Umweltausschuss legt Höhe des Klimabonus 2023 fest | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Umweltausschuss legt Höhe des Klimabonus 2023 fest

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Für die Vorkehrungen zur Auszahlung des Klimabonus im September gaben die Abgeordneten im heutigen Umweltausschuss grünes Licht. Konkret wird der Klimabonus für dieses Jahr mit einem Sockelbetrag von 110 € sowie dem lokal gestaffelten Regionalausgleich pro Person festgelegt. Nach dem Erfolg 2022 habe das Ressort die Erkenntnisse und das Verbesserungspotenzial aus der ersten Durchführung eingearbeitet, betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler im Ausschuss. So soll etwa die Treffsicherheit der Überweisungen des Klimabonus verbessert werden. Während die Regierungsfraktionen die Bedeutung des Klimabonus hervorhoben, fand die Initiative keine Zustimmung bei den Oppositionsparteien. Die SPÖ bemängelte die soziale Treffsicherheit, die FPÖ forderte zusätzlich eine Ausnahme von Asylberechtigten aus dem Klimabonus und die NEOS hinterfragten die Maßnahmen grundsätzlich.

Einstimmigkeit erzielte hingegen ein gemeinsamer Entschließungsantrag von ÖVP, Grünen und NEOS, in dem begleitende geologische Untersuchungen während des Grubenaushubs zum Bau von Atomkraftreaktoren im ungarischen Paks gefordert werden.

Mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde der Fortschrittsbericht 2022 mit dessen Grunderkenntnis, dass Österreich zwar seine Klimaschutzziele für 2013 bis 2020 erreiche, weitere Maßnahmen aber "dringend" notwendig seien. In der Minderheit und vertagt wurden zwei FPÖ-Forderungen mit Kritik zur Auszahlung des Klimabonus an Häftlinge und Asylwerber:innen. Alle weiteren Tagesordnungspunkte wurden einhellig vertagt und sollen in einer weiteren Sitzung des Umweltausschusses behandelt werden.

Novelle legt Höhe des Klimabonus für 2023 fest und soll Vollzug verbessern

2023 soll der Klimabonus mit einem Sockelbetrag von 110 € sowie dem lokal gestaffelten Regionalausgleich pro Person festgelegt werden. Der Vollzug des Klimabonus soll zudem durch rechtliche Klarstellungen verbessert werden. Damit werden die Sonderregelungen aus dem vergangen Jahr sowie der Anti-Teuerungsbonus gestrichen. Dies sieht ein Abänderungsantrag vor, der heute von ÖVP und Grünen zu einem Gesetzesantrag zur Änderung des Klimabonusgesetzes (3428/A) eingebracht und mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde. Der ursprüngliche Antrag enthielt ausschließlich redaktionelle Korrekturen.

Mit der nunmehrigen Änderung wird festgelegt, dass der regionale Klimabonus 2023 pro Person aus dem Sockelbetrag in der Höhe von 110 € sowie dem gestaffelten Regionalausgleich bestehen soll. Damit werden die Sonderregelungen aus dem Jahr 2022 für den Klimabonus – mit einem Pauschalbetrag in der Höhe von 250 € ohne Anwendung einer Regionalkategorisierung – als auch für den Anti-Teuerungsbonus gestrichen. Ab 2024 soll der Klimabonus-Sockelbetrag per Verordnung festgelegt werden. Die Höhe soll sich unter anderem an der Entwicklung des Preises für Treibhausgasemissionen orientieren.

