WKW-Janisch: Nach Erhöhung der Förderung zur 24-Stunden-Betreuung weitere Maßnahmen notwendig
„Seit heute, 1. September, beträgt die monatliche Förderung bei der 24-Stunden-Betreuung 800 Euro. Wir haben mit unserer Hartnäckigkeit Erfolg gehabt“, freut sich Harald G. Janisch, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien.
Aber, so Janisch, die Erhöhung der Förderung auf 800 Euro darf nur ein Zwischenschritt gewesen sein. Da ist noch viel Luft nach oben, sagt Janisch und verweist darauf, dass Akutbetten den Staat pro Monat rund 36.000 Euro kosten und Plätze in Pflegeheimen durchschnittlich 2.600 Euro: „Die 24-Stunden-Betreuung ist für die öffentliche Hand mit Abstand die am kostengünstigste, und die Klienten können den Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen.“
Erhöhung der Förderung ist 2023 in zwei Schritten erfolgt
Die Förderung wurde heuer mit Jahresbeginn das erste Mal seit dem Jahr 2007 erhöht – allerdings nur um 90 Euro, von 550 Euro auf 640 Euro. Dieser minimalen Erhöhung, die nicht einmal die Entwertung durch die Inflation seit 2007 abgedeckt hatte, folgten intensive Verhandlungen, die die Vertreter der Wirtschaftskammer Wien mit den zuständigen Politikern im Sozialministerium und Parlament geführt haben.
Einkommensgrenzen für die Förderwürdigkeit auch endlich anheben!
Damit aber die 24-Stunden-Betreuung für die betreuten Klienten auch in Zukunft weiter leistbar ist, müssen, so Janisch, weitere Schritte gesetzt werden. Zum einen muss die Einkommensgrenze, bis zu welcher die Förderung gewährt wird, auf 3.500 Euro angehoben werden. „Dieser Betrag wurde bis dato noch nie inflationsbereinigt und liegt unverändert bei 2.500 Euro. Diese Grenze muss künftig, wie alle anderen Sozialleistungen auch, jährlich angepasst werden, weil sonst immer mehr Menschen aus der Förderwürdigkeit herausfallen“, warnt Janisch vor sozialpolitisch dramatischen Folgen.
Förderung weiter erhöhen – Abwanderung der Betreuerinnen ins besser zahlende Ausland verhindern
Zum anderen reichen die 800 Euro Förderung nicht mehr aus, um die verschiedenen Anforderungen, die sich aus dem System der 24-Stunden-Betreuung ergeben, nachhaltig zu finanzieren. Vor allem faire Honorare für die Betreuerinnen sind damit auf Dauer nicht bezahlbar. Schon jetzt wandern Betreuerinnen ins Ausland ab, weil sie dort weit mehr verdienen können. Seit 2019 sind 3.000 Betreuerinnen ins besser zahlende Ausland abgewandert. Hält dieser Trend an, so warnen Experten, gehen wir einem Betreuungsnotstand mit unversorgten Klienten entgegen.
Bei Verpflichtung zu einem Mindesthonorar auch einen Fairnessbonus an Klienten ausbezahlen
„Eine Möglichkeit zu höheren Honoraren zu kommen, wäre die Einführung eines Fairnessbonus“, schlägt Janisch eine Lösung vor. Dabei wird bei der Bezahlung eines Mindesthonorars an die Betreuerinnen eine zusätzliche Förderung gewährt. So hätten dann die Klienten einen finanziellen Spielraum für höhere Honorare und die Sicherheit, dass die Betreuerinnen im Land bleiben.
Für Qualitätssicherung steht noch immer zu wenig Geld zur Verfügung
Janisch: „Auch die Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung kostet Geld. Das Regierungsprogramm verspricht diese Weiterentwicklung auf Basis des ÖQZ-24 (Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung). Doch das dazu notwendige Geld wurde bisher nicht zur Verfügung gestellt. Auch schreibt das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie das Ärztegesetz die Delegation pflegerischer und medizinischer Tätigkeiten an Laienpflegerinnen vor. Andererseits stehen für diese qualitätssichernden Maßnahmen keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Um dieser Verpflichtung in Zukunft nachkommen zu können, bedarf es einer Erweiterung der Förderung, die der Qualitätssicherung dient und für diese zweckgebunden ist.“ Dem Sozialministerium liege dazu seit Monaten ein von Experten erarbeiteter Vorschlag vor.
„Wir werden weiter lästig sein und mehr Geld für die 24-Stunden-Betreuung fordern, dazu sind wir den Betreuerinnen verpflichtet und das den Klienten schuldig“, betont Janisch.
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