Karner: Einrichtung nationaler Taskforce zur Bekämpfung von Umweltkriminalität
„Die Folgen und Auswirkungen der Umweltkriminalität betreffen uns alle, weshalb das Landwirtschafts-, Justiz-, Finanz-, Sozial-, Umwelt- und Innenministerium gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um diese Form der Kriminalität noch wirksamer bekämpfen zu können. Die interministerielle Zusammenarbeit über Behördengrenzen hinaus bildet die Eckpfeiler unseres Handelns“, sagte Innenminister Gerhard Karner beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am 12. April 2023. „Eine wesentliche Voraussetzung ist die enge Zusammenarbeit aller Behörden und NGOs auf Bundes- und auch auf Landesebene. Der heute unterzeichnete Aktionsplan ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“
Zwtl.: Situation in Europa
Umweltkriminalität ist laut INTERPOL und UNO die viertgrößte globale Kriminalitätsform mit einem geschätzten jährlichen Schaden von bis 258 Milliarden US-Dollar, der durch Arten-, Natur- und Ressourcenverlust sowie Umweltzerstörung verursacht wird. Beispiele von Umweltkriminalität sind unter anderem die Verschmutzung des Bodens, die Luft- und Wasserverschmutzung oder illegale Ablagerung von Abfällen.
„Umweltkriminalität kann nur in einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz gelöst werden. Entscheidend ist vor allem die Sensibilisierung der Menschen für diese besondere Form der Kriminalität. Darüber hinaus ist es die beste und nachhaltigste Form der Prävention“, betonte Innenminister Gerhard Karner.
„Es braucht eine verstärkte Zusammenarbeit auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene, um gemeinsam Umweltverstöße zu verfolgen. Deshalb werden Behörden wie das Bundesamt für Wald tatkräftig mitarbeiten, um Wissen und Erfahrungen übergreifend auszutauschen. Hier geht es etwa um die Reduktion der weltweiten Entwaldung, den Schutz des Regenwaldes und dem Kampf gegen illegale Abholzung“, sagte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Derzeit stehen bundesweit in den Landeskriminalämtern 30 Spezialisten für den Bereich Umwelt zur Verfügung und in den Bezirken gibt es etwa 500 besonders ausgebildete „Umweltpolizisten“. Dabei werden jährlich rund 1.500 Anzeigen nach dem Umweltstrafrecht von der Polizei erstattet.
„Umweltkriminalität wird leider zum einem immer größeren Problem. Daher vernetzen wir nun mit der Taskforce Umweltkriminalität alle relevanten Stellen und können somit Umweltverbrechen noch effizienter verfolgen. So schützen wir Österreichs Natur und erhalten sie für unsere Kinder“, sagte Justizministerin Alma Zadić.
Zwtl.: Maßnahmen seitens des Innenministeriums
Eine der gesetzten Maßnahmen seitens des Bundesministeriums für Inneres ist die Stärkung und Verankerung des Themas der Umweltkriminalität in der Aus- und Fortbildung aller Polizistinnen und Polizisten. Sowohl in der Grundausbildung als auch in Fortbildungen sollen diesbezügliche Themenschwerpunkte gesetzt werden. Des Weiteren gibt es Sensibilisierungsmaßnahmen auf Ebene der Führungskräfte. Fortbildungen werden dabei unter anderem durch E-Learning Module erfolgen.
Eine weitere Maßnahme ist die Stärkung des Ermittlungsbereiches der Umweltkriminalität im Rahmen der Kriminaldienstreform. Dabei soll die bereits bestehende Zahl an Spezialistinnen und Spezialisten bei der Polizei deutlich erhöht werden. Durch Anpassungen von Strukturen soll ein größerer Pool an Ermittlern geschaffen werden und auch eine Vernetzung von bisher getrennten Ermittlungsbereichen erfolgen.
Ebenso ist die Intensivierung und Professionalisierung der Tatortermittlungen bei Umweltdelikten entscheidend. Dabei werden Schwerpunktdienststellen mit besonderem Fokus auf Tatortarbeit und Spurensicherung geschaffen, damit Spezialistinnen und Spezialisten der Polizei auch in den Regionen in der Lage sind, wichtige Spuren zu sichern. Diese dienen dazu, notwendige Erstmaßnahmen noch rascher treffen zu können.
Insgesamt wurde der Aktionsplan von 12 Vertragspartnern unterzeichnet.
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