Strafgefangene sollen ab diesem Jahr keinen regionalen Klimabonus mehr erhalten. Konkret werden Personen ausgeschlossen, die sich im jeweiligen Anspruchsjahr für mehr als 183 Tage in Haft befinden. Damit werden diese Personen jenen gleichgestellt, die keine mehr als 183 Tage andauernde Hauptwohnsitzmeldung im Inland vorweisen können. Zudem soll nicht wie bisher nur eine Hauptwohnsitzmeldung, sondern auch eine Hauptwohnsitzbestätigung, die insbesondere von obdachlosen Menschen in Anspruch genommen wird, zum Anspruch anerkannt werden. Der Tatbestand des unrechtmäßigen Bezugs des Klimabonus soll auf die Erschleichung des Klimabonus durch falsch gemachte Angaben erweitert werden. Ebenso sind Regelungen zur Datenübermittlung und zur Verbesserung der Datenqualität vorgesehen. Damit soll auch die Treffsicherheit der Überweisungen des Klimabonus verbessert werden, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

"Nach dem Klimabonus ist vor dem Klimabonus" begründete Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die Idee hinter der Novelle. Eines der "größten Digitalisierungsprojekte" der Bundesregierung sei vergangenes Jahr zu 98% problemlos abgewickelt worden. Man habe bei der ersten Durchführung viel gelernt. Dieses Verbesserungspotenzial habe man in die aktuelle Regelung eingearbeitet. Wesentlich sei, dass der Sockelbetrag von ursprünglich 100 € auf 110 € erhöht werde und man zur ebenfalls ursprünglich vorgesehen regionalen Differenzierung zurück kehre. Ein Ziel sei auch, die Zahl der nutzbaren Kontodaten zu erhöhen. Die Bevölkerung werde mit einem Schreiben in Kürze informiert und die Auszahlung werde im September automatisch und ohne Antrag starten.

Die Maßnahme und insbesondere die Klarstellung zur Ausnahme von Häftlingen aus dem Klimabonus befürwortete Johannes Schmuckenschlager (ÖVP). Martin Litschauer (Grüne) hob den steigenden Klimabonus bei steigendem CO2-Preis als wichtige Teilmaßnahme hervor.

Ihre Kritik an der Anknüpfung des Klimabonus an der Postleitzahl und nicht an sozialen Kriterien erneuerte Julia Herr (SPÖ). Der Klimabonus habe sehr wohl einen Umverteilungseffekt, entgegnete demgegenüber Lukas Hammer (Grüne) mit Verweis auf Studien. Die Darstellung des großen Erfolgs bei der Abwicklung des Klimabonus hinterfragte wiederum Dietmar Keck (SPÖ) angesichts tausender Menschen, die nach wie vor diesen nicht erhalten haben.

Nicht nur Häftlinge sondern auch Asylberechtigte sollten vom Klimabonus ausgenommen werden, forderte Walter Rauch (FPÖ). Insgesamt seien bessere Maßnahmen als die CO2-Bepreisung zur Lenkung notwendig, meinte er.

Es sei falsch, den Menschen das Geld über Steuern zu nehmen und ihnen dieses dann über Maßnahmen wie den Klimabonus zurück zu geben, meinte Michael Bernhard (NEOS) und sprach sich vielmehr für Steuersenkungen als zielführendere Maßnahme aus.

FPÖ: Klimabonus für verurteilte Straftäter:innen inklusive Antragsservice abschaffen

Das Klimabonusgesetz als auch das Nationale Emissionszertifikate-Handelsgesetz soll außer Kraft gesetzt werden, um weiteren Missbrauch zu verhindern, fordern die FPÖ-Abgeordneten Christian Lausch und Walter Rauch mittels Entschließungsantrag (3254/A(E)). Es sei "einfach absurd, was sich rund um den Klimabonus abspiele", berichten die Antragsteller von – ihrer Meinung nach – Missbrauchsfällen. So sei der Klimabonus an Häftlinge und Asylwerber:innen ausbezahlt worden. Der Antrag blieb mit den alleinigen Stimmen der FPÖ in der Minderheit.

Eine ähnliche, wieder aufgenommene FPÖ-Forderung mit der Kritik am rückwirkenden Klimabonus für "illegale Wirtschaftsmigrant:innen und Scheinasylant:innen" wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen erneut vertagt.

