Olischar ad Heumarkt: EuGH-Urteil klar für eingehende Prüfung des Projektes
Wien (OTS) – „Nun hat auch der EuGH bestätigt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend sein kann, wenn ein Bauvorhaben in einer UNESCO-Welterbestätte liegt. Der Ball liegt nun wieder bei der Stadt Wien, die jetzt offenlegen muss, wie es weitergehen soll“, so die Planungssprecherin der Wiener Volkspartei, Gemeinderätin Elisabeth Olischar in einer ersten Reaktion über das heute veröffentlichte Urteil des EuGH.
Die juristisch komplexe Materie, die bereits mehrere Gerichte beschäftigt hat, zeigt einmal mehr, dass die Stadt Wien den Ernst der Lage wahrnehmen und ihrer Verantwortung nachkommen muss. „Es stellen sich zahlreiche Fragen. So ist bis heute nicht bekannt, wie die aktuelle Projektversion mit der ominösen „Wohnscheibe“ aussieht. Das ist bei einem Vorhaben mit dieser Tragweite untragbar“, so Olischar weiter und fordert, das Projekt endlich zu veröffentlichen. Die ÖVP wird weiterhin parlamentarische Mittel nutzen, um Licht in die ganze Causa zu bringen.
Seit weit über 2.000 Tagen befindet sich Wien auf der Roten Liste. Aber seit fast 2 Jahren ist es um die Tätigkeiten der Stadt sehr still geworden. Eine Welterbe-konforme Lösung in der Heumarkt-Causa ist mehr als überfällig. „Seither versucht sich die SPÖ hier auf jede erdenkliche Weise durch zu schummeln. Das EuGH-Urteil bestätigt nun, dass auf Projekte innerhalb der UNESCO-Welterbestätte besonderes Augenmerk gelegt werden muss“, so Olischar abschließend.
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