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FPÖ – Hafenecker: Rosam-Urteil steht im Widerspruch zur bisherigen Entscheidungspraxis der Höchstgerichte

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Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) rund um den Fernsehauftritt eines PR-Beraters kündigte FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker an, dass FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Herbert Kickl eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof gegen dieses Urteil prüft. „Nach Meinung von Rechtsexperten steht die Entscheidung des OLG Wien im Widerspruch zur bisherigen Entscheidungspraxis der Höchstgerichte, wonach auch selbst das Verbreiten von Gerüchten tatbildlich ist, sofern diese Gerüchte nicht zumindest im Kern wahr sind“, begründete Hafenecker.

Im konkreten Fall habe der PR-Berater das Gerücht, welches auch im Kern nicht wahr ist, zumindest weiterverbreitet – und zwar ohne jedwede Prüfung und obwohl ihm laut OLG klar sein hätte müssen, dass es möglicherweise falsch ist. Hafenecker erklärte weiters, dass die Einschätzung des OLG, wonach der PR-Berater ein Gerücht, das bereits existiert habe, wiedergegeben und kommentiert hätte, auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht vertretbar sei. „Aus all diesen Gründen prüfen wir eine Revision beim Obersten Gerichtshof“, so Hafenecker.

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