ÖVP, Grüne und NEOS fordern geologische Auswertungen bei Bau des AKW Paks II

Während des Grubenaushubs zum Bau der Atomkraftreaktoren im ungarischen Paks sollen begleitende geologische Untersuchungen durchgeführt werden. Das fordern die Abgeordneten Martin Litschauer (Grüne), Johannes Schmuckenschlager ÖVP) und Michael Bernhard (NEOS) in einem gemeinsamen Entschließungsantrag (3423/A(E)), um die Standortsicherheit der geplanten als auch der bereits im Betrieb befindlichen Reaktorblöcke zu klären. Wie bereits in einer einstimmig beschlossenen Entschließung festgehalten, gebe es geologische Zweifel an der Standorteignung.

Das Bauprojekt sei im Wesentlichen von Russland geplant, gebaut und finanziert worden, erklärte Litschauer im Ausschuss. Dass es zudem noch mit russischem Brennstoff beliefert werden soll, sei nicht im Sinne der Energieunabhängigkeit vom "Aggressor". Die Bedenken hinsichtlich der Erdbebensicherheit des Kraftwerks, das sich in einer Gegend über geologischen Bruchlinien befinde, sind laut Litschauer bekannt. Die Probebohrungen im Zuge des Grubenaushubs zum Bau von weiteren Reaktoren würde eine Möglichkeit für begleitende geologische Untersuchungen bieten, die man nicht verstreichen lassen solle.

SPÖ-Mandatar Robert Laimer drückte seine Zustimmung zur Initiative aus, verwies jedoch auf vorangegangene Anträge seiner Fraktion, die "praxistauglichere" Lösungen bieten würden. Michael Bernhard (NEOS) bedankte sich bei Litschauer für die überfraktionelle Zusammenarbeit bei dieser aus seiner Sicht wichtigen Thematik. Er appellierte an Umweltministerin Gewessler, bilaterale Gespräche mit Ungarn aufzunehmen, da das Atomkraftwerk auch signifikante Auswirkungen auf die Österreichische Bevölkerung haben könnte. Walter Rauch (FPÖ) signalisierte ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion.

Die Frage der Erdbebensicherheit sei mit Ungarn bereits "intensiv diskutiert" worden und es herrschten nach wie vor divergierende Ansichten, berichtete Gewessler. Daher bedankte auch sie sich für den Antrag, der Österreichs Position in den Gesprächen bekräftigen könne.

Fortschrittsbericht: Österreich erreicht zwar Klimaschutzziele für 2013-2020, weitere Maßnahmen für Klimaneutralität 2040 sind aber "dringend" erforderlich

Österreich erreicht seine im Klimaschutzgesetz gesetzten Ziele für die Periode von 2013 bis 2020. Das geht aus dem Fortschrittsbericht 2022 (III-901 d.B.) hervor, den Klimaschutzministerin Leonore Gewessler dem Nationalrat vorgelegt hat. 2020 wurden 46,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent emittiert und bedingt durch die Corona-Pandemie die für Österreich zulässige jährliche Emissionshöchstmenge unterschritten. Die Zieleinhaltung stellt sich je nach Sektor bis 2020 uneinheitlich dar. Sorgenkind bleibt weiter der Verkehrssektor. Dieser wies auch unter Berücksichtigung des Coronajahres 2020 in Summe von 2013 bis2020 die größte Überschreitung des Zielpfades aus. Die Sektoren Landwirtschaft und F-Gase konnten ihre Ziele ebenfalls nicht erreichen und überschritten diese überwiegend. Erfreulicher verhielt es sich im Bereich Energie und Industrie sowie in der Abfallwirtschaft. Diese unterschritten über die gesamte Periode 2013-2020 ihren Zielpfad. Ebenso positiv verhielt es sich im Gebäudesektor, der bis auf 2020 die jährlichen Zielwerte erfüllte. Der Bericht wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen.

