Parlament: TOP im Nationalrat am 14. Juni 2023 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Parlament: TOP im Nationalrat am 14. Juni 2023

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Der Nationalrat wird in seiner nächsten Sitzung am 14. Juni unter anderem über eine Modernisierung und Erweiterung des Mutter-Kind-Passes in Richtung eines Eltern-Kind-Passes sowie ein Paket gegen Kinderarmut beraten. Besiegelt werden soll auch das Aus für viele Corona-Sonderregelungen. Weitere Gesetzesvorhaben betreffen die Festlegung des Klimabonus für 2023, die Gewährung eines Sonderzuschusses für "Licht ins Dunkel" und Mittelumschichtungen in Zusammenhang mit der Sanierung des Parlamentsgebäudes. Zudem sollen mit einer Novelle zum Apothekengesetz Abholfächer für Medikamente ermöglicht und die freie Apothekenwahl abgesichert werden.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Die Grünen stellen dabei Maßnahmen für eine bessere Gesundheitsversorgung in den Fokus.

Kinderzuschuss für einkommensschwache Haushalte

Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation hat der Nationalrat zuletzt ein Unterstützungspaket für Sozialhilfe-Haushalte beschlossen, das insbesondere Kindern zugutekommen soll. Unter anderem sieht das Paket vor, für jedes Kind in Sozialhilfe-Haushalten zwischen Juli 2023 und Dezember 2024 einen monatlichen Sonderzuschuss von 60 € zu gewähren. Nun soll dieses Vorhaben  ausgeweitet werden. Gemäß der Ankündigung der Regierungsparteien werden auch Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Mindestpensionist:innen sowie Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen mit einem Monatseinkommen unter 2.000 € brutto  diesen Kinderzuschuss erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalition hat im Familienausschuss auch die Zustimmung der FPÖ erhalten. Der Zuschuss soll auf Basis vorliegender Daten automatisch ausgezahlt werden, eine Antragstellung ist nicht nötig. Insgesamt hat das Paket gegen Kinderarmut laut Grünen ein Volumen zwischen 500 und 540 Mio. €.

Noch offen ist, ob auch die NEOS dem Vorhaben zustimmen werden. Sie teilen die Intention des Gesetzes, sahen zuletzt jedoch noch einige Fragen offen. Die SPÖ wandte sich im Familienausschuss erneut gegen Einmalzahlungen und drängte auf nachhaltige Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Härtefallregel für Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld

Gleich vier Oppositionsanträge liegen dem Plenum zum Themenkomplex Kinderbetreuungsgeld vor. So tritt die SPÖ dafür ein, die Anspruchsvoraussetzungen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu lockern. Alle Eltern, die im Jahr vor der Geburt des Kindes zumindest 182 Tage – auch mit Unterbrechungen – beschäftigt waren, sollen sich demnach für diese Kindergeld-Variante entscheiden können. Derzeit müssen sie die letzten 182 Kalendertage vor der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes erwerbstätig gewesen sein.

Der Vorstoß fand im Familienausschuss allerdings ebenso wenig eine Mehrheit wie zwei Anträge der NEOS. Die kleinste Oppositionsfraktion hält insbesondere mehr Flexibilität für nötig, um die Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung zu erhöhen. So soll den NEOS zufolge jeder Elternteil individuell entscheiden können, ob er pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nimmt. Auch die gleichzeitige Nutzung von Karenzzeiten soll möglich sein.

Erfolg dürfte hingegen eine Initiative der FPÖ haben, die auf die Einführung einer Härtefallregel für Bezieher:innen von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld abzielt. Ein entsprechender Entschließungsantrag erhielt im Familienausschuss einhellige Zustimmung. Konkret sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, in Ausnahmefällen einen verlängerten Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld zu ermöglichen, etwa wenn die Kinderbetreuung aufgrund des Todes des Partners, eines Krankenhausaufenthaltes oder einer behördlichen Wegweisung wegen häuslicher Gewalt nicht aufgeteilt werden kann. Bei der Pauschalvariante gibt es bereits eine solche Härtefallregel. Es handle sich ohnehin nur um wenige Fälle pro Jahr, hatte die FPÖ den Antrag begründet.

