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Finanzierung von Unterstützung und Hilfsmitteln

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Was brauchen Sie, um im Alltag selbständig zu sein? Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie diese Frage wahrscheinlich sehr genau beantworten. Zum Beispiel, um sich passende Hilfsmittel und Unterstützung zu organisieren. Bei der Entscheidung, ob Sie diese auch bekommen, wird das meist zu wenig beachtet.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt in Artikel 19 und 26 klar fest: Menschen mit Behinderungen müssen die nötige Unterstützung erhalten, um an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gleichberechtigt teilhaben zu können. Der Staat muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Vorgabe umgesetzt wird.

Der Auftrag ist eindeutig

Um festzustellen, ob eine Person ein Hilfsmittel braucht, ist daher eigentlich nur eine Frage wirklich wichtig: Hat sie ohne das Hilfsmittel die gleichen Möglichkeiten und Chancen wie Menschen ohne Behinderung? Dasselbe gilt für den Bedarf an Unterstützungsleistungen. In der Praxis kommt ausgerechnet diese Frage aber kaum zum Tragen, wenn es darum geht, ob die Kosten von öffentlicher Hand übernommen werden.

Klischees prägen das System

„Wie die Vergabekriterien für die finanzielle Förderung von Hilfsmitteln und Unterstützungsleistungen gestaltet sind, zeigt, wie sehr die medizinische Auffassung von Behinderung in unserer Gesellschaft vorherrscht“, beklagt Christine Steger, Behindertenanwältin des Bundes. „Immer öfter erreichen uns in der Behindertenanwaltschaft Anfragen verzweifelter Menschen, weil beispielsweise die Sozialversicherung ihren Bedarf an Unterstützung nicht gerechtfertigt sieht und sie in der Folge massive Benachteiligung in ihrem täglichen Leben erfahren.“
Bereits die Einschätzung des Ausmaßes von Behinderungen ist nach wie vor am medizinischen Modell orientiert. Die Entscheidungsfindung über die Gewährung von Förderungen funktioniert nach dem gleichen Prinzip. Erscheint etwas nicht als medizinisch notwendig, so wird es meist nicht finanziert. Dass es zahlreiche Maßnahmen gibt, die dieses Kriterium nicht erfüllen, aber für ein im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention menschenwürdiges Leben unentbehrlich sind, wird größtenteils ignoriert.

Das Zauberwort ist Bedarfsgerechtigkeit – Umdenken ist gefragt

Medizinische Diagnosen kann man leichter in Kategorien einteilen und zuordnen als die Art und Weise, wie sie sich in Wechselwirkung mit allen möglichen äußeren Faktoren auf den Alltag einer Person behindernd auswirken. Dieses Argument mag auf den ersten Blick einleuchten, aber so einfach lässt sich die Behindertenanwältin nicht abfertigen. „Menschen mit Behinderungen sind die besten Expert*innen dafür, welche Unterstützung sie für ein selbstbestimmtes Leben benötigen. Um dies anzuerkennen, müssen entsprechende gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden. Zugangsvoraussetzungen, die sich maßgeblich an medizinischen Kriterien orientieren, und starre Leistungskataloge werden dieser Anforderung nicht gerecht. Im konkreten Einzelfall muss der Fokus immer darauf liegen, wie die jeweilige Person das Ziel eines selbstbestimmten Lebens bestmöglich erreichen kann“, erklärt Steger. 

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