Konsumentenschutzminister Rauch strebt Einrichtung eines budgetunabhängigen Konsumentenschutzfonds an | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Konsumentenschutzminister Rauch strebt Einrichtung eines budgetunabhängigen Konsumentenschutzfonds an

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Einmal mehr war heute die langfristige Finanzierung der im Verbraucherschutz tätigen Organisationen, insbesondere des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), Thema im Konsumentenschutzausschuss. Konsumentenschutzminister Johannes Rauch hatte dazu ein Förderkonzept vorgelegt, dass drei mögliche Finanzierungsoptionen beinhaltet. Laut Rauch ist die Finanzierung des VKI bis 2025 gesichert, mittel- bis langfristig strebt er die Errichtung eines budgetunabhängigen Konsumentenschutzfonds an. Im Bericht wird von einem jährlichen Mittelbedarf von 10 Mio. € ausgegangen. Während die Grünen von einem "unbequemen Bericht", der die "richtigen Zukunftsfragen" stelle, sprachen, ist für die FPÖ die Finanzierung des Konsumentenschutzes weiterhin nicht nachhaltig gelöst. Die SPÖ bezeichnete den Bericht als "Nebelgranate", für die NEOS kann es bei einem Fondsmodell zur Einschränkung des parlamentarischen Interpellationsrechts kommen. Für die ÖVP wird in dem Förderkonzept ein zu starker Fokus auf den VKI gelegt.

Im Rahmen der Debatte über die Finanzierung des Konsumentenschutzes nahm Rauch auch zum gestrigen Lebensmittelgipfel Stellung. Laut dem Ressortchef habe der Lebensmittelhandel keine Erklärung für die hohen Preise gehabt. Hier sei "das letzte Wort noch nicht gesprochen", "wir werden unsere Spieße schärfen müssen", reagierte Rauch auf die Kritik der FPÖ.

Die von der FPÖ eingebrachten Anträge zur VKI-Finanzierung, zur Grundversorgung mit Strom und Gas sowie zu Inkassogebühren wurden von ÖVP und Grünen vertagt. Dasselbe gilt für die Initiativen der Sozialdemokrat:innen, die eine Ausweitung der Informationspflichten zur Datensammlung von Autoherstellern, die Beibehaltung des dreijährigen Tilgungsplans für Verbraucher:innen sowie die Beschränkung von Haftungsübernahmen bis zur eigenen Bonität forderten.

Rauch: Mehrjährige Finanzierung des VKI bis 2025 gesichert

Um eine Entscheidungsgrundlage für die langfristige finanzielle Absicherung des VKI zu erhalten, hat der Konsumentenschutzminister ein Förderkonzept (III-929 d.B.) mit drei Finanzierungsoptionen für Verbraucherorganisationen vorgelegt. Nach der im Zeitraum von 2020 bis 2022 gewählten Vorgehensweise einer gesetzlich festgelegten und jährlich erneuerten Finanzierung des VKI, soll es zur Gewährleistung der Planungssicherheit ab diesem Jahr zu einer mehrjährigen Finanzierung bis 2025 kommen, so Johannes Rauch im Ausschuss.

Für den Zeitraum danach wird im Bericht als erste Option die Schaffung einer gesetzlich unbefristeten Grundlage ausschließlich zur Finanzierung des VKI genannt. Die Fortführung der derzeitigen Finanzierung aus dem regulären Budget des Ressorts ist laut dem Bericht eine weitere Möglichkeit. Die dritte und im Ausschuss von Rauch favorisierte Variante, bezieht sich auf die Einrichtung eines Konsumentenschutzfonds (KSF). So könne eine deutliche Unabhängigkeit von der regulären Zuteilung von Budgetmitteln und eine klare organisatorische Trennung der Aufgaben des BMSGPK von der Förderung von unabhängig tätigen Verbrauchervertretungen erreicht werden. Zudem sei eine transparente Mittelzuteilung durch einen Beirat möglich, der Leitlinien zur Mittelvergabe festlegen könne. Es sei jedoch die unmittelbare Absicherung des VKI nicht gewährleistet, da dieser einer von verschiedenen Förderwerber:innen sein würde. Im Bericht wird von einem jährlichen Mittelbedarf von 10 Mio. € ausgegangen. Die Mittelaufbringung soll über einen fixen Anteil am Aufkommen einer dafür naheliegenden Steuer oder Gebühr (Werbeabgabe, Digitalsteuer, Versicherungssteuer, Wettgebühren, o.Ä.) erfolgen. Als weitere Möglichkeit nennt der Bericht eine gesetzliche Finanzierung durch einen einwohnerbezogenen Beitrag in der Höhe von 1,20 €. Der Bericht wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Ulrike Fischer (Grüne) sprach von einem "unbequemen Bericht", der die "richtigen Zukunftsfragen" stelle. Die Grünen-Mandatarin zeigte sich über die dreijährige VKI-Finanzierung erfreut.