COVID-19 soll vom Pandemie- in das Regelsystem überführt werden

Der Nationalrat befasst sich im Gesundheitsblock mit einer Regierungsvorlage, die das Aus für viele Corona-Sonderregelungen umfasst. COVID-19 soll künftig rechtlich wie alle nicht-anzeigepflichtigen Infektionskrankheiten behandelt und damit vom Pandemie- in das Regelsystem überführt werden. Die Kosten von Testungen etwa sollen nur mehr bei Personen mit Symptomen von der Krankenversicherung getragen werden. Eine generelle Testinfrastruktur soll aber weiter sichergestellt werden. Für die Impfsaison 2023/2024 sollen zwei Millionen kostenfreie Impfungen ermöglicht werden. Die Regelungen für COVID-19-Medikamente sollen weitgehend beibehalten werden. Zudem ist vorgesehen, die Monitoringprogramme schrittweise um weitere Elemente zu ergänzen. Bewährte, während der Pandemie eingeführte Bestimmungen sollen beibehalten werden, andere sollen hingegen auslaufen. Im Gesundheitsausschuss stimmten ÖVP und Grüne für die Gesetzesänderungen.

Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Substitutions-Dauerverschreibung

Mittels eines im Gesundheitsausschuss von ÖVP und Grünen eingebrachten Antrags sollen die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführten und bewährten Regeln zur Opioid-Substitutionsbehandlung weitergeführt werden. Das nach den Erläuterungen gut funktionierende System soll damit bis zur technischen Verfügbarkeit eines digitalen Verschreibungsprozesses weiterhin ermöglicht werden. Konkret haben die behandelnden Ärzt:innen unter bestimmten Voraussetzungen weiter die Möglichkeit, eine Substitutions-Dauerverschreibung mit dem Vermerk "Vidierung nicht erforderlich" auszustellen. Der Antrag wurde im Ausschuss einstimmig befürwortet.

Freie Apothekenwahl und Abholstationen für Arzneimittel

Eine weitere Regierungsvorlage sieht Regelungen vor, die die freie Apothekenwahl sicherstellen und Abholfächer für Medikamente ermöglichen sollen. Konkret soll im Apothekengesetz ein Zuweisungsverbot für Verschreibungen von Medikamenten festgelegt und die freie Apothekenwahl explizit gesetzlich verankert werden. Die Anpassung des Arzneimittelgesetzes soll es öffentlichen Apotheken ermöglichen, Abholfächer bzw. Abholstationen zur Hinterlegung von rezeptfreien Arzneimitteln für Letztverbraucher:innen einzurichten. Die Zustimmung im Plenum scheint fix, schließlich stimmte der Ausschuss einstimmig für die Vorlage.

Transparenz bei Impfstoffbeschaffung

In der Minderheit bleiben dürfte dagegen ein Entschließungsantrag der FPÖ in Sachen Offenlegung aller Verträge, die in Zusammenhang mit der Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen stehen. Zum Schutz der heimischen Steuerzahler:innen fordert die FPÖ nicht nur völlige Transparenz in dieser Causa, sondern eine umgehende Auflösung aller noch laufenden Verträge mit den jeweiligen Impfstoff-Herstellern. Im Ausschuss stimmte nur die FPÖ für den Antrag.

