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Whistleblower-Meldestellen nehmen ihre Tätigkeit auf

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In Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde im Februar 2023 zum ersten Mal ein substanzieller Schutz für Whistleblower geschaffen. Dies war ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechtstreue und der Integrität in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung.****

Mit heute, Freitag, dem 25. August nehmen nunmehr die „Meldestellen“ nach dem HSchG ihre Tätigkeit auf. Diese Meldestellen sind einzurichten, um für Beschäftigte im privaten und im öffentlichen Sektor, die als Whistleblower Missstände und Rechtsverletzungen aufdecken, sichere und auf Wunsch auch anonyme Meldemöglichkeiten zu gewährleisten.

Für den überwiegenden Teil der Dienststellen in der Bundesverwaltung fungiert die Bundesdisziplinarbehörde als Meldestelle für rund 100.000 Mitarbeiter:innen im Bundesdienst. Für die Ressortbereiche des Inneren, der Justiz und der Landesverteidigung sowie für einige kleinere Verwaltungsbereiche werden eigene „interne Stellen“ eingerichtet.

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ist demgegenüber als eine sog. „externe Meldestelle“ vorgesehen, die zusätzlich von den Mitarbeiter:innen aller unter das HSchG fallenden Unternehmen und auch der Bundesverwaltung angerufen werden kann.

Link: https://www.bkms-system.net/bundesdisziplinarbehoerde

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