ÖGK-Huss: Nicht ganz zu Ende gedachte Ideen Karl Nehammers zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

ÖGK-Huss: Nicht ganz zu Ende gedachte Ideen Karl Nehammers zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems

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Bundeskanzler Nehammer wollte wohl in seiner Rede vergangene Woche andeuten, dass er auch für die Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems eintreten möchte. Das ist grundsätzlich sehr unterstützenswert, weil es dringend notwendig ist, die immer stärkere Abwanderung der ärztlichen Ressourcen in die für viele unfinanzierbare und unsolidarische Privatmedizin einzudämmen. Allerdings hat die ÖVP erst 2018 mit Nehammer als Generalsekretär das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz beschlossen, in dem die stärkere Privatisierung des Gesundheitssystems in Österreich als Ziel eingetragen war und eine noch lange nicht realisierbare Patientenmilliarde angekündigt wurde. Grundsätzlich hat man damit bewiesen, dass man eher für Privatmedizin steht, die nicht im Sinne der österreichischen Bevölkerung ist. 

Es ist auch unverständlich, dass der Kanzler eine rechtlich bedenkliche generelle Arbeitsverpflichtung (offene Frage Vollzeit oder darfs auch Teilzeit sein?) nach dem Medizinstudium fordert, wenn europarechtlich abgesicherte Modelle aus benachbarten Staaten viel naheliegender sind. Auch der Verfassungsexperte Karl Stöger erklärt heute in den Salzburger Nachrichten, dass Nehammers Vorschlag rechtlich schwer durchsetzbar wäre. 

ÖGK-ArbeitnehmerInnen-Obmann Andreas Huss: „Ich glaube auch, dass der Steuerzahler von ÄrztInnen nach öffentlich finanzierten rund 400.000 Euro Ausbildungskosten eine Mitarbeit im öffentlichen Gesundheitssystem erwarten kann. Viel besser und realistischer wäre es, für jene NachwuchsärztInnen einen vorrangigen Zugang zum Medizinstudium zu schaffen, die sich verpflichten wollen, nach der Ausbildung für eine bestimmte Zeit als KassenärztIn, in Ambulanzen oder Primärversorgungszentren oder in öffentlichen Spitälern zu arbeiten. Mit der Landarztquote gibt es in Deutschland schon eine europarechtlich unbedenkliche Regelung, die man auch gut übernehmen könnte. Dafür wäre dann auch die geforderte Ausweitung der Studienplätze argumentierbar. Denn eine bloße Ausweitung ohne Fokus auf das öffentliche System würde wohl keine zusätzlichen Ressourcen für die öffentliche Versorgung schaffen.“ 

Nach dem Studium braucht es aber auch in den Krankenhäusern zusätzliche Ausbildungsstellen, damit in den notwendigen Fächern genügend ÄrztInnen nachkommen. Vor allem brauchen wir mehr Ausbildungsplätze für Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde. Mit diesen ÄrztInnen könnten dann die von Nehammer geforderten zusätzlichen Kassenarztstellen oder attraktivere ambulante Versorgungsmodelle realisiert werden. 

„Im Zuge des Finanzausgleiches gäbe es jetzt die Möglichkeit, für Anpassungen im Gesundheitssystem zu sorgen, damit die zusätzlichen Kassenstellen und/oder neue ambulante Versorgungsformen finanziert werden können. Die weitere Entlastung der Krankenhäuser kann nur mit einem Ausbau der ambulanten und niedergelassenen Versorgung vorangetrieben werden, wofür zusätzliche Mittel im Sozialversicherungssystem notwendig werden. Wichtig ist aber, diese Mittel regional abgestimmt vor allem in innovative und attraktive Versorgungsmodelle zu investieren. Daher ist es auch sehr zu unterstützen, dass ein neues Primärversorgungsgesetz zur leichteren Gründung derartiger Zentren beiträgt und auch andere Gesundheitsberufe zu den Gründern von PVEs zählen können“, so Huss abschließend.

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