Kika/Leiner-Konkurs: AK Oberösterreich appelliert an Mitarbeiter, sich vom AMS nicht verunsichern zu lassen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Kika/Leiner-Konkurs: AK Oberösterreich appelliert an Mitarbeiter, sich vom AMS nicht verunsichern zu lassen

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Nachdem das Unternehmen Kika/Leiner Insolvenz angemeldet hat, stehen viele Beschäftigte in Oberösterreich plötzlich vor der Kündigung. AK-Präsident Andreas Stangl zeigt sich verwundert über den Übereifer des AMS, das die Mitarbeiter:innen nach dem Motto „der frühe Vogel fängt den Wurm“ bereits jetzt zur aktiven Arbeitssuche aufgefordert hat, obwohl es noch keine Klarheit zur Zukunft ihres Dienstverhältnisses gibt. Er appelliert an die Betroffenen, ihrer Arbeitspflicht nachzukommen und keine unüberlegten Handlungen zu setzen. „Es gibt keinen Grund, überstürzt zu handeln. Wir empfehlen, Ruhe zu bewahren und sämtliche Fragen und Anliegen mit den Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer und der Gewerkschaften abzuklären“, so AK-Präsident Andreas Stangl. Vorrangig sei, alle Ansprüche zu eruieren und die richtigen Vorgangsweisen zu wählen. 

Um die oberösterreichischen Beschäftigten bei Kika/Leiner bestmöglich zu unterstützen, hält die AK Oberösterreich zurzeit gemeinsam mit den Gewerkschaften Betriebsversammlungen an den jeweiligen Standorten ab. Dabei beraten die Expertinnen und Experten die Arbeitnehmer:innen bei ihren vielen offenen Fragen und weisen auf die Möglichkeit hin, sich bei aufrechtem Dienstverhältnis arbeitssuchend zu melden. Um arbeitsrechtliche Ansprüche in der Insolvenz nicht zu gefährden, rät AK-Präsident Stangl von übereilten Beendigungen von Dienstverhältnissen ab. 

Im Falle einer insolvenzspezifischen Kündigung muss der Insolvenzverwalter die gesetzliche beziehungsweise kollektivvertragliche Kündigungsfrist einhalten. Das Arbeitsverhältnis endet also nach Ablauf der Frist. „Aufgrund des momentanen Mitarbeiterbedarfs im Handel bestehen durchaus gute Chancen, wieder einen Job in der Branche zu bekommen“, so Stangl.  

Beim Anmelden und Durchsetzen von berechtigten Ansprüchen unterstützt die Arbeiterkammer alle betroffenen Arbeitnehmer:innen. Sie können sich zudem von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr an die AK-Hotline unter (+43) 05 7171-20120 wenden.

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