Karenz-Kürzung auf 22 Monate: „Billiger Versuch, den Fachkräftebedarf zu lösen“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Karenz-Kürzung auf 22 Monate: „Billiger Versuch, den Fachkräftebedarf zu lösen“

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„Da die Regierung ihre Hausaufgaben nicht zeitgerecht gemacht hat, kommt nun ein Schnellschuss zum Schaden der Arbeitnehmer:innen heraus und man streicht Müttern zwei Monate Karenz“, kritisiert Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende den Gesetzesentwurf, den ÖVP und Grüne im Sozialausschuss beschließen wollen. „Frauen werden damit nicht kürzer zuhause bleiben, haben aber nun schon ab dem 22. Lebensmonat des Kindes keinen arbeitsrechtlichen Schutz mehr – und die Väterbeteiligung wird auch nicht gefördert“, kritisiert Schumann das Kalkül hinter dem Vorschlag. „Unbewusst passiert so etwas nicht. Es schaut so aus, als ob die Regierung durch die Verkürzung der arbeitsrechtlichen Karenz den Fachkräftebedarf zu lösen versucht“, so die Gewerkschafterin. 

Die Änderungen seien außerdem nicht das richtige Instrument, um Väterbeteiligung zu erhöhen. „Das ist ein vorgeschobenes Argument“, kritisiert Schumann, „dazu hätte man zum Beispiel längst den Partnerschaftsbonus erhöhen müssen.“ Es gäbe genug zu tun, was Familien wirklich helfen würde, etwa die Wochengeldfalle zu reparieren oder den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, vor allem für unter 3-Jährige, endlich voranzutreiben. Ziel muss der Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz für jedes Kind ab dem ersten Geburtstag sein. Davon sind wir noch meilenweit entfernt. 

Hinzu kommt, dass durch den Vorschlag der Regierungsparteien die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Karenz und Kinderbetreuungsgeld noch weiter auseinanderklaffen. „Die Regierung stiftet damit noch mehr Verwirrung in einem System, in dem sich jetzt schon nur mehr wenige Expert:innen auskennen“, kritisiert Schumann. „Karenz und Kinderbetreuungsgeld müssen zusammenpassen“, verweist Schumann auf das ÖGB-Modell, das auch beim ÖGB-Bundeskongress beschlossen wurde: Auf Basis eines höheren Gesamtbetrages soll das Kinderbetreuungsgeld von einem Elternteil maximal bis zum 24. Lebensmonat und vom zweiten Elternteil maximal bis zum 30. Lebensmonat des Kindes bezogen werden können. Die arbeitsrechtliche Karenz inklusive Kündigungsschutz soll an dieses neue Modell des Kinderbetreuungsgeldes angepasst werden. 

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