Auch Katharina Werner (NEOS) begrüßte die Vorlage des Berichts, mit dem vorgeschlagenen Fondsmodell sei jedoch nur eine der drei Finanzierungsvarianten neu. Werner kritisierte, dass keine Lösung mit einer Stiftung als Trägerin erarbeitet wurde. Zudem komme es durch die Einrichtung eines Fonds zur Einschränkung des parlamentarischen Interpellationsrechts.

Für Christian Drobits (SPÖ) handelt es sich bei dem Bericht um eine "Nebelgranate", die viele Fragen offenließe. Laut Drobits sei man vor einem Jahr "schon weiter gewesen", er sei enttäuscht, dass der Bericht ohne die Einbindung der Opposition und keine konkreten Ergebnisse über künftige Rechtsgrundlagen im Konsumentenschutz zustande gekommen sei. Drobits Fraktionskollege Christian Oxonitsch fragte nach den konkreten Umsetzungsplänen. Zudem dürfe der Verbraucherschutz nicht durch eine Steuer von den Konsument:innen selbst finanziert werden.

"Wir stehen nun wieder am Anfang", das "Thema Konsumentenschutz" sei weiterhin nicht nachhaltig gelöst, betonte Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ). Der Minister habe in diesem Bereich jedoch auch einen "schwierigen Partner", hielt Wurm in Richtung ÖVP fest.

ÖVP-Abgeordneten Peter Weidinger kritisierte den im Bericht gesetzten Fokus auf den VKI. Daneben gebe eine "breite Palette" an Organisationen, die sich nicht wiederfinden würden. Weidinger interessierte sich zudem dafür, ob der seitens des VKI im Jahr 2020 gemachte Gewinn von 1,3 Mio. € zurückbezahlt werden müsse.

Gerade in der aktuellen Teuerung sei die Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des VKI eine "gute Nachricht", betonte Konsumentenschutzminister Johannes Rauch. Sein Zugang sei, die bestehenden Strukturen, im Einvernehmen mit der Arbeiterkammer und dem VKI, für die nächsten Jahre abzusichern, so der Minister. Rauch bezeichnete die Einrichtung eines budgetunabhängigen Fonds als "Zukunftsmodell". Demgegenüber bringe ein Stiftungsmodell viele Nachteile. Zur Finanzierung ist für Rauch eine Zweckbindung der Digitalsteuer vorstellbar. Zur genauen Ausgestaltung des Fonds brauche es noch vertiefende Gespräche, in die auch alle Parlamentsfraktionen eingebunden werden sollen. Was die von Peter Weidinger (ÖVP) angesprochenen Überschüsse betrifft, würden diese "selbstverständlich" in die künftige Finanzierung eingebracht werden.

Mitdiskutiert wurden die FPÖ-Anträge zur VKI-Finanzierung, die von ÖVP und Grünen ein weiteres Mal auf die Wartebank geschoben wurden. So drängten die Freiheitlichen für 2022 auf eine Mittelerhöhung für den VKI (2113/A), auf ein VKI-Finanzierungsgesetz für das Jahr 2023 (2994/A(E)) sowie auf die Vorlage des nun veröffentlichten Förderkonzepts bis zum 31. März 2023 (3099/A(E)).

SPÖ: Ausweitung der Informationspflichten zur Datensammlung von Autoherstellern

Die SPÖ ortet in Bezug auf die Datensammlung von "digitalen Autos" Anpassungsbedarf im Konsumentenschutzgesetz. Konkret geht es Antragsteller Christian Drobits um eine "demokratiepolitisch notwendige" Ausweitung der Informationspflichten der Hersteller, damit "der einzelne Konsument in einer niedrigschwelligen Informationssprache informiert wird" und "die Datenautonomie des Individuums gewährleistet werden kann". Autos seien mittlerweile zu Computern geworden, die Daten für die Sicherheit, den Komfort der Fahrenden sowie darüber hinaus sammeln würden. Über viele der eingebauten Steuergeräte und die Informationen, die aus ihnen geschlossen werden können, seien sich jedoch die wenigsten Menschen bewusst, gibt die SPÖ in ihrem von den Regierungsparteien mehrheitlich vertagten Antrag zu bedenken (3362/A).

Für Corinna Scharzenberger (ÖVP) braucht es ebenfalls eine Regelung in diesem Bereich, die ÖVP-Mandatarin verwies jedoch auf den gerade auf EU-Ebene in Verhandlung stehenden Entwurf zum Data Act. Hier sei ein nationaler Alleingang wenig zielführend. Dem schloss sich Katharina Werner (NEOS) an. Martin Litschauer (Grüne) sprach von einem "wichtigen Thema", Geräte zum Datensammeln würden sich jedoch nicht nur in Autos befinden, weshalb eine generelle Lösung angestrebt werden müsse.

