Bundesrechnungshof deckt Missstände in Umweltbehörde auf | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bundesrechnungshof deckt Missstände in Umweltbehörde auf

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Die "Kronen Zeitung" berichtet in ihrer heutigen Steiermark-Ausgabe und auf krone.at über einen aktuellen Rechnungshof-Bericht, in dem die für Umweltverträglichkeitsprüfungen zuständige Abteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung scharf kritisiert wird.

Von März bis Juli 2022 überprüfte der Bundesrechnungshof die Abwicklung von Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der Abteilung 13 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. Im Prüfungszeitraum für die Jahre 2015 bis 2021 stieß der Rechnungshof laut einem heutigen Bericht der "Kronen Zeitung" auf zahlreiche Missstände.

Den schwerwiegendsten Kritikpunkt spülte die Sichtung von gut 12.000 E-Mails der Abteilungsleiterin und des UVP-Referenten an die Oberfläche: In mindestens drei Fällen sollen Projektwerber und nicht die Beamten Teile von Bescheiden formuliert haben. Darüber hinaus übermittelte die A 13 in mindestens zwei Fällen Bescheid-Entwürfe zur Abstimmung an Projektwerber. Die Erstellung von Bescheiden und die Durchführung von Bewilligungsverfahren dürfen vom Amt laut Gesetz nicht an Externe ausgelagert werden. In diesem Zusammenhang ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs.

Weiters monierte der Rechnungshof laut Informationen der „Kronen Zeitung“, dass externe Gutachter, die zur Beurteilung einer Sachlage von der A 13 hinzugezogen wurden, ihre Honorare direkt mit den Projektwerbern abrechneten. Die Honorare hätten an die Behörde gestellt werden müssen, diese hätte auch die sachliche Richtigkeit der Rechnungen überprüfen müssen, was ebenso nicht passiert sei. Auch seien Gutachter nicht, wie sonst üblich, im Vorfeld auf eine mögliche Befangenheit überprüft worden.

Weitere Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes: Die Umwelt-Behörde habe keinen Überblick über abgewickelte und offene UVP-Verfahren gehabt. Zusätzlich dauere in der Steiermark eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit drei Jahren doppelt so lange wie in den anderen Bundesländern.

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