Berufsverbandsstart, Coronamassnahmenausgleichs-Fonds, Versöhnungskommission
"art but fair UNITED", der europaweit erste Berufsverband für Neue Selbstständige und kurzfristig Beschäftigte an öffentlich geförderten bzw. in öffentlicher Trägerschaft befindlichen ständigen Theaterunternehmen, Festivals und Konzertbühnen, freut sich, bekanntzugeben, daß die Statuten unseres Verbandes genehmigt wurden und daher einer Aufnahme des Betriebs am 01.05.2023 nichts mehr im Wege steht. Wir sind auch hocherfreut mit der Sprechervereinigung VOICE, der IG Freie Musikschaffende und Stimm-IG als ausserordentliche Mitglieder die 3 wesentlichsten Interessensgemeinschaften der Darstellenden Kunst und Musik vom Start an dabeizuhaben.
"art but fair United" und die "Florestan-Initiative" weisen anlässlich der geplanten Einrichtung von Coronamassnahmenausgleichs-Fonds, um die Betroffenen von im Nachhinein als verfassungs- bzw. rechtswidrig eingestuften Corona-Massnahmen zu entschädigen, ebenfalls darauf hin, daß der VfGH bereits am 02.08.2022 seine Erkenntnis zur Rechts- und Gleichheitswidrigkeit der Kulturschliessungen ab Ungleichbehandlung der Grundrechtsträger*innen=Künstler*innen mit der auf gleicher Verfassungsebene geschützten Religion veröffentlicht hat. Zudem widersprachen die Schließungen auch wissenschaftlichen Studien, die bei hälftiger Belegung, Maskenpflicht und modernen Belüftungssystemen übereinstimmend das Risiko von Infektionen im Publikumsbereich als "nahezu auszuschließen" eingestuft haben.
Das betrifft daher alle freischaffenden Künstler*innen im 2. und 3. Lockdown, v.a. an öffentlich geförderten Institutionen, ihnen wurde im Gegensatz zu Ihren festangestellten Kolleg*innen (selbst der grundrechtlich nicht vergleichbar geschützten Bereiche wie Technik und Verwaltung) ein Sonderopfer aufgebürdet, da sie weder von Corona-Tarifverträgen, noch -kurzarbeit profitieren konnten. Die Verträge der Neuen Selbstständigen im Konzertsektor wurden mit Verweis auf "Höhere Gewalt" überhaupt nicht kompensiert oder wegen der Planungsunsicherheit gar keine Verträge mehr ausgestellt, die der kurzfristig Beschäftigten am Theater wurden nur teilweise ersetzt. Durch die VfGH-erkenntnis hat sich diese Grundlage für die Vertragsauflösungen als im Nachhinein falsch herausgestellt, denn eine politisch willkürliche Schlechterbehandlung gleichrangiger Grundrechtsträger*innen (Gläubige versus Künstler*innen) erfüllt nicht die Kernkriterien von "Höherer Gewalt".
An der Wiener Staatsoper z.B. betrug die Ersatzquote für die Freischaffenden im 1. + 2. Lockdown lediglich 22,7% bei 100, bzw. 200 aufgelösten Verträgen, nur im 3. Lockdown stieg sie bei 20 aufgelösten Verträgen auf 35%, da einem einzelnen prominenten Sänger mit anwaltlichem Beistand 90% Kompensation in einem aussergerichtlichen Vergleich bezahlt wurde. Offenbar war sich die Bundestheaterholding dessen bewusst, daß der nur teilweise Ersatz keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten würde und wollte einen Präzedenzfall verhindern.
Andere Länder ohne vergleichbare Verfassungserkenntnis haben weitaus gerechtere Ersatzlösungen praktiziert als das Kulturland Österreich. Frankreich hat bei aufgelösten Verträgen 50% als Entschädigung, ergo steuerfrei, bezahlt. Die Schweiz den Steueransässigen 80% Umsatzersatz gewährt. Gleichzeitig hat Österreich aber andere, nicht auf derselben verfassungsrechtlichen Ebene geschützte gesellschaftliche Bereiche massiv überfördert, sogar mit dem europaweit stärksten Finanzaufwand.
Wir rufen die Politik, vor allem im Zuge der geplanten "Versöhnungskomission", die Bundeskanzler Nehammer initiiert hat, erneut zu umgehenden Gesprächen mit uns Vertretern der betroffenen freischaffenden Künstler*innen auf, um gerechte und rechtskonforme nachträgliche Entschädigungslösungen für die Betroffenen auszuarbeiten, selbstverständlich unter Anrechnung bereits gewährter Hilfen, wie wir sie schon seit Monaten fordern.
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