Das Gesamtbild zeige zwar, dass der Zielpfad eingehalten wurde, es brauche aber weitere ambitionierte Klimaschutz-Maßnahmen zum Erreichen der Klimaneutralität, berichtete Klimaschutzministerin Leonore Gewessler in der Ausschussdebatte. 2021 und 2022 würden laut den aktuellsten Erhebungen die Emissionshöchstmengen der Treibhausgase voraussichtlich knapp eingehalten werden. Der Verkehrsbereich sei weiter die größte Herausforderung. Man sehe hier zwar erstmals einen Rückgang an Emissionen, es brauche aber weitere Maßnahmen. Es gelte, Verkehr zu vermeiden, ihn auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern und die Mobilität mit emissionsfreien Antrieben zu verbessern. Tempolimits würden helfen, Emissionen zu reduzieren, Geld zu sparen und die Sicherheit zu steigern, es gebe dafür aber aktuell keine parlamentarische Mehrheit, meinte Gewessler gegenüber Gerhard Deimek (FPÖ) und Walter Rauch (FPÖ). Nach etwaigen Schlussfolgerungen aus dem Wifo-Bericht über klimakontraproduktive Förderungen berichtete Gewessler an Elisabeth Feichtinger (SPÖ), dass die Zuständigkeit hier beim Finanzministerium liege, das aktuell Optionen hierfür auslote. Die Fortschritte im Klimaschutz würden anhand der EU-Effort-Sharing-Verordnung erhoben, berichtete die Klimaschutzministerin in Bezug auf die Frage von Julia Herr (SPÖ), wie aktuell ohne vorhandene Klimaziele Fortschritte gemessen würden. Auf die fehlenden Klimaziele durch ein Klimaschutzgesetz wies auch Michael Bernhard (NEOS) hin. Es gebe sehr wohl Klimaschutzziele, die für Österreich verpflichtend seien, entgegnete Joachim Schnabel (ÖVP) und verwies auf die EU-Klimaschutzziele.

Der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) müsse überarbeitet werden, informierte Gewessler weiter. Dazu werde man einen breiten Konsultationsprozess durchführen. Der finale Plan müsse bis Ende Juni 2024 der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Dem Vorschlag von Michael Bernhard (NEOS), diesen im Rahmen einer parlamentarischen Enquete mit Expert:innen zu diskutieren, stand Ausschussvorsitzender Lukas Hammer (Grüne) "offen" gegenüber.

Klimaschutzministerium legt Berichte zur Verwendung von Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds vor

Bundesministerin Leonore Gewessler berichtet seit Anfang 2021 regelmäßig über die finanziellen Maßnahmen, die seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) mit Mitteln aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in den Bereichen Innovation und Technologie, Klima, Umwelt und Energie sowie Mobilität unterstützt werden. Zum Budgetkapitel 43 – Klima, Umwelt und Energie – teilte das BMK mit, dass es im Dezember 2022 (III-882 d.B.), im Jänner 2023 (III-899 d.B.), im Februar 2023 (III-908 d.B.) und im März 2023 (III-935 d.B.) keine Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds gab, berichtete Franz Hörl (ÖVP) im Ausschuss. Die Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Alle weiteren Tagesordnungspunkte wurden einhellig vertagt und sollen in einer weiteren Sitzung des Umweltausschusses behandelt werden. Dies betraf mehrere klima- und umweltpolitische Initiativen der SPÖ (3257/A(E), 3348/A(E), 3345/A(E) und 3114/A(E)), der FPÖ (3338/A(E)) und 3421/A(E)) und der NEOS (1985/A(E), 2749/A(E), 131/A(E), 859/A(E) und 683/A(E)). Inhaltlich fokussierten sie unter anderem auf die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung (3346/A(E) und 3434/A(E)) und die Reduktion der Flächenversiegelung (559/A(E) und 3347/A(E)). (Schluss Umweltausschuss) pst/wit


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