Neuer Eltern-Kind-Pass

Auch über die Einführung des neuen digitalen Eltern-Kind-Passes werden die Abgeordneten abstimmen. Der seit 1974 bestehende Mutter-Kind-Pass soll ab Jänner 2024 nicht nur einen neuen Namen erhalten, sondern bis 2026 auch ausgebaut und digitalisiert werden. Der genaue Umfang und die Art der ärztlichen Untersuchungen für das Vorsorgeprogramm sollen per Verordnung festgelegt werden. Die Kosten sollen zu zwei Dritteln der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und zu einem Drittel die Krankenversicherungsträger übernehmen. Der Gesundheitsausschuss schickte die Regierungsvorlage unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrag, mit dem die Koalition Bestimmungen zum Datenschutz ergänzte, mit der Stimmenmehrheit von ÖVP und Grünen ins Plenum.

Vorbereitung auf den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten

Die NEOS orten Reformbedarf bei den heimischen Gesundheitsdatensystemen und fordern daher in einem Entschließungsantrag eine rechtzeitige Vorbereitung auf die Zielvorgaben des auf EU-Ebene vorgeschlagenen Europäischen Raums für Gesundheitsdaten (EHDS). Für ihren Antrag ist im Plenum eine breite Zustimmung zu erwarten, nachdem er im Ausschuss von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS unterstützt wurde.

Digitalisierung im Gesundheitssystem

Eine weitere Initiative der NEOS dürfte jedoch in der Minderheit bleiben. Sie wollen die Digitalisierung im Gesundheitssystem vorantreiben und fordern diesbezüglich eine umfassende Reform ein, um den "Fleckerlteppich an Zuständigkeiten" zu beseitigen. Im Ausschuss stimmten nur SPÖ und NEOS für den Antrag.

Sonderzuwendung für "Licht ins Dunkel"

Unter Einwänden der Opposition befürwortete der Budgetausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen eine Sonderzuwendung von rund 14,4 Mio. € für den Verein "Licht ins Dunkel". Aus Anlass des 50-jährigen Bestehens soll der Verein mittels eines eigenen Licht-ins-Dunkel-Zuwendungsgesetzes dieses Sonderbudget erhalten. 14.431.349,32 € sollen laut Gesetzesantrag heuer konkret überwiesen werden. Damit werde die im Herbst getätigte Zusage eingelöst, die zwischen 18. November und 24. Dezember 2022 eingelangten bzw. zugesagten Spenden an "Licht ins Dunkel" zu verdoppeln, halten die Koalitionsparteien in den Erläuterungen zu ihrer Initiative fest. Die Mittel dürfen ausschließlich für die Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderung und sozialer Benachteiligung verwendet werden. Die Opposition hinterfragte unter anderem, warum nicht auch andere Vereine wie die Caritas oder die Volkshilfe im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes mehr Zuwendungen erhalten.

Finanzielle Umschichtungen bei der Parlamentssanierung

Die COVID-19-Pandemie und andere globale Krisenentwicklungen könnten laut Prognosen Mehrkosten für die Parlamentssanierung verursachen. Demnach besteht weiterhin das seit 2021 eingestellte Risiko, dass die vorgesehenen Höchstkosten von 422,6 Mio. € um maximal 3 % überschritten werden. Gleichzeitig wird das Budget für das Ausweichquartier und die Übersiedlung von 51,4 Mio. € nicht ausgeschöpft. Auf Basis eines Fünf-Parteien-Antrags sollen daher finanzielle Umschichtungen bei der Parlamentssanierung ermöglicht werden. Im Budgetausschuss herrschte Einigkeit zwischen den Fraktionen, das Parlamentsgebäudesanierungsgesetz diesbezüglich abzuändern und Mittelumschichtungen beziehungsweise eine finanzielle Ermächtigung zur Überschreitung einzelner Höchstgrenzen zu ermöglichen.

