen mit 1. Jänner 2023 abgeschafft, "was eine effektive Entlastung für alle steuerzahlenden Pensionistinnen und Pensionisten brachte". Die Valorisierung der Frei- und Absetzbeträge – wie zum Beispiel des Pensionistenabsetzbetrages – ist ein zusätzliches Instrument, um die Preiserhöhungen abzufedern. "Die Pensionistinnen und Pensionisten können sich auf uns verlassen", so die beiden Mandatare abschließend. (Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖVP Parlamentsklub