Czernohorszky: Assistenzpädagog:innen nicht überstürzt einführen und ein funktionierendes System gefährden
Die aus dem Bildungsministerium durchgesickerten Pläne zur Einführung von Assistenzpädagog:innen (Hilfslehrer:innen) stoßen bei den Kinderfreunden auf weitgehende Ablehnung.
Einerseits, weil dadurch in Österreich mehrere tausend Arbeitsplätze bedroht sind in –zig kleine und großen Organisationen, die diese Dienstleistung sehr bedürfnisorientiert für die Kinder und Eltern organisieren, oft sehr individuell, je nach Anforderungen in ihren Städten und Gemeinden, mit bestmöglicher Qualität. Viele der Betroffenen können eben nicht ins neue System übernommen werden, und wenn, dann oft mit Einkommensverlusten. Das ist inakzeptabel für diese ohnehin belastete Berufsgruppe.
Andererseits, weil die Pläne zur Umstellung sehr unausgegoren sind und die eigentlichen Probleme, dass es trotzdem zu wenig Lehrpersonal und ergänzendes Personal an den Schulen gibt (Förderpersonal, Psycholog:innen, Sozialarbeiter:innen), mit der Einführung von schlechter bezahlten Hilfslehrer:innen damit nicht gelöst sind!
„Die Anstellungserfordernis einer 30 ECTS-Schnellsiede-Ausbildung (= 1 Semester) für Maturant:innen bedeutet eine Halbierung des bisherigen Ausbildungsniveaus, bei dem sich der Bund schlicht auf dem Rücken der Kinder Kosten sparen will“l, ärgert sich Jürgen Czernohorszky, Bundesvorsitzender der Österreichischen Kinderfreunde. „Besser wäre, die Arbeitsbedingungen für alle (gleichrangig wichtigen) pädagogischen Kräfte an den Schulen zu verbessern“, so Czernohorszky weiter.
Befürchtet wird auch, dass die Gemeinden dann zu Bittstellern bei den Bildungsdirektionen und beim Ministerium werden, bei einer Dienstleistung, die sie jetzt schulautonom mitgestalten können. Viele wesentliche Details wurden einfach zu überlegen vergessen, wie Springerdienste, durchgehende Ferienbetreuung, Verrechnung-Aufwände, Essenszubereitung, etc.
„Daher fordern die Kinderfreunde den Bildungsminister auf, zurück an den Start zu gehen, die Betroffenen zu Beratungen einzuladen und sich dabei an den bewährten Qualitäten „Schulautonomie“ und „Schulpartnerschaft“ (Einbinden der Elternvertereter:innen) zu orientieren und erst nach Einigung einen umsetzungsfähigen Begutachtungsentwurf herauszugeben“, schließt Czernohorszky.
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