Tierärztekammer: Das neue Tierarzneimittelgesetz darf nicht an den Tierärzt*innen vorbei beschlossen werden
„Der vor kurzem in Begutachtung gegangene Entwurf zum neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wird, wie aus informierten Kreisen zu vernehmen ist, morgen im Ministerrat durchgewunken. Mit dieser Vorgangsweise sind wir nicht einverstanden, denn nach Ende der Begutachtungsfrist gab es keine Informationen an uns oder Kontakte mit uns. Wichtige Punkte die wir in unserer Stellungnahme moniert haben, da sie fachlich und praktisch nicht umsetzbar sind, wurden vermutlich ignoriert“, zeigt sich Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth verärgert.
Diese Gesetzesänderung wurde notwendig, da dies laut einer EU-Verordnung, die den Einsatz von Antibiotika strenger regeln soll, auf nationaler Ebene umzusetzen ist. „Im Juli wurde kurzfristig der Entwurf zu den neuen Bestimmungen des Tierarzneimittelgesetzes in die öffentliche Begutachtung geschickt. Eine dazu notwendige breite inhaltliche Diskussion mit den betroffenen Stakeholdern hat leider nicht stattgefunden und jetzt muss es wohl noch schnell gehen. Im Begutachtungsverfahren gingen insgesamt 64 Stellungnahmen ein – dies zeigt, wie wichtig diese Thematik für unsere Berufsausübung und auch für die betroffene Landwirtschaft ist. Und nun kurze Zeit später, soll dieser unausgegorene Gesetzesentwurf fix beschlossen werden. Eine offizielle Information seitens des Gesundheitsministeriums und der Politik an die Berufsvertretung erfolgte bis zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht“, betont Frühwirth und meint weiter:
„Ein ordentliches faires Begutachtungsverfahren sieht für mich anders aus. Wir hätten uns doch erwartet, dass noch vor dem parlamentarischen Gesetzesbeschluss, die Betroffenen, also auch wir Tierärzt*innen eingebunden werden, zumindest wurde dies so angekündigt. Auch wurden die zugesagten Gespräche mit unseren Fachexpert*innen seitens des Kabinetts Rauch ignoriert“, zeigt sich Frühwirth enttäuscht und betont:
„Am Ende des Tages müssen wir uns leider wieder einmal an ein Gesetz halten, deren Lücken und Umsetzungsprobleme wir bereits jetzt aufgezeigt haben. Schließlich wird es für praktizierende Tierärzt*innen aber auch für die betroffenen Tierhalter*innen und Landwirt*innen Konsequenzen haben. Denn Bezirksverwaltungsbehörden, Amtstierärzt*innen und Gerichte halten sich im Zuge behördlicher Kontrollen in der Praxis genau an den Gesetzeswortlaut. Übrig bleibt, dass das Ziel Antibiotikaresistenzen zu reduzieren ins Leere gehen wird. Hingegen die Administration, die Bürokratie und der Dokumentationsaufwand weiter steigen werden. Die Kosten bezahlen sollen vermutlich wir Tierärzt*innen, es wird einmal mehr erwartet, dass wir diese wieder selbst schlucken. Sollte man meinen, das Thema gehe nur uns Tierärzt*innen etwas an und die Tierärzt*innen werden es schon richten, so liegt man mit dieser Annahme völlig falsch. Denn eines ist schon jetzt klar, in Zukunft werden zur hohen Inflation auch noch weitere Leistungsverrechnungen hinzukommen müssen, daher ist von einer weiteren Kostensteigerung auszugehen.“
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