ÖAMTC ePrämie: Finanzielle Vergütung für E-Auto-Besitzer:innen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

ÖAMTC ePrämie: Finanzielle Vergütung für E-Auto-Besitzer:innen

0 270

Der ÖAMTC startet heute, 8. September 2023, ein neues Service im Bereich Elektromobilität: Die ePrämie, eine finanzielle Vergütung der CO2-Einsparung, die E- Autobesitzer:innen durch das Laden an nicht öffentlichen Ladestationen generieren. Möglich macht das eine Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO). Marco Sabatnig, Produktmanager für die ÖAMTC ePrämie, erklärt: "Bis 2023 wurde die CO2-Ersparnis, die beispielsweise durch das Laden an der eigenen Wallbox erzielt wurde, dem jeweiligen Stromanbieter gutgeschrieben. Mit der Novelle der KVO ändert sich das und diese Prämie – auch THG-Quote genannt – steht nun den Konsument:innen selbst zu."

Zwtl.: ÖAMTC übernimmt Abwicklung und Auszahlung der ePrämie

Eine Beantragung der ePrämie durch Privatpersonen ist allerdings nicht möglich, weil der administrative Aufwand enorm wäre – das Umweltbundesamt (UBA) zertifiziert daher z. B. erst Strommengen ab 100.000 kWh. Hier kommen Anbieter wie der Mobilitätsclub ins Spiel: "Wir organisieren gebündelt die Zertifizierung der eingereichten CO2-Einsparungen durch Shell Austria beim UBA. Der ÖAMTC übernimmt also die gesamte Abwicklung inklusive Auszahlung an die Konsument:innen. Diese Leistung können alle E-Autobesitzer:innen  – Privatpersonen genauso wie Unternehmen – in Österreich nutzen. Eine ÖAMTC-Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung", erläutert Sabatnig.

Wie hoch die ePrämie ausfällt, hängt von der geladenen Strommenge ab. Marco Sabatnig dazu: "Grundsätzlich ist zwischen kWh-genauer und pauschalierter Abrechnung zu unterscheiden. Was davon zur Anwendung kommt, hängt primär davon ab, ob die ins E-Auto geladene Strommenge exakt erfasst werden kann. Gibt es keine Möglichkeit zur genauen Abrechnung, sieht das Gesetz einen Pauschalverbrauch von 1.500 kWh vor. Dafür gibt es vom ÖAMTC 430 Euro ePrämie garantiert." Hat man einen MID-konformen Stromzähler, wird hingegen der tatsächliche Verbrauch herangezogen. Liegt dieser beispielsweise bei 2.500 kWh, bekommt man 680 Euro aufs Konto, sind es z. B. nur 900 kWh, liegt die ePrämie bei 258 Euro. 

Weil die ePrämie für Konsument:innen immer noch ein relativ neues Thema ist, hat der ÖAMTC die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Alles zu den Voraussetzungen für die Beantragung sowie Details zur Zusammensetzung der ePrämie findet man unter www.oeamtc.at/epraemie

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖAMTC

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.