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Wien präsentiert Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut im Bildungsbereich

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In Zeiten der massiven Teuerungswelle, die auf alle Gesellschaftsschichten der Bevölkerung hereinbricht, handelt die Stadt Wien und entlastet armutsgefährdete Familien nachhaltig. Ein warmes, gesundes Mittagessen sowie die Teilnahme an der Ganztagesbetreuung sind auch Fragen der Chancengerechtigkeit, die nicht vom Einkommen der Eltern abhängen dürfen.

Im Rahmen eines Pressegesprächs stellten heute Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) und die Bildungssprecherin der Wiener SPÖ, Nicole Berger-Krotsch ein entsprechendes Paket, das im Bildungsbereich zur Anwendung kommt, vor.

Eine von Bildungsstadtrat Wiederkehr eingesetzte Arbeitsgruppe des Projektes „Essens- und Betreuungsbeitrag neu“, bestehend aus fachkundigen Mitarbeiter*innen der MA 10 (Kindergärten) für die Hortbetreuung, MA 56 (Schulen) für die Ganztagsbetreuung in offenen Schulen und der MA 11 (Kinder-und Jugendhilfe) erarbeitete demnach ein Konzept für die Ermäßigung des Mittagessens in Bildungseinrichtungen und neuen Beitragsgrenzen in der schulischen Nachmittagsbetreuung. Diese kommen ab dem neuen Schuljahr im Herbst zur Anwendung.

Deutliche Entlastung bei Essensbeiträgen in Schulen, Kindergärten und Horten

Als Herzstück der Entlastung für armutsgefährdete Familien präsentierten Wiederkehr und Berger-Krotsch eine deutliche Hilfestellung für Betroffene bei Essensbeiträgen für Schulen, Kindergärten und Horte.

Die Bemessungsgrundlage für Nullzahler, also jenen Eltern die gar nichts für das Mittagessen ihrer Kinder bezahlen, orientiert sich am Mindeststandard der Mindestsicherung für ein Paar mit einem minderjährigen Kind (EUR 1 864,94 im Jahr 2023 statt bisher EUR 1283,73) und wird jährlich angepasst.

Ebenso sind Obsorgeberechtigte mit einem zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigem Mindestsicherungsbescheid Nullzahler (Es genügt, dass ein Obsorgeberechtigter die Mindestsicherung bezieht). Die Förderung soll nach einmaliger Prüfung für das gesamte Betriebsjahr gewährt werden. Ausgehend von diesen Standards wird auch die Berechnung des Anspruchs auf ermäßigtes Mittagessen in Kindergärten seitens der MA 11 erfolgen. 

Besuchsbeiträge in Horten und in der Nachmittagsbetreuung sinken

Die Ermäßigungsstruktur bei den Betreuungsbeiträgen der MA 10 und MA 56 wird vereinfacht und in vier Stufen angepasst.

Konkret heißt das, dass begünstigte Familien durch die neue Bemessung in Schulen mit einer Ersparnis von bis zu 2300 € pro Jahr rechnen können.  Für begünstigte Eltern im Kindergarten bedeutet die Förderung des Essensbeitrags eine jährliche Ersparnis von etwa 800 €.

In Horten sieht es so aus, dass Betroffene mit einer jährlichen Unterstützung von etwa 1750 € rechnen können.

Dazu Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr: „In Wien wird kein Kind zurückgelassen. Wir wollen, dass sich unsere Kinder in den Bildungseinrichtungen bestmöglich entfalten können. Daher ist es wichtig, dass jedes Kind ein warmes, gesundes Mittagessen bekommt. Für jene, die sich das nicht leisten können, sorgen wir mit dem neuen Maßnahmenpaket dafür, dass dies in Zukunft der Fall ist. Eine Familie, die ein Kind in einer Wiener Pflichtschule und ein Kind in einem Wiener Kindergarten in Betreuung hat, kann sich so im Jahr über 3000 € an Kosten sparen!“, so Wiederkehr

„Armut wirkt sich nicht nur auf die physische und psychische Verfassung aus, sondern auch auf die Bildung. Die Schule ist ein wichtiger sozialer Ort, der mehr als nur das Weitergeben von Bildungsinhalten umfasst. Ein gemeinsames, warmes Essen ist dabei extrem wichtig für unsere Schulkinder – sowohl aus gesundheitlichen als auch aus sozialen Gründen. Kinderarmut darf in Wien keinen Platz haben!“, betont Bildungssprecherin Nicole Berger-Krotsch. 

