ARGE Kulturelle Vielfalt: Für eine gerechte, inklusive und antidiskriminatorische Kulturpolitik
Bereits zum zwölften Mal veröffentlichen die Mitglieder der ARGE Kulturelle Vielfalt der Österreichischen UNESCO-Kommission eine Stellungnahme mit kulturpolitischem Gewicht. Die Empfehlungen sind richtungsweisend für kulturpolitisches Handeln und zeigen, wie faire Bedingungen für alle im Kunst- und Kultursektor geschaffen werden können und Partizipation mehr als ein Buzzword sein kann.
Ausgewählte Empfehlungen:
- Unterschiedliche Beschäftigungsformen, Projektabhängigkeit, mangelnde Planungssicherheit sind typisch für Erwerbsrealitäten in Kunst und Kultur. Gute soziale und ökonomische Absicherungen müssen diesen prekären Realitäten entgegenwirken. Kultur ist Arbeit – raus aus der Armut!
- Der Kunst- und Kultursektor ist keine Ausnahme: Diskriminierung und Machtmissbrauch sind strukturelle Probleme. Punktuelle „Diversity“-Projekte sind nicht die Lösung. Eine langfristige Stärkung von diversitätssensiblen Transformationsprozessen ist unabdingbar und braucht öffentliche Gelder, einen breiten Diskurs und die richtigen Rahmenbedingungen.
- In Not- und Krisensituationen zeigt sich, dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft für nachhaltige, praxisrelevante kulturpolitische Maßnahmen unabdingbar ist. Beteiligung darf weder Selbstzweck noch PR-Maßnahme sein.
Die Stellungnahme ist Ergebnis der Klausurtagung der ARGE Kulturelle Vielfalt im März 2023 in Klagenfurt/Celovec, in der sich Vertreter*innen des Sektors auf Einladung der Österreichischen UNESCO-Kommission mit zentralen Herausforderungen zeitgenössischer Kunst- und Kulturpolitik auseinandersetzten.Im Mittelpunkt stand dabei die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen in Österreich. Dieser völkerrechtliche Vertrag verpflichtet Staaten, darunter Österreich, förderliche Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur zu schaffen und so eine Vielfalt des künstlerischen Ausdrucks zu ermöglichen.
Übersicht Themenschwerpunkte:
- Soziale und wirtschaftliche Absicherung von Kunst- und Kulturakteur*innen
- Urheber*innen-Rechte
- künstlerische Freiheit
- Medienvielfalt
- kulturelle Bildung
- Kunst & Kultur in der nachhaltigen (Regional-)Entwicklung
- antidiskriminatorische Kunst- und Kulturpolitik
- Förderung des internationalen Kulturaustauschs.
Das gesamte Dokument finden Sie hier.
Seit fast 20 Jahren begleitet die ARGE Kulturelle Vielfalt die Umsetzung der UNESCO-Konvention in Österreich. Die Österreichische UNESCO-Kommission stellt dabei als Nationale Kontaktstelle zur UNESCO-Konvention die Einbindung der Zivilgesellschaft in die Umsetzung des völkerrechtlichen Vertrages in Österreich sicher.
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