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Bargeld in der Verfassung

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Wien (OTS) – Bargeld ist bei den Österreichern mehr als nur beliebt. Je nach Alter der Konsumenten werden 50 bis 70 Prozent aller Bezahlvorgänge immer noch mit Scheinen und Münzen bestritten. Nicht zuletzt, weil sie keine Nebenkosten wie Bankspesen oder Kreditkartengebühren verursachen. Bargeld ist so beliebt und wichtig, dass es nun sogar in den Verfassungsrang gehoben werden wird. Eine Diskussion darüber gibt es schon länger. Nun aber hat aber hat Bundeskanzler Karl Nehammer Nägel mit Köpfen gemacht und sich selbst der Sache angenommen. Und in weiten Bereichen der politischen Mitbewerber gibt es dafür auch Zustimmung.

FCG-Forderung

„Die FCG-ÖAAB-Fraktion in der AK Wien hat seit Jahren die Forderung erhoben, die Zahlungen mit Bargeld auch in Zukunft zu sichern. Wir sind daher über den Schritt des Bundeskanzlers mehr als erfreut“, lobt Fritz Pöltl, der Vorsitzende der FCG-ÖAAB-Fraktion die Entscheidung. Zuletzt hatte ja auch die Pandemie dafür gesorgt, dass bei alltäglichen Ausgaben, die Bankomatkarte öfter gezückt werden musste als gewohnt.

Krisenvorsorge

„Die steigenden Zahlen haben die Vertreter der Finanzwelt leider wieder dazu verleitet, die Abschaffung des Bargeldes zu verlangen. Nicht zuletzt wegen der finanziellen Schieflage vieler Bankinstitute. Das wäre aber eine fatale Fehlentscheidung“, warnt Fritz Pöltl energisch. Gegen die Abschaffung von Bargeld gibt es auch ernste Bedenken wegen Verletzung der Privatsphäre, etwa bei Geschenken oder Bargeldspenden. Auch der Wunsch nach Anonymität etwa bei Kauf von Medikamenten oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen spielt dabei eine Rolle. Und nicht zuletzt auch als Krisenvorsorge: Etwa bei einem Blackout, wenn das Bankensystem oder die Supermarktkasse für längere Zeit komplett ausfällt. Als Gründe für Bargeldzahlungen werden von den Konsumenten auch Übersichtlichkeit, Einfachheit, Raschheit sowie die Gebührenfreiheit genannt.

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