Beantragungsfrist für Mittel aus Corona-Fonds startet
St.Pölten (OTS) – Nachdem die Richtlinien zum Corona-Fonds Ende Juni in der Landesregierung beschlossen wurden, kann ab dem kommenden Freitag, 1. September, der Antrag auf Mittel aus dem Hilfsfonds unter www.noe.gv.at gestellt werden. Aufwendungen, die vom 16. März 2020, also dem Start des ersten Lockdowns, bis zum 30. Juni 2023, dem Ende der Corona-Maßnahmen, bezahlt wurden, können bis zum Stichtag 28. Februar 2025 eingereicht werden. Die Auszahlung läuft bis 31. August 2025.
„Ab 1. September kann auf der Homepage des Landes einfach und unbürokratisch unter www.noe.gv.at/coronafonds ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich – parteinahe Vereine werden nicht gefördert“, informieren die Landesräte Christoph Luisser und Ludwig Schleritzko.
„Wir haben hart daran gearbeitet, die Corona-Jahre aufzuarbeiten, um Gerechtigkeit wiederherzustellen. Als verantwortlicher Landesrat werde ich alles in meiner Macht Stehende tun, um eine möglichst schnelle und unkomplizierte Auszahlung der Corona-Fördermittel sicherzustellen“, so der für den Corona-Fonds zuständige Landesrat Christoph Luisser.
„Die Gelder aus dem Fonds sind dafür da, dass wir einen Schlussstrich unter dem Kapitel Corona in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben ziehen können. Der Corona-Fonds soll Gräben schließen, keine neuen aufreißen“, unterstreicht Landesrat Ludwig Schleritzko.
Dafür kann ab 1. September ein Antrag gestellt werden:
• Pauschalzahlung für ärztlich bestätigte Impfbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer in Österreich zugelassenen COVID-19-Impfung – außerhalb des Impfschadengesetzes: Die Maßnahme besteht in der Bezahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.000 Euro bei einer ärztlich bestätigten Beeinträchtigung sowie 1.500 Euro bei einer zusätzlichen Bestätigung über einen stationären Krankenhausaufenthalt aufgrund der Verabreichung eines COVID-19 Impfstoffes.
• Zahlung für Menschen, die unter Long-COVID-Folgen leiden:
Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 Euro im Fall von ärztlich bestätigtem Long COVID sowie 1.500 Euro bei einer zusätzlichen Bestätigung über einen stationären Krankenhausaufenthalt.
• Zahlung zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Behandlung nachgewiesener psychischer und seelischer Störungen die während der COVID-19 Pandemie aufgetreten sind. Die Förderhöhe beträgt maximal 1.000 Euro.
• Zahlung zum Ausgleich von Aufwendungen für erforderliche Therapien, die im Zusammenhang mit COVID-19 aufgetreten sind. Förderhöhe beträgt maximal 500 Euro.
• Förderung von Vereinen welche sich für die Belange von Menschen einsetzten die Schäden oder Beeinträchtigungen durch COVID-19-Impfungen oder COVID-19 Erkrankungen aufweisen.
• Förderung von Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche:
Gefördert werden anfallende Kosten für Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bei Folgen von Corona- und/oder -Maßnahmen-bedingten Problemen in Form eines Betrages pro Kind oder Jugendlichem von maximal 200 Euro.
• Finanzielle Zuschüsse für Nachhilfe für Schüler und Lehrlinge. Es wird eine Förderung für bereits absolvierte und bezahlte Nachhilfestunden gewährt. Förderhöhe beträgt maximal 500 Euro.
• Finanzielle Zuschüsse für sonstige erforderliche Unterstützungen zur Beseitigung einer unverschuldeten persönlichen oder familiären Notlage aufgrund von COVID-19 und deren Folgen (Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) zu speziellen Behandlungen, Unterstützungen, Therapien oder Begräbniskosten gewährt werden. Förderhöhe einmalig bis zu maximal 500 Euro.
• Förderung von Vereinen für Kinder und Jugendliche: Gefördert werden Vereine, welche Leistungen anbieten, die zum Ziel haben, Corona-und/oder Coronamaßnahmen-bedingte Probleme bei Kindern und Jugendlichen durch Projekte zur Förderung der psychischen und/ oder physischen Gesundheit zu bekämpfen. Die Förderung beträgt bis zu maximal 2.000 Euro pro Projekt. Projekte müssen für einen Zeitraum von 1. September 2023 bis 28. Februar 2025 eingereicht werden.
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