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Am Prüfstand: Setzt Österreich die internationalen Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) um?

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Österreich ist in der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention säumig“, kritisiert Julia Moser, Geschäftsführerin von Licht für die Welt Österreich, anlässlich der Staatenprüfung Österreichs durch den UN-Fachausschuss in Genf.  

Die beiden Artikel 11 „Gefahrensituationen und Humanitäre Notlagen“ und Artikel 32 „Internationale Zusammenarbeit“ sprechen eine klare Sprache zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Demnach darf Österreich weder in der internationalen humanitären Hilfe noch in der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) Menschen mit Behinderungen ausschließen.

Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) 2022-2030 soll die Umsetzung der UN-BRK sichern, aber: Obwohl die darin formulierten Zielsetzungen klar und richtungsweisend sind, reichen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht aus, um diese Ziele zu erreichen.

Im NAP begnügt Österreich sich damit, zumindest 10 Prozent der EZA inklusiv zu gestalten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 90 Prozent der Maßnahmen Menschen mit Behinderungen weiter ausschließen dürfen. Licht für die Welt fordert, alle Projekte müssen inklusiv sein.

Brauchen Inklusionsstrategie für die EZA

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit findet weiterhin nur punktuell statt. So fehlen bisher konkrete Maßnahmen, um die umfassende Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. „Es braucht einen partizipativ erstellte Inklusionsstrategie samt Umsetzungsplan für die Entwicklungszusammenarbeit“, fordert Moser.  

Österreichs Regierung bei Strategie für Humanitäre Hilfe zögerlich

„Seit bald zwei Jahren liegt die Strategie der Humanitären Hilfe der Republik Österreich fertig ausgearbeitet in der Lade. Sie ist aber noch nicht beschlossen. Warum, wissen wir nicht. Österreichs Zögern ist angesichts der aktuellen Krisen unverständlich – die Bundesregierung muss strategisch und effektiv vorgehen“, betont Moser. Die Geschäftsführerin fordert zudem, dass ausreichend Mittel bereitstehen müssen, um eine rasche Abwicklung sicherzustellen.  

Staatenprüfung

Österreich hat die UN-BRK 2008 ratifiziert und steht am 22. und 23. August in Genf zum zweiten Mal am Prüfstand des UN-Fachausschusses.  Die zivilgesellschaftliche Delegation wird auf Rückschritte und Versäumnisse durch Österreich hinweisen.

Die Ergebnisse der Staatenprüfung samt Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses an Österreich werden für den Herbst erwartet.

 

Weitere Informationen: Ö Behindertenrat informiert über die Staatenprüfung  (List of Issues)
Bericht des Monitoring Ausschusses
UN-Behindertenrechtskonvention

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