Teuerung – SPÖ-Chef Babler fordert Valorisierung des Arbeitslosengelds und Nulllohnrunde für Regierungsmitglieder
SPÖ-Chef Andreas Babler fordert anlässlich der heute bekannt gegebenen Arbeitsmarktdaten eine Valorisierung des Arbeitslosengelds und der Notstandshilfe. „Arbeitslosigkeit darf nicht heißen, dass die Menschen in die Armut abrutschen. Wir dürfen die Arbeitssuchenden nicht allein lassen. Alle haben das Recht auf ein anständiges Leben. Warum das Arbeitslosengeld die einzige Sozialleistung ist, die nicht an die Teuerung angepasst wird, versteht niemand“, so Babler. ****
Die aktuellen Arbeitsmarktdaten „sollten für die Regierung ein Weckruf sein“, sagt Babler. Im Juli waren 310.000 Menschen arbeitslos oder in Schulungen, das sind um 14.000 mehr als vor einem Jahr. Seit vier Monaten in Folge steigt die Arbeitslosigkeit in Österreich wieder. Zugleich bleibt die Teuerung auf einem sehr hohen Niveau und die Wirtschaftsleistung ging im zweiten Quartal sogar zurück.
Rund ein Drittel der Arbeitssuchenden ist länger als ein Jahr arbeitslos. Bei der ohnehin niedrigen Nettoersatzrate sind 10 Prozent Inflation für viele existenzgefährdend, warnt der SPÖ-Vorsitzende. Dabei dürfe die Politik nicht einfach zuschauen, sondern müsse eingreifen. Die österreichische Bundesregierung habe in der Teuerungsbekämpfung jedoch völlig versagt.
„Österreich hat seit sieben Monaten ungeschlagen die höchste Inflation in ganz Westeuropa, weil die Regierung schamlos keinen einzigen Preis gesenkt hat. Anstatt darüber nachzudenken, sich die eigenen Gehälter um 9,7 Prozent anzuheben, soll die Regierung endlich etwas für die Menschen in diesem Land tun. Wir fordern deshalb eine Nulllohnrunde für alle Regierungsmitglieder. Es wäre absolut unmoralisch, wenn die Gehälter der österreichischen Bundesregierung nunmehr die höchste Gehaltsanpassung erhalten – schließlich haben sie zu verantworten, dass das Leben, Wohnen und Einkaufen in Österreich für die meisten Menschen immer teurer wird“, so Babler. Ebenso soll die Nulllohnrunde für alle Bundesorgane gelten, die Gehälter in Höhe der Klubobleute oder höher beziehen. (Schluss) rp/bj
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