"Die FPÖ ist der Ansicht, dass persönliche Daten nur nach Zustimmung weitergeben werden dürfen", unterstrich Christian Ries (FPÖ). Es müsse auf nationaler sowie auf EU-Ebene gehandelt werden. Laut Peter Wurm (FPÖ) ist die EU der falsche Ansprechpartner, da diese im Sinne von "Lobbyisten und Konzernen" handeln würde.

"Wir können nicht immer auf die EU warten", kritisierten Antragsteller Christian Drobits sowie Petra Oberrauner (beide SPÖ). Die Probleme seien "jetzt am Tisch", das Warten auf den Data Act sei zu wenig. Für Drobits gilt der Antrag nicht nur für Autos, sondern kann etwa auch für viele Smart-Home-Produkte übernommen werden.

SPÖ: Dreijährigen Tilgungsplan für Verbraucher:innen beibehalten, Haftungsübernahmen bis zur eigenen Bonität beschränken

Ebenfalls von ÖVP und Grünen vertagt wurden zwei SPÖ-Initiativen. Geht es nach der SPÖ, soll der dreijährige Tilgungsplan für Verbraucher:innen auf Dauer beibehalten werden. Durch die jüngste Novelle der Insolvenzordnung habe man zwar auf die EU-Empfehlung zur Gleichbehandlung von Schuldnergruppen reagiert, im Gegensatz zu Unternehmer:innen könnten jedoch Verbraucher:innen nur bis zum 16. Juli 2026 befristet, Gebrauch von der dreijährigen Entschuldungsoption machen. Danach stehe für diese Gruppe nur noch die fünfjährige Abschöpfungslösung zur Verfügung. Neben rechtspolitischen Fragen hätte eine unterschiedliche Entschuldungsdauer auch weitreichende wirtschafts- und sozialpolitische Folgen, die, vor dem Hintergrund der aktuellen Lage, nicht gewünscht sein könnten, gibt Antragsteller Christian Drobits zu bedenken (3266/A(E)).

Um Bürg:innen und Mitschuldner:innen durch schlagend werdende Haftungen vor Überschuldung zu schützen, spricht sich die SPÖ zudem für eine Beschränkung der Haftungsübernahme nur bis zur persönlichen Bonität aus. Vor allem Frauen seien bei Trennungen durch die finanzielle Abhängigkeit von ihren Partnern sowie bei Zahlungsausfällen des Hauptschuldners als Bürginnen besonders von Überschuldung gefährdet, so Christian Drobits. Auch seitens der Schuldnerberatung werde eine Beschränkung der Haftungsübernahme seit Jahren vergeblich gefordert (3363/A(E)).

Bis zum Jahr 2026 seien Private und Unternehmen gleichgestellt, sie gehe davon aus, dass die aktuelle Regelung der dreijährigen Entschuldungsoption rechtzeitig evaluiert werde, argumentierte Ulrike Fischer (Grüne) die Vertagung. Der dreijährige Tilgungsplan habe sich in der Praxis bewährt, weshalb eine Befristung bis 2026 nicht gerechtfertigt sei, hielt Christian Oxonitsch (SPÖ) entgegen.

Zum Schutz von Bürg:innen und Mitschuldner:innen ist für Petra Wimmer (SPÖ) eine Bonitätsprüfung besonders für Frauen im Vorfeld von Haftungsübernahmen wichtig. Auch für Yannick Shetty (NEOS) sind vor allem Frauen davon betroffen. Der NEOS-Abgeordnete sah vor allem die Justizministerin in dieser Angelegenheit in der Verantwortung.

Weitere Anträge der FPÖ ebenfalls vertagt

Auch die weiteren, bereits einmal vertagten Anträge der FPÖ wurden ein weiteres Mal von den Koalitionsfraktionen auf das Wartegleis gestellt. So bezweifelt Antragsteller Peter Wurm, dass die gesetzliche Verpflichtung von Strom- und Gaslieferanten, Privathaushalten und Kleinunternehmen einen Grundversorgungstarif anzubieten, eingehalten wird. Er fordert daher eine Überprüfung der verlautbarten Tarife durch die zuständigen Behörden (2904/A(E)). Zum Thema Inkassogebühren fragt die FPÖ in ihrem Antrag nach dem Statusbericht der Evaluierung einer Verordnung des Wirtschaftsressorts, die die Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen festlegt (1032/A(E)). (Schluss Konsumentenschutzausschuss)


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