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Gaál/Hanke zu Kurzfristvermietungs-Gesetz: EU nimmt Plattformen in die Pflicht

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„Die Abstimmung im Binnenmarkt-Ausschuss des Europäischen Parlaments ist ein Meilenstein auf dem Weg zu neuen Regeln des Marktes für die Kurzfristvermietung. Wenn Plattformen zur Kurzzeitvermietung in Zukunft Daten an Behörden weitergeben müssen, ermöglicht das einen rechtlich gesicherten Zugang zu den dafür nötigen Daten“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál und Wirtschafts- und Tourismusstadtrat Peter Hanke unisono. Daten mit den Behörden zu teilen, wird für Plattformen wie Airbnb oder booking in Zukunft zur Pflicht. Voraussetzung für den künftigen Datenzugang auf Basis dieses Rechtsakts wird die Anwendung eines Registrierungssystems für Gastgeber*innen sein.

Wien ist bereits 2018 gemeinsam in einer Allianz aus Städten wie Amsterdam, Berlin, Paris, Prag oder Barcelona an die EU-Gesetzgeber herangetreten, um moderne Regeln für die Kurzfristvermietung in Zeiten der Plattformökonomie einzumahnen. Ziel: Nationale Behörden benötigen Plattformdaten, um lokale und regionale Regeln (z. B. in der Bauordnung oder Raumordnungsgesetzen) durchzusetzen – beispielsweise der topgenaue Standort einer Wohnung. „Denn nur dadurch ist verwaltungseffizienter, effektiver Wohnraumschutz möglich – das Thema ist heute wichtiger denn je. Dafür ist die Regelung ein zentraler Baustein“, unterstreichen Gaál und Hanke.

„Durch Kurzzeitvermietung wird dem Wohnungsmarkt dringend notwendiger Wohnraum entzogen. Der Effekt ist eine zusätzliche Verschärfung am Wohnungsmarkt. Deswegen brauchen wir durchsetzbare Regeln im Bereich der Kurzfristvermietung, die für alle gleichermaßen gelten. Zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt und für eine Regulierung des Marktes“, so Gaál/Hanke.

Bereits im Zuge der Erarbeitung des Digital Services Act als neues Grundgesetz für das Digitalzeitalter sei das Thema offensiv thematisiert worden. „Die Europäische Kommission hat den Ball aufgenommen und Ende 2022 einen Gesetzesvorschlag auf den Tisch gelegt. In den diversen Gremien der EU hat sich Wien für einen starken Schutz von Wohnraum, einen ordentlichen Datenzugang, Qualitätstourismus und Konsument*innenschutz stark gemacht. Diese langjährige Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt“, so Gaál/Hanke zur Parlamentsabstimmung.

Dank gebühre dabei auch dem EU-Ausschuss der Regionen (AdR), in dem der Wiener Landtagsabgeordnete Peter Florianschütz bereits frühzeitig klare Regeln für Plattformen verlangt habe. Die Stadt Amsterdam habe eine wichtige koordinierende Rolle gespielt, ebenso das Wien-Haus als Vertretung der Stadt in Brüssel sowie der dort tätige Städte-Verband EUROCITIES. Die Koordination der Thematik oblag in dieser Frage der MA 23 (Wirtschaft, Arbeit und Statistik), die u.a. als Behörde für die Erstellung der laufenden Wiener Tourismus-Statistik verantwortlich zeichnet.

Die EU-Verordnung zum Austausch von Daten im Bereich Kurzzeitvermietung

Am 22. November 2022 hat die EU-Kommission eine EU-Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften veröffentlicht. Der Rechtsakt einer Verordnung schafft direkt geltendes Recht in den Mitgliedstaaten. Seit Jänner 2023 haben Rat und Parlament als Co-Gesetzgeber über diesen Vorschlag beraten.

Kern des Gesetzesvorschlages ist, dass touristische Plattformen monatlich Daten mit lokalen, regionalen oder nationalen Behörden teilen müssen – dies in jenen Gebieten der EU, in denen ein Registrierungssystem für Gastgeber*innen vorhanden ist. Plattformen müssen Buchungsdaten an eine nationale, einheitliche digitale Zugangsstelle übermitteln. Von dort gelangen die jeweiligen Datenbestände an die Behörden. Das Gesetz definiert im Detail die Pflichten von Gastgeber*innen, Behörden und Plattform-Betreiber*innen in Bezug auf diesen Datenaustausch.

Nicht explizit im Gesetz geregelt sind sogenannte Genehmigungsverfahren. Diese obliegen den nationalen Gesetzgebern und können in den Mitgliedstaaten unter Einhaltung der bestehenden Regeln des EU-Binnenmarktes eingeführt werden, um etwa die Nutzung einer Wohnung für Kurzfristvermietung auf Basis geltender Gesetze oder lokaler Regeln zu prüfen bzw. bewerten. Derartige Autorisierungen hatte der Europäische Gerichtshof im Cali-Urteil 2020 als mit dem EU-Recht vereinbar gesehen. Die Verordnung gilt nicht für den Steuer- und Abgabenbereich.

Bereits vor dem EU-Parlament hatte der Ministerrat der 27 Mitgliedstaaten seine Position im März festgelegt. Mit dem Ende des Gesetzgebungsverfahrens im Parlament beginnt nun der sogenannte Trilog. Unter Einbindung der EU-Kommission werden eine Delegation des Rates unter spanischer Präsidentschaft und eine Delegation des EU-Parlaments unter Leitung des Vorsitzes im Binnenmarkt-Ausschuss ihre jeweiligen Positionen abstimmen und Verhandlungen führen. Der genaue Beginn der Anwendbarkeit der EU-Verordnung ist dabei noch Verhandlungsgegenstand. 

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