Klägervertreter in Impfschadensfällen berichtet über ersten Teilerfolg - und sieht sich erneutem Framing-Versuch ausgesetzt | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Klägervertreter in Impfschadensfällen berichtet über ersten Teilerfolg – und sieht sich erneutem Framing-Versuch ausgesetzt

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Die auf die juristische Aufarbeitung von massenhaft auftretenden Schäden spezialisierte Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf bearbeitet derzeit über 1.500 Mandate für Menschen, die nach ärztlicher Auffassung einen Gesundheitsschaden nach Impfung mit einem Covid 19 mRNA-Impfstoff erlitten haben. In diesem Zusammenhang wurden bereits über 5.000 kostenlose Erstberatungen durchgeführt und Hunderte Klagen gegen Hersteller der mRNA Impfstoffe eingereicht. Zuvor hatte die Kanzlei Pionierarbeit im Dieselabgasskandal geleistet und den Weg für die Entschädigung Hunderttausender geebnet.

Wie die Kanzlei mitteilt, sei nun ein erster Teilerfolg errungen worden. Nachdem das Landgericht Köln bereits in drei parallel laufenden Verfahren verschiedener Geschädigter über einen Hinweisbeschluss mitgeteilt habe, dass der primär geltend gemachte Schadenersatzanspruch nach § 84 Arzneimittelgesetz bestehen könne, seien kürzlich zwei Beweisbeschlüsse ergangen, aufgrund derer ein medizinischer Sachverständiger den Sachverhalt aufklären soll.

"Eine Beweisaufnahme erfolgt nur dann, wenn die Klage schlüssig ist und im Falle der Bestätigung des behaupteten Sachverhalts durch ein oder mehrere Beweismittel das Bestehen des Anspruchs dem Grunde nach durch das erkennende Gericht festgestellt würde" erläutert der Partner Rechtsanwalt Dr. Rogert dazu. Allerdings gebe es auch Unwägbarkeiten: "Selbst wenn der Sachverständige den schriftsätzlichen Vortrag zu dem fraglichen Einzelfall vollumfänglich bestätigen sollte, steht und fällt der Anspruch nach dem Arzneimittelgesetz mit der Frage nach der positiven Nutzen-Risikoabwägung. Zu seinem Bedauern sei diese Fragestellung politisch stark aufgeladen, weshalb er hoffe, dass sich Gericht und Sachverständiger von der Beeinflussung durch politische Stellungnahmen und Medienberichterstattung frei machen könnten. Das sei naturgemäß nicht einfach.

In diesem Kontext sei wohl auch der Versuch des "Spiegel" zu sehen, seinen Partner Tobias Ulbrich in ein fragwürdiges Licht zu rücken. “Diese einseitige Berichterstattung zu Gunsten der Pharmaindustrie verfolgt offensichtlich das Ziel, den juristischen Gegner mit falschen Tatsachenbehauptungen, Framing und Beleidigungen herabzuwürdigen”, so Rogert weiter.

Rechtsanwalt Ulbrich erläutert, was die wesentlichen Fehltritte in dem Artikel sind:

1. Bereits der Titel "Ulbrich gegen BioNTech" sei sachlich falsch, da der Anwalt niemals Partei eines Rechtsstreits sei.

2. Der Spiegel stellt es so dar, als gäbe es keine gesundheitlichen Schaden infolge der Impfung. Bei vielen der Mandanten der Kanzlei stehe der Impfschaden jedoch amtlich bestätigt fest (Bsp. Selin – das ZDF berichtete).

3. Zu keinem Zeitpunkt habe jemals Rechtsanwalt Ulbrich behauptet, Bill Gates wolle die Einwohnerzahlt Deutschlands auf 27 Mio. reduzieren. Eine freie "Spiegel"-Erfindung.

4. Bereits von dem Kollegen gelöschte Tweets seien nur fragmentarisch zitiert worden, so dass aus dem Inhalt ungewollte Schlussfolgerungen werden können.

5. Der Spiegel akzeptiere offenbar Modellrechnungen, die etwa die Rettung einer Mio. Menschen durch die Impfung behaupten, negiere hingegen Modellrechnungen die aufgrund der gemeldeten schweren Impfschäden unter Berücksichtigung der üblichen Dunkelziffer eine Annäherung an die Zahl der Betroffenen versuche. Das sei kein objektiver Journalismus.

6. Herr Ulbrich sei Rechtsanwalt und habe vor 15 Jahren zusätzlich die Ausbildung zum Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht absolviert. Das Weglassen der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt führe zu dem Eindruck, der Anwalt beschäftige sich als Experte für Transportschäden nunmehr mit Impfschäden. Das liege vollkommen neben der Sache. Selbstverständlich dürfe ein Rechtsanwalt selbstverständlich mehrere Spezialisierungen aufweisen und zwar auch ohne die formale Ablegung eines Fachanwaltskurses.

7. Die Äußerung eines Anfangsverdachts in einer Strafanzeige aufgrund von zitierten Quellen sei keine Tatsachenbehauptung und schon gar nicht eine solche, die Rechtsanwalt Ulbrich zuzuschreiben sei, wenn die Quelle im Text bezeichnet werde.

8. Die ohne jeden persönlichen Kontakt und ohne Interview erhobene Behauptung, Herr Ulbrich habe "ein geschlossenes Weltbild" ist ebenso anmaßend wie falsch.

9. Offene Beleidigungen eines Organs der Rechtspflege im Text, wie "selbsternannter Experte" oder das "Rechtsframen" rundeten die Hasstirade des Autors ab.

"Der Versuch, den wohl energischsten Streiter für juristische Gerechtigkeit zugunsten Impfgeschädigter öffentlich zu diskreditieren und geradezu lächerlich zu machen, ist nur allzu plump und durchsichtig. Mein Sozius ist in der DDR aufgewachsen und Sohn eines Pfarrers. Er hat eine feine Antenne dafür, wenn das fragile Fundament moderner Demokratien zu bröckeln beginnt und möchte mit seiner ihm eigenen Rhetorik aufrütteln." so Rogert einordnend.

Ohne den unermüdlichen Einsatz des Kollegen Ulbrich und vieler anderer Rechtsanwälte finde das Thema "Impfschäden" in der Öffentlichkeit noch immer nicht statt, so Rogert und sagt abschließend: "Es ist an der Zeit, auch in Deutschland darüber nachzudenken, aufgrund ihrer Tätigkeit öffentlich exponierte Rechtsanwälte als wichtige Organe der Rechtspflege vor derartigen Anfeindungen zu schützen."

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