Kosten von mehrtägigen Schulveranstaltungen werden stärker gefördert

Ebenso wird die Unterstützung für armutsgefährdete Familien im Bereich von mehrtägigen Schulveranstaltungen, also Winter-und Sommersportwochen sowie Projektwochen, ausgeweitet.

Der Anspruch auf eine Unterstützung ist schon ab einer dreitägigen Schulveranstaltung (statt bisher 5-tägig) möglich. Zusätzliche Anspruchsberechtigte – neben Mindestsicherungsbezieher*innen, Mindestpensionist*innen und Grundversorgungsbezieher*innen sind neu Kinder in Wohngemeinschaften der MA 11 beziehungsweise von der MA 11 finanzierten Wohngemeinschaften, alleinerziehende Notstandshilfebezieher*innen (Nachweis durch Meldezettel) sowie Alleinerziehende mit einem Nettoeinkommen von monatlich durchschnittlich 1.864,94 (inklusive 13. und 14. Gehalt und allfälliger Alimente). Die Summe ist auch als Einkommensgrenze für Nullzahler geplant.

Zusätzlich wird eine Anhebung der Sätze um 10% und Auszahlung abhängig von der Anzahl der Tage der Schulveranstaltung (3 bis 5 Tage) umgesetzt.

So sieht die Unterstützung bei 5-tägigen Veranstaltungen wie etwa eine Wintersportwoche ebenso eine 10%ige Steigerung der Unterstützung vor (von bisher 100 € auf 110 €) und bei 3-tägigen Veranstaltungen wie zum Beispiel einer Projektwoche (von bisher 80 € auf 88 €). Insgesamt entspricht das einer jährlichen Investition von etwa 400.000 €.  Es werden also sowohl der Kreis der Bezugsberechtigten, als auch die Unterstützungsbeträge aufgestockt. Der Start der Reform ist mit dem neuen Schuljahr im September 2023 geplant.

Unterstützung beim Ankauf von Unterrichtsmaterialien in Wiener Pflichtschulen

Auch bei der Beschaffung von erforderlichen Unterrichtsmaterialien greift die Stadt Betroffenen indirekt unter die Arme.

Öffentliche Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnische Schulen stellen ihren Schüler*innen am Beginn des Schuljahres Hefte, Bleistifte, Zeichenpapier oder Ähnliches gratis zur Verfügung. So müssen die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten diese Schulsachen nicht selbst kaufen. Die Lehrkräfte können dank dem Zuschuss je nach Schul-Schwerpunkt und eigenen Anliegen zusätzliche Unterrichtsmaterialien auswählen und so den Unterricht speziell nach ihren Vorstellungen gestalten. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Schulform und der Anzahl der schulpflichtigen Kinder an der Schule ab und beträgt insgesamt etwa 415.000 €.   

Die Schulen erhalten den Zuschuss als Gesamtbetrag für alle Schüler*innen und entscheiden über die Verwendung und Aufteilung des Geldes im Rahmen der geltenden Richtlinien.

Dazu Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr: „Wir helfen mit diesem Unterstützungspaket von der aktuellen Teuerung besonders betroffenen Familien aktiv und konkret, denn Ziel muss es auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sein, allen Wiener Kindern und Jugendlichen die beste Bildung zu gewährleisten! Daher investieren wir 15 Mio € jährlich zusätzlich! “

Gemeinderätin Nicole Berger-Krotsch ergänzt: „Je höher die Schulstufe und Schulform, desto teurer ist ein Schuljahr für Familien. Die Auswirkungen der Teuerung hinterlassen deutliche Spuren im Schulbereich und bringen neue Herausforderungen mit sich. Darauf reagieren wir zielgerichtet mit unserem geschnürten Unterstützungspaket, damit alle Kinder mitgenommen werden und eine gute Bildungslaufbahn einschlagen können.“

 

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