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Wiener Zeitung muss weiter eine Zukunft haben

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Für das Funktionieren einer Demokratie braucht es qualitätsvolle Medien. Die Wiener Zeitung steht genau dafür – und vieles mehr. Die Zukunft der ältesten Tageszeitung der Welt muss unter fairen Bedingungen gesichert werden.

Nachfolgend die Kurzfassung der Stellungnahmen des ÖGB und der Gewerkschaft GPA zum Gesetzesentwurf über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes – WZEVI-Gesetz Begutachtung.

Allgemein

Wir beurteilen es grundsätzlich positiv, dass die viele Jahre grob vernachlässigte Förderung des Mediensektors jetzt neugestaltet werden soll. Wir merken aber kritisch an, dass vor dem Hintergrund der Bedeutung der Erfüllung gesellschafts- und demokratiepolitischer Aufgaben nicht nur ein anderer, deutlich höherer Finanzrahmen vorzusehen ist. Es braucht einen neuen, ganzheitlichen Ansatz.  

Wir begrüßen auch den Ansatz der Weiterbildung, allerdings ist der im Gesetzesentwurf formulierte Schwerpunkt darauf nicht nachvollziehbar. Es gibt in Österreich ausreichend journalistische Aus- und Weiterbildungsstätten, die alle das Problem des fehlenden Budgets haben.  

Wiener Zeitung

Die Neuregelung bedeutet laut Entwurf, dass die Tageszeitung als Print-Produkt eingestellt wird. Durch die Formulierung ist aber auch unklar, ob die Tageszeitung in einer digitalen Form dauerhaft bestehen bleibt. Die Bedeutung von qualitätsvollen Medien für das Funktionieren der Demokratie einerseits und die dramatische Reduktion der wirtschaftlichen Basis andererseits für die älteste noch existierende Tageszeitung der Welt sind ein Widerspruch.

Wir treten deshalb dafür ein, in diesem Sinne die ökonomische Basis für die Herausgabe einer Tageszeitung, Print und online, dauerhaft zu gewährleisten.   

Redaktionelle Unabhängigkeit

Die redaktionelle Unabhängigkeit muss im WZEVI-Gesetz explizit ebenso gesichert werden wie die Anwendung der im Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) geltenden kollektivvertraglichen Regelungen. Unabdingbar ist außerdem die Anwendung des Journalistengesetzes sowie eines Redaktionsstatuts, das die Unabhängigkeit der Redaktion festschreibt und den Redakteur:innen die Wahl der Chefredaktion ermöglicht.  

Vollständige Stellungnahme: bit.ly/OEGB-WZEVI-G 

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