Wöginger: Wesentliche Erleichterungen für alle Pflegenden dank zweitem Pflegepaket
"Die Pflege und Betreuung von Menschen stellt eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft dar. Deshalb sorgen wir als Regierungsfraktionen mit einem zweiten Pflegepaket für deutliche strukturelle Verbesserungen für alle Pflegenden. Es hat noch keine Legislaturperiode gegeben, wo so viel in der Pflege weitergebracht wurde wie in diesem letzten Jahr. Diesen Kurs setzen wir nun fort", sagt heute, Mittwoch, ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger am Rande des Plenums zum eingebrachten Gesetzespaket.
So beinhaltet das Maßnahmenbündel Erleichterungen bei Nostrifikationen. Damit werden im Ausland erworbene Qualifikationen für Pflegekräfte einfacher und schneller anerkannt. Künftig werden bei ausländischen Pflegekräften Gesamtqualifikation und erworbene Kompetenzen beurteilt und nicht mehr das Stundenausmaß der Fächer in der Ausbildung. Zudem wird eine zentrale Plattform mit Informationen erstellt, auch um die im Ausland erworbenen Qualifikationen leichter beurteilen zu können. "Wir wollen hier aktiv qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland anwerben", so Wöginger.
Außerdem sollen Ersteinstufungen bei beantragtem Pflegegeld durch Pflegekräfte ermöglicht werden: "Derzeit werden bei Anträgen auf Zuerkennung von Pflegegeld ausschließlich Ärztinnen und Ärzten von den Entscheidungsträgern mit der Begutachtung beauftragt. Bei Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes werden die Begutachtungen sowohl durch Ärztinnen und Ärzte, als auch durch Pflegefachkräfte durchgeführt. Der generell zunehmende Ärztinnen- und Ärztemangel in Österreich macht sich auch im Bereich der Pflegegeldbegutachtung deutlich bemerkbar. Um diesen Prozess vom Erstantrag bis zur Auszahlung des Pflegegeldes massiv zu beschleunigen, sollen künftig mit 1. Juli 2023 auch Ersteinstufungen durch Pflegekräfte ermöglicht werden", erklärt der Klubobmann.
Auch bei den Kompetenzen von Pflegekräften sei ein klarer Fortschritt gelungen, so Wöginger. Man wolle auch hier die Prozesse straffen indem Pflegekräfte bei Erstverordnungen von Medizinprodukten wie Inkontinenz- und Wundmaterial hinkünftig nicht mehr auf ärztliche Verordnungen angewiesen sind. "Ein wesentlicher Baustein der nachhaltigen Verbesserungen für Pflegende ist der Abbau der Bürokratie. Die Kompetenzausweitung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz", ist sich Wöginger sicher.
Für den Klubobmann sei die freiwillige Teilnahmemöglichkeit für Zivildiener an einer Grundausbildung "Pflege" von besonderer Bedeutung. Zivildienstleistende sollen die berufsrechtliche Befugnis zur Durchführung von unterstützenden Tätigkeiten bei der Basisversorgung, durch Absolvierung des Moduls Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV), erlangen können. Damit können sie im Rahmen des Zivildienstes auch in der niederschwelligen Basisversorgung eingesetzt werden und dort wertvolle Unterstützung leisten. "Der Zivildienst hat sich seit seiner Einführung zu einem Eckpfeiler in der Sozial- und Gesundheitspolitik entwickelt, dieses Potential gilt es zu nutzen. Wir erleichtern jungen Zivildienern den Einstieg in einen Beruf im Sozial- und Gesundheitswesen", hält Wöginger abschließend fest. (Schluss)
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