Die Heimischen Vorsorgekassen sind gesetzlich verpflichtet, die eingezahlten Beiträge der Unternehmen zu garantieren
Eine Fehlinterpretation der Kontoinformation der Valida Vorsorgekasse dürfte die Freiheitliche Wirtschaft zu ihrer heutigen Aussendung zu den heimischen Vorsorgekassen verleitet haben. Fakt ist: Alle von den heimischen Unternehmen eingezahlten Beiträge sind sicher und garantiert. Durch eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Bruttokapitalgarantie müssen die Betrieblichen Vorsorgekassen auf die Gesamtheit der einbezahlten Beiträge eine Garantie gewähren. Daher verringert sich auch bei einer negativen Performance – wie das im Vorjahr bedauerlicherweise der Fall war – das eingezahlte Kapital nicht – es ist garantiert.
Auch die Gründe für die im Vorjahr negative Performance bei den heimischen Vorsorgekassen liegen nicht im Bereich der Spekulation. Finanzmarkt-Kenner wissen: Die Krisensituationen im Jahr 2022 wirkten sich weltweit auf die Finanzmärkte aus. Die Covid-19-Pandemie, der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die Energiekrise, Lieferkettenprobleme und eine enorm hohe Inflation sowie eine daraus resultierende Verunsicherung der Konsumentinnen und Konsumenten trübten die Wirtschaftsaussichten. Zudem sorgte die Erhöhung der Leitzinsen zur Bekämpfung der Inflation für massive temporäre Kurskorrekturen bei den Staatsanleihen.
„Auch wenn das letztjährige Ergebnis negativ ausgefallen ist, sehen wir, dass die Abfertigung Neu ein Erfolgsmodell ist. Zudem bekommen die Abfertigung Neu alle Berechtigten – die Abfertigung Alt wurde nur an maximal 15 Prozent der Menschen ausgezahlt“, so Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensions- und Vorsorgekassen.
„Wir stehen der Freiheitlichen Wirtschaft jederzeit für ein Gespräch zu der durchaus komplexeren Materie der Gesetzgebung zur Abfertigung Neu zur Verfügung“, so Zakostelsky.
Über den Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen
Der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen ist die gesetzliche Vertretung aller Pensionskassen und Betrieblichen Vorsorgekassen. Bei Pensionskassen zahlen Arbeitgeber aufgrund eines freiwillig abgeschlossenen Pensionskassenvertrages monatlich Beiträge für ihre Arbeitnehmer ein, diese können zusätzlich ebenfalls in die Pensionskasse einzahlen. Die Beiträge werden veranlagt und ab Pensionsantritt als lebenslange Zusatzpension ausbezahlt. Die Betrieblichen Vorsorgekassen sind das einzige flächendeckende System kapitalgedeckter Vorsorge, da 1,53% der Bruttolohnsumme monatlich vom Arbeitgeber einbezahlt werden (Abfertigung neu) und somit eine wichtige Säule als Ergänzung zur staatlichen Pension bilden. Insgesamt vertritt der Verband über 4 Millionen Anwartschafts- und Leistungsberechtigte und veranlagen die Pensions- und Vorsorgekassen über 41 Milliarden Euro – sie sind die größten privaten Pensionszahler in Österreich.
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