Klimabonus 2023

Für die Vorkehrungen zur Auszahlung des Klimabonus 2023 im September gaben die Abgeordneten im Umweltausschuss grünes Licht. Konkret wird der Klimabonus für dieses Jahr mit einem Sockelbetrag von 110 € sowie dem lokal gestaffelten Regionalausgleich pro Person festgelegt. Damit werden die Sonderregelungen aus dem vergangenen Jahr sowie der Anti-Teuerungsbonus gestrichen. Nach dem Erfolg 2022 habe das Ressort die Erkenntnisse und das Verbesserungspotenzial aus der ersten Durchführung eingearbeitet, betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler im Ausschuss. So soll etwa die Treffsicherheit der Überweisungen des Klimabonus verbessert werden. Während die Regierungsfraktionen die Bedeutung des Klimabonus hervorhoben, fand die Initiative keine Zustimmung bei den Oppositionsparteien. Die SPÖ bemängelte die soziale Treffsicherheit, die FPÖ forderte zusätzlich eine Ausnahme von Asylberechtigten aus dem Klimabonus. Die NEOS hinterfragten die Maßnahmen grundsätzlich.

Gemeinsam mit dem Koalitionsantrag wird ein FPÖ-Antrag verhandelt, der darauf abzielt, den Klimabonus für verurteilte Straftäter:innen inklusive Antragsservice abzuschaffen. Sowohl das Klimabonusgesetz als auch das Nationale Emissionszertifikate-Handelsgesetz sollen außer Kraft gesetzt werden, um "weiteren Missbrauch" zu verhindern, fordert die FPÖ. Der Klimabonus sei an Häftlinge und Asylwerber:innen ausbezahlt worden, orten die Antragsteller:innen Missbrauchsfälle. Der Vorstoß blieb im Ausschuss in der Minderheit.

Geologische Untersuchungen zum AKW Paks II

Einstimmigkeit erzielte im Umweltausschuss ein gemeinsamer Entschließungsantrag von ÖVP, Grünen und NEOS, in dem begleitende geologische Untersuchungen während des Grubenaushubs zum Bau von Atomkraftreaktoren im ungarischen Paks gefordert werden. Der Entschließungsantrag zielt darauf ab, die Standortsicherheit der geplanten als auch der bereits im Betrieb befindlichen Reaktorblöcke zu klären. Wie bereits in einer einstimmig beschlossenen Entschließung festgehalten, gebe es geologische Zweifel an der Standorteignung.

Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft für 2022

Schließlich werden sich die Abgeordneten mit dem Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft aus dem Jahr 2022 befassen. 23.958 Beschwerden – so viele wie nie zuvor – wurden demnach im vergangenen Jahr an die Volksanwaltschaft herangetragen. Die Krisen der letzten Jahre hätten den Informations- und Unterstützungsbedarf der Menschen erhöht, zugleich hätten sich finanzielle Engpässe im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Justiz und bei der Polizei weiter verschärft, heißt es darin. Die meisten Beschwerden betreffen den Sozialbereich, vor allem das Ausbleiben der Zustellung von COVID-19-Absonderungsbescheiden. Bemängelt wird ferner die lange Bearbeitungsdauer von Kostenerstattungen bei der Krankenkasse. Von Beschwerdewellen wird in Bezug auf den Klimabonus und den Energiekostenausgleich berichtet.

Die Volksanwaltschaft beging im Jahr 2022 ihr 45-jähriges Bestehen als Kontrollorgan für Missstände in der öffentlichen Verwaltung. Von den beinah 24.000 eingelangten Beschwerden lagen mehr als 7.000 außerhalb des Prüfauftrags der Volksanwaltschaft, sondern in der unabhängigen Gerichtsbarkeit. 16.911 Anliegen betrafen die Verwaltung, wovon 5.796 Fälle unmittelbar erledigt werden konnten. In 11.115 Fällen wurden die Behörden befasst, wobei im Berichtsjahr 10.508 Prüfverfahren abgeschlossen wurden. Die Volksanwaltschaft stellte dabei bei knapp einem Fünftel der Fälle (2.278) einen Verwaltungsmissstand fest. (Schluss) mbu/gs/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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